Frage zur Abholung & Bezahlung eines DT 300 !
- zettb
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Frage zur Abholung & Bezahlung eines DT 300 !
Hi,ich habe mir gestern bei ZTK einen DT 300 zu einem sehr guten Kurs gekauft.Ich habe Vertag unterschrieben aber bezahlen tue ich morgen bei Abholung und Abgabe meines 50 ccm Roller,der in Zahlung genommen wird.Was mich bischen stutzig macht ist das ich rote Nr. Schilder bekomme,den Roller selbst anmelden muss und die roten Schilder zurückschicke an ZTK.Dazu erwähne ich das ich aus Hamburg komme und ZTK in Schneverdingen,ca. 50 Km von mir entfernt in Niedersachsen,liegt.Der Verkäufer meinte er kann nur in seinem Kreis anmelden.Auch bin ich der Meinung das er etwas von:
Fahrzeugbrief bekomme ich von MSA zugeschick,gesagt hat.
Bin mir da net mehr so sicher.Habe Angst das nicht was falsch läuft und ich nicht übers Ohr gehauen werde.Ist mein erster Kauf von einem Neufahrzeug.Ich hoffe es kann mir jemand Rat geben ob etwas net ok ist und worauf ich aufpassen oder bestehen sollte.
Mfg zettb
Fahrzeugbrief bekomme ich von MSA zugeschick,gesagt hat.
Bin mir da net mehr so sicher.Habe Angst das nicht was falsch läuft und ich nicht übers Ohr gehauen werde.Ist mein erster Kauf von einem Neufahrzeug.Ich hoffe es kann mir jemand Rat geben ob etwas net ok ist und worauf ich aufpassen oder bestehen sollte.
Mfg zettb
Dass er Dir rote Kz leiht, ist sehr kulant (eigentlich verboten).
Verständlich, dass er nicht extra in ein anderes Bundesland reist, um dort für den Kunden zuzulassen. Kostet ja viel Zeit und damit Geld.
Dass er den Brief (Zulasssungsbescheinigung Teil II) nicht hat, bedeutet, dass ihm das Fahrzeug gar nicht gehört!
Vielleicht ist er ja so knapp bei Kasse, dass er nicht in Vorleistung treten konnte/wollte, aber ich würde mir das erst von MSA bestätigen lassen, dass der Verkauf von genau diesem Fahrzeug Fahrgestellnummer... klar geht.
Verständlich, dass er nicht extra in ein anderes Bundesland reist, um dort für den Kunden zuzulassen. Kostet ja viel Zeit und damit Geld.
Dass er den Brief (Zulasssungsbescheinigung Teil II) nicht hat, bedeutet, dass ihm das Fahrzeug gar nicht gehört!
Vielleicht ist er ja so knapp bei Kasse, dass er nicht in Vorleistung treten konnte/wollte, aber ich würde mir das erst von MSA bestätigen lassen, dass der Verkauf von genau diesem Fahrzeug Fahrgestellnummer... klar geht.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
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- zettb
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Ja das bei MSA anrufen werde ich morgen auch machen.ZTK ist auf der MSA Seite auch als Kymco Händler gelistet,aber ich wollte lieber mal erfahrene Kymcoianer hier fragen.Sicher ist sicher.
Aber um das Fahrzeug anzumelden,braucht man da nicht den Fahrzeugbrief?Somit müsste ich auf Post von MSA warten und dann erst die roten Nr. Schilder zurückschicken,was?
Aber um das Fahrzeug anzumelden,braucht man da nicht den Fahrzeugbrief?Somit müsste ich auf Post von MSA warten und dann erst die roten Nr. Schilder zurückschicken,was?
- mopedfreak
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Ich hatte bisher immer gleich den Brief bekommen... ich will das einfach so.
Aber bei Finanzierung über eine Bank bleibt ja der Brief bei der Bank und man wird sicher eine schriftliche Vollmacht (der Bank) zur Anmeldung auf den eigenen Namen bekommen. Das mit Vollmacht funktioniert auch.
Jedenfalls "ohne alles" keine Anmeldung. Geht einfach nicht.
Der Brief ist zwar streng genommen nicht der definitive Eigentumsnachnachweis, aber zumindest eine Verfügungsberechtigung.
Du hast keine Verfügungsberechtigung oder Vollmacht? Pech...

Aber bei Finanzierung über eine Bank bleibt ja der Brief bei der Bank und man wird sicher eine schriftliche Vollmacht (der Bank) zur Anmeldung auf den eigenen Namen bekommen. Das mit Vollmacht funktioniert auch.
Jedenfalls "ohne alles" keine Anmeldung. Geht einfach nicht.
Der Brief ist zwar streng genommen nicht der definitive Eigentumsnachnachweis, aber zumindest eine Verfügungsberechtigung.
Du hast keine Verfügungsberechtigung oder Vollmacht? Pech...
Zuletzt geändert von tomS am 01.02.2011, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Nee das net,ich kann auch warten.er hat mich gefragt wann ich den Roller abholen möchte,da meinte er gestern ab 2.2.11.Da hab ich Ihm mein Ok gegeben.Er meinte dann ich bekomme rote Nr. Schilder um nach Hause und/oder zur Zulassungsstelle zu fahren.Die Schilder soll ich dann nach erfolgreicher Anmeldung einfach zurückschicken.Das mit dem Brief war so nebenbei erwähnt,das MSA mir den zuschicken würden.Aber ohne Brief kann ich doch net anmelden oder?
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Bei der Zulassung meines DT vor 14 Monaten war auch ein Mords-Theater.
Insgesamt war ich 5 mal bei der Zulassungsstelle.Ich hatte vom Händler auch keinen Brief bekommen(Neufahrzeug) und COC-Papier reichte denen nicht.
MSA meinte:muß gehen
Zulass. meinte:geht nicht
Und irgendwann ging es dann doch, so ein Hickhack hatte ich noch nie...
Matthias
Insgesamt war ich 5 mal bei der Zulassungsstelle.Ich hatte vom Händler auch keinen Brief bekommen(Neufahrzeug) und COC-Papier reichte denen nicht.

MSA meinte:muß gehen
Zulass. meinte:geht nicht
Und irgendwann ging es dann doch, so ein Hickhack hatte ich noch nie...
Matthias
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Von MSA selber hab ich direkt nix bekommen.Vom Händler gab es zum Roller das COC-Papier,sonst nix.Die Dame vom Amt hat dann in der Eiseskälte die Fahrgestellnummer und den Hersteller überprüft.
Anschließend den Brief ausgestellt.
Es ist wohl so,daß du bei 125ccm Rollern generell nur noch das COC und keinen Brief mehr bekommst.Dieses Papier ersetzt dann den Brief.
Und bei "richtigen" Rollern ist das Anmelden von Amt zu Amt verschieden.
Manchen genügt das COC und manchen eben nicht.
Ich würde MSA anrufen und fragen,wie du dich verhalten sollst.
Matthias
PS: Am WE wirds milder,bis dahin sollte es ja geklappt haben
Anschließend den Brief ausgestellt.
Es ist wohl so,daß du bei 125ccm Rollern generell nur noch das COC und keinen Brief mehr bekommst.Dieses Papier ersetzt dann den Brief.
Und bei "richtigen" Rollern ist das Anmelden von Amt zu Amt verschieden.
Manchen genügt das COC und manchen eben nicht.
Ich würde MSA anrufen und fragen,wie du dich verhalten sollst.
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Normalerweise gehen die Papiere ( COC und deutsche Übersetzung für dumme STVA ...) an den Händler . Es kann durchaus sein , dass der Händler MSA informiert , dass die Papiere direkt an den Kunden geschickt werden , habe ich aber so noch nie gemacht , denn der Händler ist dazu verpflichtet , Fg.Nr. zwischen Fahrzeug und Papieren zu überprüfen , bevor er alles rausgibt . Das könnte er ja nicht , wenn alles beim Kunden ist ... Davon abgesehen : Wie will er das Übergabeprotokoll im GW-Heft ausfüllen , das geht immer mit den Papieren zusammen raus ? Komisch ...
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Ich hätte da auch ein klein wenig Magenschmerzen. Zettb soll also den (kompletten?!?) Kaufpreis bezahlen und bekommt lediglich das Fahrzeug ohne die zwingend dazugehörigen Papiere? Und wenn der Spaß mit den Papieren aus irgendwelchen Gründen nicht problemlos klappt - na dann viel Vergnügen!!! Also ich persönlich würde dann doch lieber etwas länger warten und dann das Komplettpaket entgegennehmen - schließlich muß ich auch mein gutes Geld dafür hergeben!!!
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Moin
Stimmt klingt seltsam,. da würde ich auch erstmal fragen, ob dass alles rechtens sei
Von unseren Yammi Rollern kennen wir das so; Roller gekauft (also Vetrag gemacht und Anzahlung), Papiere kamen dann per Post vom Importeur bei dem Händler an. Papiere abgeholt, Roller angemeldet (Fahrzeugbrief stellen die erst bei der Anmeldung aus), Nummernschild zum Händler, Restsumme an Händler gezahlt.
Von dem dann den Roller mit dazu gehörenden ausgefüllten Serviceheft (Identnummern usw), Schlüssel usw, ausgehändigt bekommen.
Lieben Gruß, Grandma
Stimmt klingt seltsam,. da würde ich auch erstmal fragen, ob dass alles rechtens sei

Von unseren Yammi Rollern kennen wir das so; Roller gekauft (also Vetrag gemacht und Anzahlung), Papiere kamen dann per Post vom Importeur bei dem Händler an. Papiere abgeholt, Roller angemeldet (Fahrzeugbrief stellen die erst bei der Anmeldung aus), Nummernschild zum Händler, Restsumme an Händler gezahlt.
Von dem dann den Roller mit dazu gehörenden ausgefüllten Serviceheft (Identnummern usw), Schlüssel usw, ausgehändigt bekommen.
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Hab bei MSA angerufen und die meinten der Händler muss die Papiere anfordern.Hab beim Händler angerufen,der mit dem ich den Vertrag abgeschlossen habe ist noch net da,aber die Frau hat irgendwas von Bank erzählt auf meiner Frage bezüglich des Briefes.Haben die Ihre Papiere von den Maschinen bei der Bank was?
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Die Papiere werden immer erst bei MSA bestellt , wenn der Händler das Fahrzeug auch bezahlt . Es können also Papiere immer angefordert werden , wenn der Händler bezahlen möchte . Dann kann der Händler aber auch die Papiere nach Erhalt in einem Depot auf der Bank lagern , dann werde sie ihm bei Bedarf zugeschickt . Das geschieht entweder deswegen , weil die Papiere vor Einbrechern gesichert werden sollen , oder die Bank hat die Hand auf den Fahrzeugen , weil sie die vor finanziert hat .
Wenn ein Fahrzeug länger beim Händler steht und das Zahlungsziel erreicht ist , werden die Fahrzeugkosten dem Händler in Rechnung gestellt , die Papiere aber trotzdem erst nach Anfrage zugesandt .
Hier ist es z.Bsp so : Papiere fordere ich immer erst an , wenn das Fahrzeug verkauft worden ist . So genüge ich auch meiner Versicherung , die nicht zahlen würde , wenn hier jemand einbricht und Fahrzeug , Schlüssel und Papiere hier vorfindet und alles zusammen mitnimmt ...
MeisterZIP
Wenn ein Fahrzeug länger beim Händler steht und das Zahlungsziel erreicht ist , werden die Fahrzeugkosten dem Händler in Rechnung gestellt , die Papiere aber trotzdem erst nach Anfrage zugesandt .
Hier ist es z.Bsp so : Papiere fordere ich immer erst an , wenn das Fahrzeug verkauft worden ist . So genüge ich auch meiner Versicherung , die nicht zahlen würde , wenn hier jemand einbricht und Fahrzeug , Schlüssel und Papiere hier vorfindet und alles zusammen mitnimmt ...
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Hallo Meister ZipMeisterZIP hat geschrieben:Die Papiere werden immer erst bei MSA bestellt , wenn der Händler das Fahrzeug auch bezahlt . Es können also Papiere immer angefordert werden , wenn der Händler bezahlen möchte . Dann kann der Händler aber auch die Papiere nach Erhalt in einem Depot auf der Bank lagern , dann werde sie ihm bei Bedarf zugeschickt . Das geschieht entweder deswegen , weil die Papiere vor Einbrechern gesichert werden sollen , oder die Bank hat die Hand auf den Fahrzeugen , weil sie die vor finanziert hat .
Wenn ein Fahrzeug länger beim Händler steht und das Zahlungsziel erreicht ist , werden die Fahrzeugkosten dem Händler in Rechnung gestellt , die Papiere aber trotzdem erst nach Anfrage zugesandt .
Hier ist es z.Bsp so : Papiere fordere ich immer erst an , wenn das Fahrzeug verkauft worden ist . So genüge ich auch meiner Versicherung , die nicht zahlen würde , wenn hier jemand einbricht und Fahrzeug , Schlüssel und Papiere hier vorfindet und alles zusammen mitnimmt ...
MeisterZIP
Das Interesiert mich auch, habe aber mit den anmelden nichts am Hut gehabt, hat alles mein Händler gemacht.
Brauchte nur bezahlen, konnte dann mit dem Roller nach Hause!
Meintes du mit den Papieren dies!


JU88 Willi
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So war heute da und alles roger.Hatte mal wieder net richtig zugehört,klar Aufregung wegen dem DT 300 und ansonsten hör ich gerne mal was net richtig.
Der Händler hatte am Montag MSA kontaktiert gehabt,die hatten alles zugeschickt und ich habe es heute bekommen mitbekommen.
Ich brauche nur noch morgen zur Zulassungstelle und die roten Nr. Schilder schicke ich dem Händler zurück.
Puuh war das ein Tag,ich habe tierische Kopfschmerzen,war total durchgefroren und geh mich auf jetzt auf die Couch legen.
In den nächsten Tagen poste ich meine ersten Eindrücke.
Mfg zettb

Der Händler hatte am Montag MSA kontaktiert gehabt,die hatten alles zugeschickt und ich habe es heute bekommen mitbekommen.
Ich brauche nur noch morgen zur Zulassungstelle und die roten Nr. Schilder schicke ich dem Händler zurück.
Puuh war das ein Tag,ich habe tierische Kopfschmerzen,war total durchgefroren und geh mich auf jetzt auf die Couch legen.
In den nächsten Tagen poste ich meine ersten Eindrücke.
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streng genommen brauchst Du gar keine rote Nummer. Geht auch so:zettb hat geschrieben:und die roten Nr. Schilder schicke ich dem Händler zurück.
1. Versicherung anrufen und nach einer eVB fragen
2. Fahrt zum StVA, dort um "Zuteilung eines ungestempeltem Kennzeichen" bitten
3. Kennzeichen drucken lassen
4. Zum Händler fahren, (ungestempeltes) Schild anbringen und damit auf direkten Weg zurm StVA und dort anmelden
5. Fertig

Alles hieb- und stichfest in § 10 der FZV geregelt:
Davon wissen nur wenige, selbst StVA muß man manchmal damit etwas auf die Sprünge helfen.(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

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Honda Innova ** 07/2008 ** mit 60.486 km
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