mopedfreak hat geschrieben:Von einer verpflichtung ein Fahrtenbuch zu führen habe ich ja noch nie etwas gehört. Gilt sowas auch für Autofahrer oder nur für 2-Radfahrer?
Üblicherweise gilt es für alle Kraftfahrzeuge eines bestimmten privaten Halters. Bei Firmenwagen z.B. für die Arbeitsgruppe/Filliale.
Wenn es ein Firmenwagen (da ist das "weiß nicht wer gefahren ist" besonders beliebt) ist, muß das Fahrtenbuch auch von den Angestellten geführt werden - Halter (Chef) haftet für die ordnungsgemäße Führung!
Manipulationen oder Schlampigkeit beim Fahrtenbuch - welches natürlich unangekündigt kontrolliert werden kann - schlagen mit Bußgeld und Flenspunkten zu Buche.
Ganz wichtig ist im Fahrtenbuch natürlich noch der Eintrag des Fahrers selbst für jede Fahrt.
Das Fahrtenbuch selbst ist nicht teuer, nur die amtlichen Anordnungen kosten etwas Geld. Und es ist natürlich lästig.
John hat geschrieben:Und was bringt es wenn der (menschliche) Blitzer sich die Nummerntafel notiert, das Beweisfoto hat er ja trotzdem nicht, das ist ja der springende Punkt!?
Aber dem Halter kann man trotzdem einen Überweisungszettel schicken. Bei <=35 Euro gibt es auch keine Flenspunkte (dem entspräche <=20km/h zu schnell), sehr viele zahlen halt und die Sache ist vergeben und vergessen.
Wer nun aber angibt, partout nicht zu wissen, wer mit seinem Fzg. gefahren ist, kann das ggf. dem Richter erklären (Bußgeldbehörde entscheidet, ob sie das weiterverfolgt. Und die haben Erfahrung mit der Rechtsprechung).
Wenn der Bußgeldbescheid nur 2 Wochen nach der Tat anflattert, sollte man sich normalerweise schon erinnern können. So die gängigen Urteile. Nach 2 Monaten sind die Anforderungen an das Gedächtnis geringer, da können Erinnerungslücken mal passieren. Passiert es öfters: Fahrtenbuch.
Es gab auch schon "Scherzkekse", die ihre Unwissenheit mit Schizophrenie oder vorher eingenommenen Rauschmitteln etc. begründeten.
Diese Kandidaten dürfen dann ihre Fahrtauglichkeit auf ihre Kosten in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nachweisen.
Wisst ihr übrigens auch ab wann das Gesicht des Fahrers als "erkennbar" gilt? Also ab wann gilt so ein Bild als Beweis? Was muss man deutlich erkennen können?
Da mußt Du einen gerichtlich vereidigten Sachverständigen für morphologische Gutachten fragen.