Roller mit Mofa-Drossel offiziell wieder als Moped
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Roller mit Mofa-Drossel offiziell wieder als Moped
Hi,
was braucht man um einen bisher offiziell per TÜV-Gutachten, aufgrund dessen bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis ausgestellt wurde, als Mofa betriebenen Roller wieder mit offiziellem Segen als Moped zu betreiben?
Benötigt man ein neues TÜV-Gutachten inkl. neuer Einzelbetriebserlaubnis für Moped oder genügt es sich über den Händler ein neues (Ersatz-)CoC zu besorgen?
was braucht man um einen bisher offiziell per TÜV-Gutachten, aufgrund dessen bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis ausgestellt wurde, als Mofa betriebenen Roller wieder mit offiziellem Segen als Moped zu betreiben?
Benötigt man ein neues TÜV-Gutachten inkl. neuer Einzelbetriebserlaubnis für Moped oder genügt es sich über den Händler ein neues (Ersatz-)CoC zu besorgen?
Gruß Longrider
- h0lzfaeller
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Guten Morgen,
normalerweise fährt man zum TÜV, dort schaut ein Prüfer nach ob alles i.O. mit dem Roller ist und macht eine kurze Probefahrt.
Dann stellt er einen TÜV-Bericht zusammen, in dem die zulässige Geschwindigkeit (45 km/h) eingetragen ist.
Mit diesem Bericht geht es dann ab zur Zulassungsstelle, dort werden dann entweder die Papiere ergänzt oder wie in meinem Fall ein Stempel mit Unterschrift als Beglaubigung auf die TÜV-Bescheinigung gesetzt.
Diese Bescheinigung ist dann stets mit zu führen.
Oder falls die Herabsetzung der zul. Höchstgeschw. nicht in den original Papieren eingetragen wurde einfach als 45 km/h Fahrzeug versichern.
normalerweise fährt man zum TÜV, dort schaut ein Prüfer nach ob alles i.O. mit dem Roller ist und macht eine kurze Probefahrt.
Dann stellt er einen TÜV-Bericht zusammen, in dem die zulässige Geschwindigkeit (45 km/h) eingetragen ist.
Mit diesem Bericht geht es dann ab zur Zulassungsstelle, dort werden dann entweder die Papiere ergänzt oder wie in meinem Fall ein Stempel mit Unterschrift als Beglaubigung auf die TÜV-Bescheinigung gesetzt.
Diese Bescheinigung ist dann stets mit zu führen.
Oder falls die Herabsetzung der zul. Höchstgeschw. nicht in den original Papieren eingetragen wurde einfach als 45 km/h Fahrzeug versichern.
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Was mich dabei fürchterlich ärgert:
Irgend so ein Hanswurscht hat das originale CoC einfach diagonal durchgestrichen und "ungültig" dazu geschrieben - ohne Name, Datum, geschweige denn irgendeinen Stempel.
Bei einem hiesigen Mitbewerber bekommt man das CoC ganz selbstverständlich dazu, wenn man einen Roller als Mofa kauft. Da hat dann der Kunde keine Umstände, wenn das Gefährt wieder als Moped laufen soll.
Was ist, wenn man so einen Roller mit ins europäische Ausland umziehen will? Noch mehr Umstände und Kosten für ein neues CoC?
Irgend so ein Hanswurscht hat das originale CoC einfach diagonal durchgestrichen und "ungültig" dazu geschrieben - ohne Name, Datum, geschweige denn irgendeinen Stempel.
Bei einem hiesigen Mitbewerber bekommt man das CoC ganz selbstverständlich dazu, wenn man einen Roller als Mofa kauft. Da hat dann der Kunde keine Umstände, wenn das Gefährt wieder als Moped laufen soll.
Was ist, wenn man so einen Roller mit ins europäische Ausland umziehen will? Noch mehr Umstände und Kosten für ein neues CoC?
Gruß Longrider
- h0lzfaeller
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Ist die COC denn speziell für Deinen Roller ausgestellt, so mit Fahrgestellnummer, oder ist sie allgemein gehalten?
Wenn keine Nummer vermerkt ist, müsste doch eigentlich eine Kopie einer COC für den gleichen Roller reichen.
Aber dazu kann ich Dir keine Angaben machen.
Evtl. mal beim TÜV nachfragen ob das reichen würde.
Wenn keine Nummer vermerkt ist, müsste doch eigentlich eine Kopie einer COC für den gleichen Roller reichen.
Aber dazu kann ich Dir keine Angaben machen.
Evtl. mal beim TÜV nachfragen ob das reichen würde.
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