0228 641 442

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zzip.de Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ZIP Motorräder&Roller , Inhaber Elke Zipperer , Hauptstrasse 281 , 53347 Alfter ,
Tel.: 0048 228 641 442

Vertragsabschluß

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen , wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstands bzw. der Dienstleistung schriftlich bestätigt oder die Dienstleistung ausgeführt ist .
Sämtliche Erklärungen , Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen für Ihre Gültigkeit der Schriftform .

Preise und Zahlung

2.1 Der Preis des Kaufgegenstands bzw. der Dienstleistung versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ( Kaufpreis ) . Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet . Der Kaufpreis und der Preis für zusätzliche Leistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstands bzw. der Dienstleistung fällig .
2.2 Ist Teilzahlung vereinbart worden , und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises , so kann der Verkäufer , nachdem er dem Käufer eine 14-tägige Frist gesetzt hat , wahlweise den gesamten Kaufpreis zurückverlangen oder vom Vertrag zurücktreten
( hierzu Ziff 4.2 ) .
2.3 Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrags gestellten Kaufgegenstands bzw. Dienstleistung hat der Verkäufer das Recht , Schadenersatz zu verlangen . Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises , es sei denn , der Käufer weist nach , daß der Schaden niedriger oder garnicht entstanden ist .
2.4 Der Verkäufer ist berechtigt , die Annahme eines Auftrags von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Kostenvoranschlags abhängig zu machen .

Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluß . Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt , Aufruhr , Streik , Aussperrung oder unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen , so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten . Konstruktions- oder Formänderungen , Abweichungen im Farbton sowie Veränderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten , sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind .

Eigentumsvorbehalt

4.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers . Während der Dauer des Eigentumvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und zum Gebrauch des Kaufgegenstands berechtigt . Der Käufer ist verpflichtet , während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller / Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer , für die Betreuung des Kaufgegenstands vom Hersteller / Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen .
4.2 Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach , oder gerät er in Zahlungsverzug ( Ziff 2.2 ) , hat der Verkäufer das Recht , vom Vertrag zurückzutreten . Hat der Verkäufer seinen Rücktritt
erklärt , so hat der Käufer :
-den Kaufgegenstand unverzüglich herauszugeben
-die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden zu ersetzen
-Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstands zu leisten
-dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen , die dieser im
Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrags hat .
Der Verkäufer hat das Recht , seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen .

Gewährleistung

5.1 Der Verkäufer leistet für die Dauer von 24 Monaten ab Übergabe Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstands entsprechende Fehlerfreiheit . Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden ( Nachbesserung ) . Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate . Für gebrauchte Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten , für gebrauchte Ersatzteile gilt keine Gewährleistung . Für Dienstleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten .
5.2 Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf , für das der Hersteller die Gewährleistungsfrist verlängert hat , so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teils , nicht aber auf Übernahme der Montagekosten .
5.3 Wird der Kaufgegenstand wegen einem gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig , hat sich der Käufer an die nächstgelegene , vom Hersteller / Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstands anerkannte Fachwerkstatt zu wenden . Dieser Betrieb entscheidet , ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt durchgeführt werden können . Befindet sich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt , so hat der Käufer eine andere Werkstatt aufzusuchen .
5.4 Der Käufer hat das Recht , nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrags ( Wandlung ) oder die Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) zu verlangen , wenn es dem Verkäufer nach zweimaligem Versuchen nicht gelungen ist , den Fehler zu beheben . Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht .
5.5 Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht , wenn der auftretende Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht , daß
– der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich
angezeigt hat
– der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde
– der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht
genehmigten Weise verändert wurde
– der Käufer die Vorschriften über die Behandlung , Wartung und
Pflege des Kaufgegenstands nicht befolgt hat

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen .

Kauf und Reparatur

6.1 Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlags ( KVA ) so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu zahlen , sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde . Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach Abgabe gebunden .
6.2 Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus , daß zur Behebung des Schadens weitere Arbeiten notwendig sind , so gilt der Auftrag als erteilt , wenn er 10 % des geschätzten Bruttoauftragswerts nicht übersteigt und der Käufer nicht bei Auftragsannahme schriftlich widersprochen hat .
6.3 Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin abzunehmen . Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach , so ist der Verkäufer berechtigt , Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand andersweitig zu Lasten des Käufers verwahren zu lassen .

Haftung

Soweit gesetzlich verlangt , haftet der Verkäufer nur für Schäden , die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben . Soweit der Verkäufer für den Schaden haftet , die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind , ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt . Der Käufer ist verpflichtet , dem Verkäufer unverzüglich den Schaden anzuzeigen .

Kostenvoranschläge und Gutachten

Wird ein Kostenvoranschlag erstellt , so betragen die Erstellungskosten 10% vom Auftragswert . Wird auf Grund des Kostenvoranschlags ein Reparaturauftrag erteilt , werden die vorher geleisteten Erstellungskosten verrechnet .
Wird nur eine teilweise Reparatur durchgeführt , werden die Erstellungskosten dementsprechend anteilsmäßig verrechnet .

Wird ein Schadengutachten durch einen beauftragten Sachverständigen erstellt , so bestehen für den Auftraggeber zwei Möglichkeiten , die entstandenen Gutachtenkosten und evtl. weitere anfallende Kosten vorab zu begleichen :
Gutachtenkosten und evtl. anfallende weitere Kosten werden mit der beauftragten Werkstatt abgerechnet . Der Auftraggeber erhält das Gutachten zwecks Weiterverwertung
und evtl. Kostenbegleichung mit der in Anspruch zu
nehmenden Versicherung oder dem Schädiger .

Tauschteile

Wird eine Reparatur laut Kundenauftrag durchgeführt und der Kunde wünscht eine Besichtigung der getauschten Teile nach der Reparatur und/oder wünscht die Aushändigung der getauschten Teile nach der Reparatur , so ist dies bei Auftragserteilung anzuzeigen . Andernfalls entfallen sämtliche Ansprüche auf die getauschten Teile bei einer bereits vollzogenen Verwertung oder Entsorgung durch die beauftragte Werkstatt oder einen beauftragten Entsorger .

Probefahrten

Wird ein Fahrzeug probegefahren , so gelten folgende Bestimmungen :
a) Das Fahrzeug ist lediglich haftpflichtversichert
b) Eine Vollkasko-oder Teilkaskoversicherung besteht nicht.
c) Für Schäden , die durch eigene Schuld bei einer Probefahrt auftreten , haftet der /die Probefahrer/in an die Firma ZIP Motorräder&Roller .
d) Schäden , die während der Probefahrt auftreten , müssen unverzüglich nach Beendigung der Probefahrt bei der Firma ZIP Motorräder&Roller angezeigt werden .
e) Probefahrten sind grundsätzlich nur alleine , ohne Beifahrer gestattet .
f) Die Zeit für eine Probefahrt ist auf 30min mit einem Toleranzfaktor von 10min begrenzt.
g) Die Fahrtstecke für eine Probefahrt ist auf 50km mit einem Toleranzfaktor von 5 km beschränkt.
h) Wird die Zeit überschritten , so ist entstehen für den/die Probefahrer/in Kosten in Höhe von Euro-30.- je Tag .
i) Wird die Fahrtstrecke überschritten , entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von Euro -0,30- je km .
j) Wird ein Fahrzeug nach der Probefahrt gekauft , entfallen die Punkte f) bis i) .
Ersatzfahrzeuge
Die Firma ZIP Motorräder&Roller bietet je nach Verfügbarkeit bei einem zur Pflege abgegebenen Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug an .
Ersatzfahrzeuge können zu folgenden Bedingungen genutzt werden :
a) Das Ersatzfahrzeug wird vollgetankt übergeben und vollgetankt wieder abgegeben . Bei Fahrtstrecken unter 3km entfällt das erneute Tanken . Bei Zweitaktern entfällt das Betanken mit Zweitaktöl bei Getrenntschmierung . Dies übernimmt die Werkstatt .
b) Schäden , die während des Betriebs entstehen , sind bei Rückgabe unverzüglich bei der Firma ZIP Motorräder&Roller anzuzeigen .
c) Bei selber verursachten Schäden haftet der/die Nutzer/in an die Firma ZIP Motorräder&Roller
d) Die Nutzung des Ersatzfahrzeugs ist beschränkt auf Fahrten von der Werkstatt zum Wohnort und umgekehrt und Fahrten von der Werkstatt zum Arbeitsplatz und umgekehrt .
e) Soll das Ersatzfahrzeug zu anderen Nutzungen als unter d) beschrieben benutzt werden , so ist dies bei Beginn der Nutzung der Firma ZIP Motorräder&Roller anzuzeigen .
f) Werden andere Nutzungen mit dem Ersatzfahrzeug ohne vorherige Vereinbarung durchgeführt , so entstehen für den/die Nutzer/in Kosten in Höhe von Euro 0,30 je zusätzlich gefahrenem km und Euro-30.- je gefahrenem Tag . Ein Anspruch auf das Fahrzeug für den Rest des Tages nach Abgabe besteht nicht .
g) Die Nutzung der Ersatzfahrzeugs ist nur der Person gestattet , die das Ersatzfahrzeug abholt . Bei Nutzung durch andere Personen ohne vorherige Zustimmung durch die Firma ZIP Motorräder&Roller entstehen Kosten wie unter f) beschrieben von dem/der vereinbarten Nutzer/in an die Firma ZIP Motorräder&Roller . Bei Beschädigung durch andere Personen als dem/der gestatteten Nutzer/in haftet der/die gestattete Nutzer/in an die Firma ZIP Motorräder&Roller.

Standzeiten

Wird ein Fahrzeug fertiggestellt und der Kunde ist darüber informiert worden , so muß das Fahrzeug innerhalb der folgenden 5 Werktage abgeholt werden Ab dem 6. Werktag werden Standgebühren in Höhe von Euro-10.- erhoben ( es werden nur Werktage angerechnet ) . Kosten für Standgebühren sind bei Abholung des Fahrzeugs komplett zu entrichten Längere Aufbewahrungsfristen erfordern die schriftliche Zustimmung der Werkstatt ZIP Motorräder&Roller .

Anzahlungen

Werden Anzahlungen für Waren ( unabhängig davon , ob sich diese auf Lager befinden oder extra bestellt worden sind ) , gilt eine Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen ab Anzahlungsdatum . Werden bestellte Waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt und vollständig bezahlt , wird die Anzahlung vom Verkäufer als Ersatz für entgangenen Verdienst einbehalten . Ein Anspruch auf die geleistete Anzahlung oder die Ware entfällt damit . Kann der Kunde die angezahlte Ware nicht in der hier vereinbarten Frist abholen , so ist dies schriftlich vor Ablauf der Frist zu begründen . Eine Verlängerung der Frist obliegt dem Verkäufer je nach Sachlage .

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der im Gewerberegister der Gemeinde Alfter eingetragene Sitz der Firma ZIP Motorräder&Roller , Hauptstraße 281 , 53347 Alfter.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.