Moin tfm,
wenn ein
Händler dir etwas Verkauft, das nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ist er Verpflichtet, dich darauf Hinzuweisen, oder darf (hier den Roller) erst gar nicht so in den Verkauf bringen.
Tut er das nicht, ist er Haftungspflichtig oder muß dem mangelbehafteten Kaufgegenstand zurück nehmen, da du so ja nicht am Straßenverkehr teilnehmen darfst.
Das musst du aber erstmal Nachweisen.
Er hätte dir den Roller so auch gar nicht Verkaufen dürfen, wenn der Roller außerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit läuft.
In der BE steht drin, wie schnell er sein darf, also hier 45/50 KM/h...+/- x% was in der STVO steht.
Also ist bei derzeit 70 KM/H die BE und VRs-Schutz erloschen.
Da du den Roller aber nunmal so Gekauft hast, musst du jetzt auch Nachweisen, das der Händler dir den derzeitigen Zustand verschwiegen hat.
Hast du dafür keine Zeugen, hast du die A-Karte.
Bei einem Privatkauf bist Du in der Haftungsplficht, da Du dich bei/vor dem Kauf über den ordnngsgemäßen Zustand versichern mußt.
Ein Händler ist dazu Verpflichtet, vor dem Verkauf/in Verkehr bringen, sich über den ordnungsgemäßen zustand der Kaufsache zu Versichern.
Ist allerdings nach einem Kauf auch sehr Schwer, ihm das Nachzuweisen, das er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, wenn nicht noch ein Zeuge den Kaufvertrag protokoliert hat.
Man macht ja auch erst eine Probefahrt/Funktionsüberprüfung ect.pp, bevor man sich etwas Kauft, es sei denn, der Kaufgegenstand ist noch org. Verpackt, dann ist der Hersteller haftungspflichtig.
Um jetzt nicht als Buhmann darzustehen, und wenn sich der Händler weigern sollte, den Ordnungsgemäßen zustand wieder Herzustellen, das der Roller wieder seine BE erlangt, solltest du dich mal mit dem Gedanken befassen, das der Polizei zu Melden.
Dann hast du wenigstens schon mal etwas in der Hand, falls der Händler auf Stur stellt, was manche ja gerne machen.
Läuft dann im schlimmsten Fall auf Zivilklage raus...und auch dann musst du Nachweise erbringen, das der Händler schuld ist.
Bist du erstmal mit der Kaufsache aus dem Laden, ist das Ding für die meisten gegessen.
Hast du dann Reklamationen, zeigen die meisten Händler dir Ihr wahres Gesicht....Kulanz ist gleichbedeutend mit Verlust und/oder Arbeitszeit.
Macht keiner gerne....und Zeit ist Geld.
Evtl. Baut dir der Händler das Bestellte Teil auch ein, kann aber auch dann sein, das er Dir dafür die Rechnung vorlegt, denn das darf er dann ja.
Ohne Nachweis eines Händlerverschuldens....bla bla bla.
Wie Butz schon sagte, bau das evtl. selbst ein, oder Informiere dich beim Händler, ob er das noch Kostenlos macht, sonst wird das für dich jetzt im Nachhinein schnell Teuer.
Oder eben Polizei und schauen, das er den zurück nimmt.
Mit den Scherrif's im Schlepptau sind Händler meist auch im Härtefall etwas Gesprächsbereiter.
Ich gehe mal davon aus, das du den Roller allein Gekauft hast, oder das ein Zeuge den Kaufvorgang nicht Protokoliert hat.
Falls doch, kannst du dem Händler die Pistole auf die Brust setzen, denn er weiß, das er dir den so niemals hätte Verkaufen dürfen.
Da ich aber vom gegenteil ausgehe, kannst du jetzt nur auf seine Gnade hoffen, denn im Deutschen Recht hat er dann fast alle Trümpfe in der Hand.
Oder aber, wenn du den Roller behalten möchtest, weil er einfach nur o-Geil ist, lass ihn so wie er ist und freu dich.
Die KM/h kann man auch mit dem Kopf und der Hand selbst regulieren....zur Not auch mit etwas Nacharbeit der Technik im Do it your Self...ist nichts was man nicht hinbekommen kann, auch als Frischling der Scene.
Das du mal mit dem Schlachtschiff in eine Kontrolle kommst, liegt bei Faktor X...es sei denn, du würdest mit Vollgas vor einer Zivilstreife herfahren
Ich habe selbst den GD50 gehabt und meiner lief 140

...Probleme mit Kontrollen....

..Nö
Sieht ja wie ein Dicker aus der Roller, warum sollte man den Kontrolieren...zumindest von vorne
Falls du dir den Stress ersparen möchtest, den du mit dem Händler aller Wahrscheinlichkeit haben wirst, dann zeigen oder Erklären wir dir gerne, wie du etwas am Roller zu machen hast....in Wort und Bild...oder mit Video's auf YouTube.
Ist dann sehr leicht und einfach nach zu machen.
Etwas Werkzeug und keine 2 linken Hände und es geht RatzFatz....dafür braucht man kein Meister zu sein...Sorry Meister

(kennst mir ja)
Außer Meister Zip vertraue ich eh keinem Händler blind (etwas Werbung hier

) der auch nur Ansatzweise etwas mit KFZ zu tun hat.
Außer bei Dax, da weiß ich wie er Tickt

....Vorschriften sind was für Langweiler
so tfm...nu kannste selbst Entscheiden, was für dich am besten ist und womit du am Ende spaß haben willst/kannst.
Helfen werden wir dir auf jeden Fall, egal für was du dich Entscheidest
Lg
Micha