Zum 01.01.2016 gelten mal wieder neue Gesetze und Richtlinien ...Nein , keine geraden Gurken ...
Neufahrzeuge ohne Zulassung , egal welcher Hubraum , müssen ab dem 01.01.2016 neuen Anforderungen entsprechen . Tun sie das nicht , kann man sie NICHT MEHR zulassen ( wir sprechen hier von der Erstzulassung ! ) !
Das bezieht sich auf die Tanks und die Beleuchtung .
Bei den Tanks muss bei Kunststofftanks ein Nachweis bestehen , wie Benzindämpfe aufgefangen und gefiltert werden . Das ist bei Kymco nicht das Problem , weil die Fahrzeuge allesamt Metalltanks haben , inzwischen jedenfalls .
Händler , die also noch uralte Standuhren im Laden haben ( wie z.Bsp. People 2T ) , müssen diese Fahrzeuge also bis zum 31.12.2015 zumindest einmal versichern , damit die Fahrzeuge damit zeitig erstmals in den Verkehr gekommen sind . Ich glaube aber , das sind absolute Ausnahmen und dementsprechend eher unwichtig .
Wichtig ist allerdings die Richtlinie i.B. auf die Beleuchtung .
Die besagt nämlich , dass ALLE Fahrzeuge , die ab dem 01.01.2016 erstmal zugelassen werden ( also nicht nur neu auf den Markt kommende Modelle , sondern auch Fahrzeuge , die bereits auf dem Markt sind und "lediglich" neu beim Händler stehen ) , beim Einschalten von Zündung ODER bei laufendem Motor automatisch Abblendlicht haben müssen . Es gibt also keinen Lichtschalter mehr ( EIN/AUS , ggf. noch mit Standlicht ) .
Beispiel : Kymco Yager GT125 . Das Fahrzeug hat einen Lichtschalter , muss also zumindest via Tageszulassung einmal vor dem 01.01.2016 angemeldet werden .
Dies bezieht sich natürlich nicht nur auf Kymco , sondern auf ALLE Hersteller !
Ich bin ja nicht doof und habe mir überlegt : Einfach den Schalter im Stecker brücken ! Man hat dann zwar noch einen Schalter , aber der ist ohne Funktion , weil das Licht bei eingeschalteter Zündung immer brennt , wenn man den Stecker gebrückt hat .
Das kann man dann beim TÜV etc. mittels §13 STVZO eintragen lassen ( auch bei einem neuen , noch nicht zugelassenen Fahrzeug ) und kann damit das Fahrzeug in den Zustand versetzen , dass es ab dem 01.01.2016 auch haben muss ( man kann es also auch später erstmals zulassen ) .
Ja, hat sich der Meister einfach gedacht , ist einfach zu lösen , spart jede Menge Kosten , denn :
Möchte man ein Fahrzeug zulassen , braucht man die Papiere dazu . Die rückt aber JEDER Hersteller erst raus , wenn das Fahrzeug bezahlt ist ( respektive wird Zug um Zug so verfahren , dass die Papiere erstellt ! und verschickt werden und geichzeitig die Kosten für das Fahrzeug beim Händler abgebucht werden ) .
Das Fahrzeug ist weiterhin NEU , also ohne Eintrag in den Papieren und bekommt bei Übergabe und Erstzulassung zwei Jahre TÜV .
Fahrzeuge mit Tageszulassung verlieren dagegen jeden Tag an Wert , auch wenn sie 0 km drauf haben !
Man bedenke einfach mal einen Händler , der im Winter mal eben für 10 Fahrzeuge oder mehr die Kosten abbuchen lassen muss , weil er alle Fahrzeuge zumindest einen Tag zulassen muss ...
Dazu kommen die Zulassungskosten , die Kennzeichen , die Verischerungen , ggf. Kfz-Steuer ( letztere beiden sind gering , aber trotzdem vorhanden , verursachen aber ohne Ende Papier und somit Zeitaufwand . Ggf. müssen Kosten für die Versicherung und die Kfz-Steuer vorgestreckt werden und werden dann wieder nach Abmeldung erstattet ) .
Alles in allem kann da ein Batzen Kohle im Winter auf den Händler zukommen , was nicht jeder mal eben aus der Kaffeekasse

Also gute Idee mit der Umrüstung , Kosten von ca 50.- sind pro Fahrzeug überschaubar .
Wenn da nicht die Institution des Straßenverkehrsamts wäre ...
Denn : Trotz vollkommen legalen und gesetzeskonformem Umbau und Bestätigung des Umbaus ist es immer noch dem Gutdünken JEDES Straßenverkehrsamts überlassen , diese Maßnahme zu akzeptieren oder sie abzulehnen ( wäre der Super GAU , weil das Neufahrzeug dann nicht mehr zugelassen werden kann ! ) .
Ich kann also jedem Händlerkollegen nur empfehlen , sich mit seinem STVA in Verbindung zu setzen und die Maßnahme zeitnah abzusprechen , damit er hinterher keine böse Überaschung gibt !
Im Fall , wo man das Fahrzeug dort zulassen kann , aber das Fahrzeug in einem anderen Kreis zugelassen werden soll , wo sich das STVA aber weigert , kann man immer noch eine Erstzulassung im eigenen Kreis machen ( Tageszulassung ) und dann das Fahrzeug am nächsten Tag auf den Kunden umzumelden , halt in dessen Kreis . Das geht , weil das Fahrzeug ja nur umgeschrieben wird und keine Neuzulassung mehr erforderlich ist .
Dies ist zwar auch ein gewisser Kostenaufwand , aber immer noch preiswerter , als ein Neufahrzeug zu schlachten , weil man es nicht mehr in den Verkehr bringen kann ...
DANKE EU !
DANKE DEUTSCHLAND !
Als ob wir nicht andere Probleme hätten ......
MeisterZIP