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Kennzeichenbefestigung ...
Verfasst: 28.10.2009, 15:23
von MeisterZIP
Naja , ich bin ja schon erfinderisch , aber das , was da jemand letztens im Schwarzwald gebastelt hat , um sein Kennzeichen "unlesbar" zu machen , ist schon echt kreativ ...
Guckst du hier !
DER KENNZEICHENPROPELLER !!!
GEIL !!
MeisterZIP
Verfasst: 28.10.2009, 15:27
von ccmskates
Ja hier im Schwarzwald wird es schnell dunkel und da weiß man halt nicht was man machen soll und bevor man vor langeweile stirbt wird halt was schönes gebastelt.
Gruß aus dem Schwarzwald.
Bernd
Verfasst: 28.10.2009, 15:29
von tjoris
das stand sogar auf ziemlich vielen news-seiten.
aber ist schon echt krass muss man sagen.
vorallem wird das mit jeder besseren digitalkammera mit kurzer verschlusszeit abzulichten sein ^^
aber die idee ist spitze, auch gleich mal an meinem motorrad verbauen, da könnt ich den propeller direkt über die kette antreiben ^^ und bei 190 fang ich dann an zu fliegen

Verfasst: 28.10.2009, 15:39
von MeisterZIP
Tjoris , kleiner Tipp von mir : Wenn du mal was Krasses siehst , schick es in diese Rubrik . Macht Spaß !
MeisterZIP
Verfasst: 28.10.2009, 16:40
von xxl
Hi,
Mein Schatzi sitzt gerade neben mir, und hat vorgeschlagen, man könne ja auch E-Zahnbürste als Nummernschildvibrator umbauen....
Verfasst: 28.10.2009, 18:59
von Bandit112
Hallo,
der Propeller ist wirklich nicht schlecht,
aber der
E-Zahnbürstennummernschildvibrator sticht ihn fast aus ...
Echt Respekt !!!
Gruß
Bandit112
Verfasst: 29.10.2009, 08:16
von gevatterobelix
Lustig, lustig, trallallala, bis dann der Staatsanwalt diese Kreativität als erhöhte kriminelle Energie wertet:
StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Gruß von Gevatter Obelix
Verfasst: 29.10.2009, 08:52
von MeisterZIP
Mann , bist du eine Spaßbremse ...
Das so ein Umbau illegal ist , sollte klar sein , oder ? Da brauche ich keine Belehrung ...
Nene ...
MeisterZIP
Verfasst: 29.10.2009, 09:06
von Phantom
Außerdem ist ALLES legal!
Solltest dich nur nicht erwischen lassen!
Verfasst: 29.10.2009, 09:42
von gevatterobelix
MeisterZIP hat geschrieben:Mann , bist du eine Spaßbremse ...
Das so ein Umbau illegal ist , sollte klar sein , oder ? Da brauche ich keine Belehrung ...
Nene ...
MeisterZIP
Nee, Meister, so ist´s nicht gemeint. Wollte nur, da das bestimmt nicht Jedem in dieser Deutlichkeit klar ist, darauf hinweisen.
Gruß von Gevatter Obelix
Verfasst: 29.10.2009, 09:45
von MeisterZIP
Hmm, wem das nicht klar sein sollte ...
Wir sind ja hier nicht im sa-Forum ... ( du weisst hoffentlich , was ich meine ... ) , oder auf der rtp ...
MeisterZIP
Verfasst: 29.10.2009, 09:51
von tomS
MeisterZIP hat geschrieben:Hmm, wem das nicht klar sein sollte ...
Der ist entweder desinteressiert-dumm oder
denkt noch weiter:
StVG §22 bezieht sich nur auf amtliche Kennzeichen! Steht doch extra in dem Paragraph drin.
Das Versicherungskennzeichen aber wird von einer (privaten) Versicherung ausgegeben und ist ganz gewiß nicht amtlich.
Trotzdem aufpassen mit dem manipulieren von Versicherungskennzeichen: Das ist mit dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde.
Statt StVG könnte nun StGB zuschlagen.
Aber für Versicherungskennzeichenpropeller oder Versicherungskennzeichenvibrator sehe ich noch keine einschlägige
Strafvorschrift (nur
Ordnungswidrigkeit nach FZV Abschnitt 5).
Verfasst: 29.10.2009, 09:55
von Phantom
Mal im ernst;glaubst du wirklich das es Leute gibt die nicht wissen das Veränderungen (sofern nicht ausdrücklich in der ABE erwähnt) generell nicht erlaubt sind?
mfg.M
Verfasst: 29.10.2009, 09:56
von xxl
Hi,
am besten man schraubt das Kennzeichen ab, und legt es sicher in die Schublade zu den Papieren. Dann passiert ihm nichts.

Verfasst: 29.10.2009, 10:18
von Phantom
Das nennt man auch Eppelheimer veräppelungsmethode!
mit kugelnden Grüßen,M
Verfasst: 29.10.2009, 10:27
von gevatterobelix
Hallo tomS,
tjoris hat geschrieben:das stand sogar auf ziemlich vielen news-seiten.
aber ist schon echt krass muss man sagen.
vorallem wird das mit jeder besseren digitalkammera mit kurzer verschlusszeit abzulichten sein ^^
aber die idee ist spitze, auch gleich mal an meinem motorrad verbauen, da könnt ich den propeller direkt über die kette antreiben ^^ und bei 190 fang ich dann an zu fliegen

darauf habe ich meinen Kommentar bezogen. Mit den Versicherungskennzeichen hast Du natürlich Recht.
Gruß von Gevatter Obelix
neues Nummernschild
Verfasst: 29.10.2009, 10:36
von Rollafreak
Hallo allerseits
in einem Magazin hatte ich gelesen, dass vorraussichtlich ab März 2011
mehrfarbige Versicherungskennzeichen für
Fahrzeuge bis 50 ccm Klasse S und bis 25 km/h gedrosselte mit Mofa-Prüfbescheinigung
Pflicht werden.
Vorerst
nur für Neufahrzeuge, da die Kennzeichen sechsfarbig sind und sechs Jahre nicht erneuert werden müssen.
Bedingung wäre dann, zwei mal jährlich, mit dem neuen Kennzeichen eine kostenfreie, freiwillige Vorstellung beim TÜV,
wo dann auf Sicht ein Prüfer Zustand des Fahrzeuges
und die
SAUBERKEIT des mehrfarbigen Versicherungskennzeichen prüft.
Damit diese Fahrzeuge im Verkehr, deutlich erkennbar sind.
@ xxl/Chris
Darum finde ich den Vorschlag von Deinem Schatz gerade zu genial.
Mein Schatzi sitzt gerade neben mir, und hat vorgeschlagen,
man könne ja auch E-Zahnbürste als Nummernschildvibrator umbauen....
» PS: Für unterwegs gäbe auch Akku betriebene. «
MUSTER

Verfasst: 29.10.2009, 10:39
von Phantom
Also Thomas wenn ich es nicht besser wüsste,könnte ich auf den Gedanken kommen das du ausschließlich mit dem Gesetzbuch unterm Sitz fährst.fg.
Da in erster Linie jeder am fahren seinen Spaß haben möchte,kann man eben nicht immer alles nach Vorschrift machen.
Meiner Meinung nach ist der Deutsche eh zu sehr Ordnungsverliebt und hört zu wenig auf den gesunden Menschenverstand.Schau dir mal an wie in südlichen Ländern gefahren wird und welche abenteuerlustigen Gefährten dort herumgedonnert wird;komischerweise passieren dort bei weitem weniger schwere Unfälle.Woran das wohl liegen mag?

Verfasst: 29.10.2009, 10:42
von MeisterZIP
Ist ein Witz , oder ? Bitte link setzen !
Aber so leicht gleitet man in 's OT ab ...
MeisterZIP
Verfasst: 29.10.2009, 10:47
von Phantom
Also mit einer Villa Kunterbunt habe ich keine Lust zum fahren!Warum nicht gleich in schweinchenrosa?

Da melde ich doch meine Ely lieber in Frankreich an.
Verfasst: 29.10.2009, 11:07
von tomS
Phantom hat geschrieben:Schau dir mal an wie in südlichen Ländern gefahren wird und welche abenteuerlustigen Gefährten dort herumgedonnert wird;
Kenne ich zwischen Äquator und nördl. Wendekreis.
Bettler (ohne Beine) auf selbstgebastelten Skateboards die durch den Stau wuseln, Arbeitselefanten mitten in der Stadt, Tucktucks (mit 5 Leuten und ihrem Hausstand hinten drin), 20mph Lastwagen, ... und viele 2-4-beinige Heilige mit Narrenfreiheit.
komischerweise passieren dort bei weitem weniger schwere Unfälle.
Da habe ich aber ganz andere Sachen erlebt!
Obwohl das allgemeine Geschwindigkeitsniveau viel niedriger ist, führt die oft völlige Sorglosigkeit zu zahlreichen unnötigen Dramen.
Sitze bei einem Vetter im Auto und der knallt einfach völlig ungebremt über rote Ampeln durch die Lücken des Querverkehrs.
Der gleiche Vetter holt kurze Zeit später einen Motorradpolizisten aus dem Sattel, welches ihm seine Kollegen übel nehmen und uns 2 Stunden Aufenthalt auf der Wache beschert.
Da muß ein Kleinbus mit rund 30km/h ins knapp 2m tiefer gelegene Reisfeld ausweichen, weil im Gegenverkehr ein Bus einen Lkw überholt und die linke Spur dicht macht. Keiner angeschnallt, alle verletzt, einer tot - bei nur 30km/h.
Da plättet ein Lkw im Gewühl (Markt findet mitten auf der Strasse statt) 2 Kinder und flüchtet in die Polizeistation. Der Mob setzt nach und belagert die Polizeistation, setzt den Lkw in Brand. Die Polizei ruft das Militär zu Hilfe, welches mit Schüssen in die Luft für "Ruhe und Ordnung" sorgt. Das augebrannte Wrack des Lkws steht noch tagelang vor der Wache mit ihren zerborstenen Fenstern.
...
Ich finde den deutschen (oder allg. westeuropäischen) Strassenverkehr vergleichsweise ungemein sicher.
Und die amtlichen Statistiken (auch der jeweiligen betroffenen Länder) schreiben ein gar düsteres Bild vom Chaos in Mumbai, Chennai, Kolkatta oder Bangkok.
Verfasst: 29.10.2009, 11:35
von Phantom
Ich dachte da auch eher an Italien,Spanien,Frankreich,usw.!
Nicht an solche Länder die eh keine Fahrzeuge bauen können!fg
Verfasst: 29.10.2009, 12:04
von tomS
Unterschätz mal Tata und Royal Enfield nicht.
Wäre nicht der hiesige Protektionismus durch unsere Autokanzler(innen), würden die Kleinwagen für 4 Personen zum Preis eines hiesigen 125er Rollers die westliche Welt aufmischen.
Wozu ein 30000 Euro Eco/Blueline-Auto, wenn ein 3000 Dollar-Kleinwagen noch viel ökonomischer ist?
Die letzte westeurop. Industriekultur die sparsam und effizient sein konnte, wurde fast gewaltsam "abgewickelt". Aus für VEB Sachsenring & Co.
Aber in Asien kann man das noch! Dort liegt die Hoffnung der kleinen Bürger der westlichen Nationen.
Verfasst: 29.10.2009, 17:34
von Apfelkuchen
mit dem neuen Kennzeichen eine kostenfreie, freiwillige Vorstellung beim TÜV,
wo dann auf Sicht ein Prüfer Zustand des Fahrzeuges
und die
SAUBERKEIT des mehrfarbigen Versicherungskennzeichen prüft
Das kann doch nur ein Scherz sein....
Apfelkuchen

Verfasst: 29.10.2009, 17:36
von Apfelkuchen
Hallo Phantom,
Da melde ich doch meine Ely lieber in Frankreich an.
Steuerrechtlich bedenklich !!! Es sein denn, du hast die französische Staatsbürgerschaft.
Apfelkuchen

Verfasst: 29.10.2009, 19:33
von Phantom
Wäre ansich kein Problem,ich müsste mich nur bei einem Freund jenseits der Grenze anmelden.Frankreich ist ja bei mir direkt vor der Haustüre.
mfg.M
Verfasst: 29.10.2009, 19:48
von TomBone
Steuerrechtlich bedenklich !!! Es sein denn, du hast die französische Staatsbürgerschaft.
Ist Tinnef, Du brauchst nur in Frankreich gemeldet sein. Wüsste nicht, daß der in Monco gemeldete deutsche Staatsbürger gleich die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben muss und die monegassische Staatsbrügerschaft annehmen muss. Zauberwort Europäische Union.
Verfasst: 29.10.2009, 20:32
von punkerente
Dank der originellen Farbgebung glaube ich nur begrenzt an die Sache. Die Behörden, die ich hier kenne, pflegen zwar lustige Entscheidungen, die aber eher einfarbig daher kommen, zu treffen. Würde man tatsächlich eine TÜV-Pflicht einführen, wäre eine weitere Farbe oder eine neue Kennzeichengestaltung wahrscheinlicher. Dann wäre auch Platz für den sicherlich unumgänglichen Stempel.
Sollte es aber wirklich wahr werden, wäre der Gedanke an eine 50er für mich gestorben und ich würde eine 125er nehmen. Gerade das Stehenlassen, bis man das Fahrzeug wieder braucht und die kostenfreien Nichtprüfungen waren für mich ein guter Grund für ein Mokick. Tschüß Nexxon hallo Innova!
Viele Grüße
Dieter
Verfasst: 29.10.2009, 20:45
von Phantom
Es ist genau wie TomBone schreibt.Es reicht sogar aus wenn der Wohnsitz in Frankreich als Zweitwohnsitz gilt.Bei uns fahren schon einige mit französichen Nummern rum,und nicht nur Roller.
mfg.M
Verfasst: 29.10.2009, 21:05
von Apfelkuchen
Hallo,
als Deutscher darfst Du kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ständig bewegen. Das ist Steuer ( Kfz.-Steuer ) Hinterziehung.
Ich kann Dir gerne morgen auch die entsprechenden Gesetzt posten.
Apfelkuchen

Verfasst: 29.10.2009, 21:42
von Phantom
1.Mit einer 50er kann ich keine KFZ-Steuer hinterziehen.
2.Wir wohnen hier weitab vom Schuß im tiefsten Pfälzerwald,wer will kontrollieren wieviele Tage im Jahr mein fuffi in Deutschland ist?Wenn ich es recht in Erinnerung habe sind 171 Tage am Stück legal.
mfg.M
Verfasst: 30.10.2009, 12:38
von Apfelkuchen
§ 7 Kfz.-SteuerG
Abs 2.
Steuerschuldner wird der, der ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland bewegt.
Der 50ziger und 125ziger zahlt keine Steuer, aber nur weil der Betrag nach der AO zu niedrig ist und daher nicht erhoben wird.
Rechtlich gesehen ist und bleibt es ein Steuerhinterziehung.
Apfelkuchen

Verfasst: 30.10.2009, 13:22
von xxl
Hallöle,
dann wollen wir mal hoffen, das Frau Merkel nicht demnächst auf die Idee kommt, das wir uns alle den Bobbes schwarz-gelb anmalen , und mit einer Feder drinnen nackt rumlaufen müssen. Dann gibts hierzulande 84 Millionen Volldeppen, die das mitmachen. Andererseits könnte auch ein lustiges Bild sein
Frankreich ich komme!!!! Dort werde ich dann LKW-Fahrer und praktiziere aktive Demokratie und parke meinen LKW quer auf der Autobahn.
LG
Chris
Verfasst: 30.10.2009, 17:22
von tomS
Apfelkuchen hat geschrieben:Steuerschuldner wird der, der ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland bewegt.
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sind zulassungsfrei. FZV §3 (2) 1.
Sie werden nur auf besonderen Antrag zugelassen.
Der 50ziger und 125ziger zahlt keine Steuer, aber nur weil der Betrag nach der AO zu niedrig ist und daher nicht erhoben wird.
Falsch: weil die Steuerfreiheit im Gesetz steht. KraftStG §3 (1).
Verfasst: 30.10.2009, 18:27
von Apfelkuchen
Hallo toms
Falsch: weil die Steuerfreiheit im Gesetz steht. KraftStG §3 (1).
Das gilt nur für 50ziger. Da hast Du Recht.
Für 125ziger gilt:
Für Klein- und Leichtkrafträder bis 11 kW/15 PS und 125 ccm wird keine Steuer erhoben, da der Verwaltungsaufwand die Einnahmen übersteigen würde.
125ziger sind auch Zulassungspflichtig, da Du ein Kfz.-Kennzeichen bekommst und kein Versicherungskennzeichen.
Die Befreiung kommt aus der AO. Ich suche sie gerne raus, aber erst am Montag. Jetzt ist Wochenende....
Apfelkuchen

Verfasst: 30.10.2009, 22:21
von tomS
Apfelkuchen hat geschrieben:Für Klein- und Leichtkrafträder bis 11 kW/15 PS und 125 ccm wird keine Steuer erhoben, da der Verwaltungsaufwand die Einnahmen übersteigen würde.
FAAALSCH: Weil Leichtkrafträder zulassungsfrei sind.
Den § habe ich schon (mehrmals in diesem Forum) gepostet.
Ich poste die Paragraphen doch nicht zum Spaß, sondern damit man nachlesen kann.
125ziger sind auch Zulassungspflichtig, da Du ein Kfz.-Kennzeichen bekommst und kein Versicherungskennzeichen.
Das amtl. Kennzeichen hat doch damit nichts zu tun. Sondern mit FZV §4 (2) 2!
Die Befreiung kommt aus der AO. Ich suche sie gerne raus, aber erst am Montag. Jetzt ist Wochenende....
Danke, aber das habe ich auch im Kopf.
/Angeberei_off
Verfasst: 30.10.2009, 23:21
von punkerente
Dann poste ich ihn, damit sich die Wogen glätten:
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, ... . Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind folgende Kraftfahrzeugarten:
...
Leichtkrafträder,
zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
...
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
...
Mithin sieht ein Leichtkraftrad wie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug aus, ist es aber nicht. Man merkt als Halter aber keinen echten Unterschied, weil man sich bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Kennzeichen wie z.B. beim Pkw. zuteilen lässt.
Übrigens kommen immer wieder Finanzämter auf die Idee, Leichtkrafträder mit Steuern zu belegen, was aber meist relativ leicht korrigierbar ist. Trotzdem eine lustige Praxis, wo wir doch hier schon zwei Rechtsquellen (FZV und AO) kennen, die das eigentlich verhindern sollten.
Viele Grüße
Dieter
Verfasst: 31.10.2009, 22:49
von Ulrich
Ja ja, die Deutschen und ihre unsinnige Regelungs- und Vorschriftswut....
Ein Beispiel:
Ich habe hier mal gefragt, wieso eigendlich bei Rollern der hintere "Kotflügel" faßt auf der Straße schleifen "muß", während leistungstarke "SuperSport"-Motorräder vorwiegend japanischer Produktion problemlos ihre "Karosse" in mehr als 1 m Höhe enden lassen dürfen...
Selbst des Meisters Beitrag hierzu ließ mich ein wenig zweifeln:
Klar, Vorschrift ist Vorschrift - aber:
Solche Motorräder kommen ganz legal serienmäßig so in D in den Verkehr...
D ist nun dafür bekannt, alles zu regeln und vor zu schreiben (incl. aller "Ausnahmen" besagter Vorschriften), aber:
Völlig "deutsch" gehen diese Regeln und Vorschriften niemals in Richtung Freiheit - sondern regelmäßig dagegen! (Und damit leider oft auch gegen den gesunden Menschenverstand: Siehe: 45 km/h-Regelung)
Nicht, das ich den Reitern der schaltenden Zunft ihre Freiheit nicht gönnen würde, aber:
Wieso wird da offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen?
Ich könnte die Liste noch viieeel weiter führen - aber, ihr habt sicher verstanden, was ich meine...
Ich frage mich oft:
Was soll dieser Unsinn...?
Was meint ihr?
fragt
der Ulrich
(dessen nächstes "Auto" eine schwedische Zulassung bekommt:
Die Schweden interessiert so ein Unfug nicht...)