Nun ja Uwe... Da hast du schon Recht...
Aber:
Es gibt aber auch genug Boxen, die so designt sind, dass sie (verbaute) Beleuchtungseinrichtungen vortäuschen.
Und:
Letztens habe ich beim '96-er Hunday Accent meines Bengels auch in den Rücklichteinheiten integrierte, seitliche Markierungsleuchten (rot) gefunden, die nicht verkabelt waren...
Zum damaligen Zeitraum der Typgenehmigung waren (wohl) keine roten hinteren Seitenmarkierungsleuchten (in DE) zugelassen (wohl aber US-Standard). Deswegen waren die wohl auch nicht verkabelt...
Soviel also zum Thema: Was verbaut ist, muß auch funktionieren...
Ich denke nicht, dass es da Reibereien mit dem TÜV/Dekra geben dürfte, wenn die Leuchten im Topcase ohne Funktion sind. (siehe oben: "Design-Elemente ohne Funktion" => vorgetäuschte Beleuchtungseinrichtungen)
Nein, ich befürchte sogar, dass die im Topcase verbauten Leuchten noch nicht mal E-Prüfzeichen haben werden und somit eigentlich garnicht betrieben werden dürften...
(bei uns braucht ja alles ein Prüfzeichen / eine Genehmigung...

)
Somit sehe
ICH diese Leuchten dann eben nur als "hintergrundbeleuchtete" Designelemente, die man ja nicht anschließen/betreiben braucht...
Deswegen sagte ich ja: Lieber vor der Inbetriebnahme beim TÜV anfragen, ob ich diese Leuchten überhaupt in Betrieb nehmen darf.