Hallo zusammen, ich muss leider eine sehr dumme Frage stellen. Ich möchte nach vielen schönen gemeinsamen Jahren meinen Grand Dink 125 verkaufen und stelle gerade alle "Sachen" zusammen, die der neue Eigentümer erhalten soll.
Jetzt bin ich gerade bei den Papieren angekommen und bin irgendwie verunsichert

, neben einer Betriebserlaubnis für Krafträder (Anhang IV, Übereinstimmungsbescheinigung für Fahrzeuge aus der Baureihe des genehmigten Typs) verfüge ich über eine so genannte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Eine Zulassungbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wie bei meinem Pkw, finde ich leider nicht bei meinen Unterlagen. Entweder habe ich schon Alzheimer und ich habe das Teil verlegt oder ...?

... und ich bin ein andere GD !!