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DER KENNZEICHENPROPELLER !!!
GEIL !!
MeisterZIP
Nee, Meister, so ist´s nicht gemeint. Wollte nur, da das bestimmt nicht Jedem in dieser Deutlichkeit klar ist, darauf hinweisen.MeisterZIP hat geschrieben:Mann , bist du eine Spaßbremse ...
Das so ein Umbau illegal ist , sollte klar sein , oder ? Da brauche ich keine Belehrung ...
Nene ...
MeisterZIP
Der ist entweder desinteressiert-dumm oder denkt noch weiter:MeisterZIP hat geschrieben:Hmm, wem das nicht klar sein sollte ...
darauf habe ich meinen Kommentar bezogen. Mit den Versicherungskennzeichen hast Du natürlich Recht.tjoris hat geschrieben:das stand sogar auf ziemlich vielen news-seiten.
aber ist schon echt krass muss man sagen.
vorallem wird das mit jeder besseren digitalkammera mit kurzer verschlusszeit abzulichten sein ^^
aber die idee ist spitze, auch gleich mal an meinem motorrad verbauen, da könnt ich den propeller direkt über die kette antreiben ^^ und bei 190 fang ich dann an zu fliegen
Kenne ich zwischen Äquator und nördl. Wendekreis.Phantom hat geschrieben:Schau dir mal an wie in südlichen Ländern gefahren wird und welche abenteuerlustigen Gefährten dort herumgedonnert wird;
Da habe ich aber ganz andere Sachen erlebt!komischerweise passieren dort bei weitem weniger schwere Unfälle.
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sind zulassungsfrei. FZV §3 (2) 1.Apfelkuchen hat geschrieben:Steuerschuldner wird der, der ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland bewegt.
Falsch: weil die Steuerfreiheit im Gesetz steht. KraftStG §3 (1).Der 50ziger und 125ziger zahlt keine Steuer, aber nur weil der Betrag nach der AO zu niedrig ist und daher nicht erhoben wird.
Das gilt nur für 50ziger. Da hast Du Recht.Falsch: weil die Steuerfreiheit im Gesetz steht. KraftStG §3 (1).
FAAALSCH: Weil Leichtkrafträder zulassungsfrei sind.Apfelkuchen hat geschrieben:Für Klein- und Leichtkrafträder bis 11 kW/15 PS und 125 ccm wird keine Steuer erhoben, da der Verwaltungsaufwand die Einnahmen übersteigen würde.
Das amtl. Kennzeichen hat doch damit nichts zu tun. Sondern mit FZV §4 (2) 2!125ziger sind auch Zulassungspflichtig, da Du ein Kfz.-Kennzeichen bekommst und kein Versicherungskennzeichen.
Danke, aber das habe ich auch im Kopf.Die Befreiung kommt aus der AO. Ich suche sie gerne raus, aber erst am Montag. Jetzt ist Wochenende....
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