Wer Kann mir Helfen

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siggi13
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Wer Kann mir Helfen

Beitrag von siggi13 »

Hallo! :D :?:
Melde mich mal wieder,Fiende zur Zeit wierd aber nur über Pielepale gereded,wir haben ganz andere Sorgen:Die Grünen sind schon wieder unterwegst und ich weiß nicht ob ich mit meiner Dicken durch komme.Wie ihr ja wießt habe ich ein Drehzahlbegrenzer eingebaut aber zur Zeit ist der kaputttt!Jest habe ich eine Frage:Aber nur an Leute die das würckllich wiessen:Was ist mit mein Führerschein Klasse 3 (B) . Bin ich wenn die mich erwichen tatsächlich meinen Autoführerschein los,trotz erstmaliger Aufgreifung.Wer kan mir wirklich eine gute und nicht hepotetiche Antwort geben.Ich hoffe auf eine klare und Ernstgemeite Antwort.Bis da hin allen GD.Fahrern allzeit gute Fahrt und immer Unfall Frei.Grandmah ich hoffe das du auch das ließt ,und mir ewentuell helfen ganzt.Hoffe das du mich nicht enteuchst.Aber wie immer Rechtschrebfehler in begriefen.Nun aber los und giebt mir Nachricht. : :?: :?: :?:
Grandma

Beitrag von Grandma »

Moin Siggi

Auch wenn Du ein sogenannter Ersttäter bist, die Fahrerlaubniss wird Dir entzogen. Ob nun 1 Monat oder bis zu 3 Monate, dass weis ich nicht.

Dein Grandink hat keine Betriebserlaubniss mehr weil er getunt ist, so hart sich dass anhört, ist aber so. Und weil Du nur Roller bis 45 kmh fahren darfst mit Deinem Autoführerschein, und der GD schneller ist (müsste aber gemessen werden), fährst Du in dem Sinne ohne den dazu gehörigen Führerschein.
Auch wenn Du den Führerschein der Klasse A z.B. hättest, würdest Du dich mit einem getunten 45 kmh Roller, strafbar machen, denn auch da gilt trotzdem, fahren ohne Betriebserlaubniss.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Lieben Gruß, Grandma
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mj-audio
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Beitrag von mj-audio »

Grandma hat geschrieben: Und weil Du nur Roller bis 45 kmh fahren darfst mit Deinem Autoführerschein
Hallo Grandma,
deine Anmerkung ist nicht ganz richtig! Mit Klasse 3 darf man auch die Schwalbe fahren die 60km/h fahren darf. Deshalb frage ich mich wenn man einen anderen Roller so manipuliert das er nur "59km/h" fährt; ist dass dann auch schon fahren ohne Führerschein oder nicht? Das der Tatbestand Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis auf jeden Fall vorliegt ist mir bewusst!
Gruß aus der Domstadt Köln mj-audio / Michael
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Grandma

Beitrag von Grandma »

Moin

Ich sag mal ; Ja ! Denn die Schwalbe ist baubedingt so schnell und damit legal. Die heutigen Rollerchen dürfen nur noch bis 45 Kmh fahren, alles darüber ist leider illegal.

Lieben Gruß, Grandma
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m0dy
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Beitrag von m0dy »

Hallo Siggi,

vielleicht solltest Du Dir noch einen neuen DZB kaufen und einbauen. Es gibt ja schon bessere die halten. Bei meinem ist das momentan leider auch so, dass er bei einer zu starken Erschütterung leider wieder einschaltet. Wahrscheinlich ist das nur ein Wackelkontakt im Anschluss. Werde aber der Sache noch mal auf den Grund gehen. Ansonsten läuft der DZB einwandfrei. So wie er es soll.
MfG

Sven aus Neu Wulmstorf von den --> ALSTER-ROLLER <--

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speed limit
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Beitrag von speed limit »

@Siggi13
Über eventuelle rechtliche Konsequenzen sollte man sich vor der Manipulation am Fahrzeug Gedanken machen. Ausserdem ist die "Rennleitung" immer "Unterwegs" - oder haben die das in Deinem Wohnort erst eingeführt ?
Und noch was - was Du "Pilepale" nennst, kann für andere User hier Wichtig sein - oder ?
Ausserdem ist dieser "Hilferuf" von Dir zum Lächeln....kommst Du nicht selbst darauf einen neuen DZB einzubauen ? Ansonsten lass doch den Roller stehen.
Sorry - will Dich nicht angreifen, aber Du bist 48 Jahre alt und da kann man schon gewisse Dinge voraussetzen.

LG
Joe - aus dem Hochsauerland
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tomS
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Beitrag von tomS »

Grandma hat geschrieben:Auch wenn Du ein sogenannter Ersttäter bist, die Fahrerlaubniss wird Dir entzogen. Ob nun 1 Monat oder bis zu 3 Monate, dass weis ich nicht.
Sorry Grandma, aber:

Ein Fahrerlaubnisentzug (bzw. Sperrfrist vor Neuerteilung) muß mindestens 6 Monate betragen, siehe StGB §69a (1).

1-3 Monate passt für Fahrverbot.

Bei Ersttätern wäre ein Fahrerlaubnisentzug aber sehr hart, ein Fahrverbot möglich, aber auch nicht sehr wahrscheinlich.

Meistens sind es rund 30 Tagessätze Strafe (Erwachsene) und 6 Flenspunkte sowie Nebenkosten.
Bei Wiederholungstätern droht dann schon eine MPU.
Auch wenn Du den Führerschein der Klasse A z.B. hättest, würdest Du dich mit einem getunten 45 kmh Roller, strafbar machen, denn auch da gilt trotzdem, fahren ohne Betriebserlaubniss.
Strafbarkeit erfordert den Verstoß gegen ein Gesetz. Siehe StGB §1.
Erlöschen Betriebserlaubnis verstößt nicht gegen ein Gesetz. Es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sicher hast Du das nur versehentlich unter strafbar subsummiert.
Im Süden nennt man das büssbar.
Zuletzt geändert von tomS am 25.06.2009, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Grandma

Beitrag von Grandma »

Moin Tom

ups..Danke :wink:

Lieben Gruß, Grandma
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h0lzfaeller
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Beitrag von h0lzfaeller »

Also mit dem alten Klasse 3 Führerschein darfst Du "Rasenmäher" bis 50 kmh fahren, die Schwalbe stellt eine Ausnahme dar, da sie im Osten zugelessen war und man sie nicht einfach so von der Straße verbannen konnte / wollte.
Für Roller, die nach 2002 zugelassen wurden gilt 45 als "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit", damit darfst Du nur 45 kmh fahren auch wenn Du mit dem A Führerschein gesegnet bist.

Solltest Du Deinen Roller tunen, so erlischt die BE und dadurch bedingt spielt Deine Versicherung auch nicht mehr mit.

Wirst Du also mit Deinem 3er Lappen mit einem 45er Roller kontrolliert und man stellt fest, daß der Roller getunt ist.

So bist Du ohne den passenden Führerschein, ohne BE und so auch ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Die genauen Folgen dessen kann ich Dir nicht sagen aber ein Fahrverbot lässt sich nicht ausschließen, denn ab einem gewissen Grad des Tunings kann man nicht mehr von einer Bagatelle sprechen, da unterstellt man einem sehr schnell Mutwilligkeit und Vorsatz.
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h0lzfaeller
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Beitrag von h0lzfaeller »

@ m0dy

mal so als Tip, schau mal unter dem Variomatikgehäuse durch auf den Auspuffanschlußflansch von Deinem Zylinder.

Lies mal was da steht,...

Da steht Malossie :shock: 8)
richtig gut Sichtbar.

Wenn ein Mars-attack dies lesen sollte, hilft glaube ich in dem Moment auch kein DZB mehr
tomS
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Beitrag von tomS »

h0lzfaeller hat geschrieben:Also mit dem alten Klasse 3 Führerschein darfst Du "Rasenmäher" bis 50 kmh fahren, ...
Und je nach Ausstellungsdatum (und Ort) auch Leichtkrafträder (und mehr). Sollte Siggi13 wirklich 48 Jahre alt sein, lohnt sich für ihn vielleicht ein Blick in FeV §6 (7) Anlage 3.
Für Roller, die nach 2002 zugelassen wurden gilt 45 als "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"
Falsch, guckst Du FeV §76 8a. Es muß heissen nach 31.12.2001, also nach 2001.

Leute, Leute:
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
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m0dy
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Beitrag von m0dy »

Naja wenn man nicht unbedingt der Rennfahrer ist, sondern nur bei lt. Tacho zwischen 50 und 60 km/h bleibt ist alles i.O.

Mir ging es ja mehr um den Anzug. Aber wenn mal eine Kontrolle kommt, ist es immer besser keine zu hohe Drehzahl zu haben.
MfG

Sven aus Neu Wulmstorf von den --> ALSTER-ROLLER <--

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h0lzfaeller
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Beitrag von h0lzfaeller »

@ tom

Tschuldigung, wollte schreiben ab 2002

und halt der 3er nach 1980 glaube ich, davor durfte man 125ccm fahren.

Heute darf man nix mehr, wir sind halt zu wenig Lobbyisten.
tomS
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Beitrag von tomS »

h0lzfaeller hat geschrieben:und halt der 3er nach 1980 glaube ich, ...
Und schon wieder! :evil:
Nicht glauben, sondern wissen!
Zumindest wissen, wo es steht. :wink:

Aber habe ich doch gerade schon gepostet.
Also vor 1.4.1980 auch Leichtkrafträder und ab dem 1.4.1980 nur noch Kleinkrafträder.

(Sorry, aber unsere Profs wären auch durch die Decke gegangen, wenn wir im Diplomstudiengang Mathematik u. Informatik "geglaubt" hätten.
Ausbildung und Beruf prägt halt.)
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h0lzfaeller
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Beitrag von h0lzfaeller »

Gut, nun "glaube" ich zu "wissen", das wer glaubt nicht weis und wer weis nicht glaubt, da er es weis :shock:

Also dann um genau zu sein 01.04.1980 ab 0:00 Uhr

Also jetzt bin ich überzeugt, es gibt Sie doch........

Studierte Rollerfahrer :lol: :lol: :lol:
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tim
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Beitrag von tim »

h0lzfaeller hat geschrieben:Also jetzt bin ich überzeugt, es gibt Sie doch........

Studierte Rollerfahrer :lol: :lol: :lol:
Stimmt! Aber ich verstehe das Witzige (:lol:) daran überhaupt nicht.

Ich benötige eigentlich gar kein Studium um zu erkennen, dass sich nur sehr Wenige an die anfängliche Bitte von siggi13 gehalten haben, keine Vermutungen als Antwort zu schreiben sondern nur Fakten zu posten.

gruss tim
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xxl
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Beitrag von xxl »

Hi,

auch wenn hier nur angeblich Pillepalle geredet wird, würde ich den Autor dieses Threads bitten, etwas mehr auf die Rechtschreibung zu achten. Das muss ja nicht Dudenmäßig sein, aber vielleicht so, das man es fließend lesen kann.

LG


Chris
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Don Miguel
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Beitrag von Don Miguel »

Hallo siggi13,
also sorry aber da muß ich xxl recht geben, als erstes solltest Du Dir mal ein ordendliches Deutsch in Schriftform angewöhnen.
Das tut einem ja beim lesen schon weh.
Desweiteren setze ich in gestandenem Mannesalter voraus zu wissen was erlaubt ist und was nicht. Es gibt ja die Möglichkeit z.B. einen 125er zu fahren, entsprechende Fahrerlaubnis vorausgesetzt, bzw. diese zu erwerben,
dann ist man dieser Gefahr mit einem getunten 50er erwischt zu werden auch nicht ausgesetzt.
Ich fuhr eine Fireblade und als Zweitfahrzeug einen Speedfight auch offen,
aber ohne Highend Tuning.
Irgendwann wurde mir das ewige in den Rückspiegel schauen zu dumm und ich verkaufte das Teil in legalem Zustand.
Dann trennte ich mich noch noch von meiner geliebten Fireblade, da auch in diesem Bereich die Geschwindigkeitskontrollen immer schärfer wurden und legte mir die Xciting zu.
Meine Frau hat sich darüber gefreut und fährt nun auch gerne mit.
Also jammer nicht herum wegen Deinem defekten Drehzahlbegrenzer,
wenn Sie Dich heute nicht kassieren dann eben morgen oder übermorgen.
Außerdem ist das Fahren ohne Angst im Nacken wesentlich entspannter,
ich spreche aus Erfahrung, es lohnt sich nicht das Risiko einzugehen.
Also nicht verärgert sein über meine Meinung, ist nur gut gemeint.

Don Miguel
:roll: :roll: :roll:
Grandma

Beitrag von Grandma »

Don Miguel hat geschrieben: wenn Sie Dich heute nicht kassieren dann eben morgen oder übermorgen.
Außerdem ist das Fahren ohne Angst im Nacken wesentlich entspannter,
ich spreche aus Erfahrung, es lohnt sich nicht das Risiko einzugehen.
Wo er recht hat, hat er recht..stimmt schon, ging mir genauso :wink:

Lieben Gruß, Grandma
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Cityman
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Beitrag von Cityman »

Hallo

mir würde mal von einem Rollerhändler gesagt das ich mit Klasse 3

keine Simson Schwalbe fahren darf ,da im Führerschein bis 50 Kmh

steht und das wäre fahren ohne Führerschein.

Man muß also schon den passenden schein haben.

Viele Grüße Cityman
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten.
tomS
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Beitrag von tomS »

Cityman hat geschrieben:mir würde mal von einem Rollerhändler gesagt das ich mit Klasse 3
keine Simson Schwalbe fahren darf ,da im Führerschein bis 50 Kmh
steht und das wäre fahren ohne Führerschein.
Es gibt also auch Analphabeten unter den Rollerhändlern. :roll:
Oder siehst Du irgendwo in einem Führerschein für Klasse (B) die Grenze von 50km/h? Nee, oder!?
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xxl
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Beitrag von xxl »

Hi,

also bei mir steht drin (Führerschein von 1989): ....Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h. Hier handelt es sich um Klasse 4.

LG


Chris
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tomS
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Beitrag von tomS »

Für Klasse 4 war das damals (vor der Vereinigung mit der DDR 1990 und natürlich auch vor 2002!) auch eindeutig die Höchstgeschwindigkeit.
Nun gibt es Klasse 4 ja gar nicht mehr und man schaut in Anlage 3 zu FeV §6 Absatz 7
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yager200
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Beitrag von yager200 »

hi toms,

was du mit 13 nicht alles weißt. hm hm ...

frage: ist es nicht einfach so,

wenn siggi13 rechtzeitig den 3er führerschein gemacht hat (also inkl.125ccm die laufen ca 100 km/h). und er mit einer offenen 50er
erwischt wird.fährt er zwar mit einer ungültigen betriebserlaubnis
aber nicht wegen fahrens ohne gültiger fahrerlaubnis.

und jetzt geh ich mal in deckung, :wink:

gruss yager200
und immer senkrecht anhalten
tomS
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Beitrag von tomS »

Nach EU-Regeln ist es so.
Doch interessanterweise widersprechen sich die deutschen Regeln hier.

Denn Leichtkraftrad ist in FZV §2 10 definiert mit >50ccm und <=125ccm, ein offener 50er wäre Kraftrad, also für Klasse A.

In FeV §6 (1) steht aber
Klasse A1: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Gilt jetzt nur <= 125ccm oder gilt Leichtkrafträder wie in FZV definiert?

Meine Vermutung geht dahin, daß die Richter analog EU-Regeln entscheiden und das Gesetz sinngemäß ("teleologisch") auslegen.
Hätte siggi13 tatsächlich die Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben (und nicht zwischenzeitlich mal verloren), dürfte er einem Strafverfahren entgehen.
Doch angesichts seines Postings beschleichen mich Zweifel bei seinem Alter. Womöglich fällt er noch unter Jugendstrafrecht.
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xxl
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Beitrag von xxl »

'Doch angesichts seines Postings beschleichen mich Zweifel bei seinem Alter. Womöglich fällt er noch unter Jugendstrafrecht.'

Thomas, Du Schlawiener. :wink:
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hebu30
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Beitrag von hebu30 »

also ich bin vor ca. einem jahr erwischt worden
das ganze hat mir eine geldstrafe von 200€ eingebracht
gruß heiko
Heiko fährt einen grand dink 50s
tanja meine frau einen yager 50
siggi13
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Beitrag von siggi13 »

Hallö1
Habe mir neuen DZB gekauft und baue ihn auch so schnell wie möglist ein!
Für meine Rechtschreibfehler tud es mir Leid,und ich werde nicht weiter da für beleidgt den ich hoffe das nicht nur Leute mit Abitur im Forum gefraht sind.Troßdem hoffe ich das wier weiter auf normalen Niewouw (wie würd das geschrieben)uns weiter unterhalten können.Wen erfolgreich eigebaut dan werde ich sofort berichten.Zu der Bemergung man solte den Roller nicht schneller machen solte wieman hier sieht im Forum sieht ,Jederseine eigende Meinung haben dürfen.Und so mit ist gerade hir im Forum Tollerans angebracht.Wir alle wollen unseren Dicken fahren und das verbiendet uns,Ich hoffe das wie den Sommer ohne große Probleme überstehen.

GRUß Siggi! :lol:
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Harley-Peter
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Beitrag von Harley-Peter »

Hallo,

aktuell weiß ich es auch nicht genau…….

aber meinen Kollegen in der Arbeit haben sie vor so ca. 1 ½ Jahren

mal erwischt mit seinem alten Aprillia Scooter der hat noch 50 Km/h

drin stehen lief aber knapp 70 Km/h er hat nur den Autoführerschein

ohne 80er oder 125er Regel das ganze war in Bietigheim (LB) ihn hat’s

1 Punkt und 60 Euro gekostet und dann noch Gebühr beim Tüv um die

ABE nach dem Drosseln wieder zu bekommen.

War also nicht so wild kommt ja auch aufs Punktekonto an.

LG

Peter
viele Grüße aus Kornwestheim (BW)
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