Tagfahrlicht

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letscho
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Tagfahrlicht

Beitrag von letscho »

Hallo Gemeinde

Ich bin momentan etwas irritiert.

Am letzten Sonntag habe ich mal wieder meine Bertha ausgeführt (mein DT hat den Spitznamen "dicke Bertha") und meine Tour führte mich über Cottbus, Lieberose nach Goyatz an den Schwielochsee. Die Heimfahrt war dann über Lübben und Calau geplant.

Nun kurz vor Lübben laufe ich gemütlich auf einen Polizei-Golf auf. Nach ca. 3km kam die nette Schrift "Bitte folgen". Naja, war gespannt, was sie diesmal von mir wollten.
Preussisch exakt kam dann auch die Frage "Sie fahren ohne Licht, wissen Sie das?"

Diesmal wird es sich also um das Tagfahrlicht drehen, denn das ist bei mir immer an.
Die Kollegen von der Polizei haben vor mir herfahrend das Licht nicht gesehen. Ich sagte,das es immer an sei und ich bisher immer so gefahren bin weil der Hersteller dies ja als Tagfahrlicht deklariert.
Es kam wie es so kommt, Fahrzeuigschein, Führerschein und sie verschwanden im Auto.
Immerhin haben sie auf der Wache Rat geholt und mir bestätigt das auch Motorräder mit Tagfahrlicht fahren dürfen.

Nun des Pudels Kern, sie meinten das man das Licht schlecht sehen würde usw.

Naja, ich hab mich für den Hinweis bedankt und noch ein schönes WE gewünscht.

Zu Haus angekommen hab ich mir mal die Bedienungsanleitung vorgeknöpft, da steht für diese mittlere Schalterposition "Positionslicht/Standlicht" und für die linke "Fahrlicht".
Laut Prospekt und Werbung soll die mittlere Stellung das Tagfahrlicht sein.

Ich hab nun zu Hause in Ruhe mal das Tagfahrlicht angesehen und auch das Fahrlicht, ich meine von der Erkennbarkeit/Strahlkraft am Tage eigentlich kaum Unterschiede zu bemerken. Ich muss mir das die Woche auch mal aus 100m Entfernung anschauen wie mein Gegenverkehr das erkennt.

Bin ich auf dem Holzweg mit dem Tagfahrlicht oder haben die Polizisten das nur nicht gesehen da die Leuchten tiefer als der Rückspiegel ihres Golfs war?
Ich meine ich will schon gesehen werden und nicht als Kühlerfigur enden...
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

OK, wenn es wirklich Tagfahrlicht mit Standlichtfunktion wäre, müsste es ja in 2 Helligkeiten schalten:

Lichtschalter auf "aus" = Tagfahrlicht => sehr hell
Lichtschalter auf "Standlicht" oder auf "Fahrlicht" = gedimmte Helligkeit => Stand-/Positionslicht

Rechtlich gesehen:

Das Tagfahrlicht darf nur dann leuchten, wenn keine andere Fahrbeleuchtung an ist - AUCH KEIN RÜCKLICHT !!!
=> Sobald Stand-/Positionslicht bzw. Fahrlicht angeht (also auch das Rücklicht) muss das Tagfahrlicht ausschalten oder abdimmen.

:wink:
Gruß Frank

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Motzi
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Tagfahrlicht

Beitrag von Motzi »

Also ich persönlich finde das Tagfahrlicht zu schwach und fahre lieber mit Abblendlicht am Tag.Das Risiko des Nichterkennes ist mir zu gefährlich , gerade auf der Landstraße. Geh kein Risiko ein , es langt einer der Dich bei 100 km/h übersieht.
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manne28
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Re: Tagfahrlicht

Beitrag von manne28 »

letscho hat geschrieben:Hallo Gemeinde

Diesmal wird es sich also um das Tagfahrlicht drehen, denn das ist bei mir immer an.

Zu Haus angekommen hab ich mir mal die Bedienungsanleitung vorgeknöpft, da steht für diese mittlere Schalterposition "Positionslicht/Standlicht" und für die linke "Fahrlicht".
Laut Prospekt und Werbung soll die mittlere Stellung das Tagfahrlicht sein.

...
Der Downtown hat wie fast alle Zweiräder kein spezielles Tagfahrlicht.

Es macht keinen Sinn und ist auch nicht zulässig am Tag mit "Stand/ Positionslicht" zu fahren. Diese Schaltung ist zum parken bestimmt.

Seit 1988 (so hab' ich's jedenfalls via Google gefunden) ist es in §17 (2a) STVO festgehalten, dass Krafträder auch beim Tage mit Abblendlicht zu fahren haben. Das ist die Schaltstellung "* Beleuchtung Fern- und Abblendlicht".
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

Man schaue einfach auch mal hier:
http://www.tuev-nord.de/de/service-info ... 104208.htm

(wer genau liest, erkennt, dass bis einschließlich 50ccm der "Fahrzeugklassen" Kleinkraftrad oder Mofa keine TFL verbaut werden dürfen... => Nach meiner Meinung eine extreme Diskriminierung der "langsamen", da gerade hier nur bis zu 35W im Scheinwerfer verbaut sind und diese "Funzeln" am Tage teilweise sehr schlecht zu erkennen sind - besonders wenn die "langsamen" die tief(er) stehende Sonne im Nacken haben => das verstärkt also noch, dass ein "Fuffi" übersehen/falsch eingeschätzt wird...)*

Zwar steht hier, dass sie beim Einschalten von Abblendlicht ausgehen müssen, aber beim PKW wird für die TFL gefordert, dass TFL alleine und "nur" ohne andere Beleuchtungseinrichtungen (also kein Stand-, Park-, Positions-, Begrenzungs-, Abblend-/Fernlicht, kein Nebellicht) usw. funktionieren dürfen... Ausnahme ist die Lichthupenfunktion

Da Standlicht, Parklicht, Begrenzungs- und Positionslicht meist in Verbindung mit den Rücklichtern einschalten (außer separate, seitliche Parkleuchten), heißt das also, dass TFL (bei dimmbaren TFL: in TFL-Funktion) auch die Rückleuchten nicht mitleuchten dürfen...
(dimmbare TFL: hier ist das Mitleuchten der Rückleuchten nur in der "Begrenzungs-/Standlichtfunktion zulässig)


siehe auch:
http://www.tagfahrlicht-store.de/Tagfah ... :_:30.html

=> unter der Überschrift: Vorschriften für die Anbringung der Tagfahrlichter / ECE-R48 Richtlinie




*)
...bleibt dem "Fuffi" also nur der Weg, dass er mit extrem grellen -aber zulässigen- weißen LED-Standleuchten aufgerüstet wird... :wink:
Gruß Frank

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Beitrag von letscho »

Ich hab folgendes gefunden

http://www.tourenfahrer.de/home/news/ne ... -motorrad/

Ich hab das heute nachmitag nochmal angeschaut, also so schwach sind die LED-Ringe nicht, ich glaube das Fahrlicht ist am Tage nicht besser sichtbar.

Tatsächlich wird bei Kymco beim Downtown Tagfahrlicht nicht mehr erwähnt, beim neuen 400er spricht man nur von Positionsleuchten.

Ich werd jedenfalls nur noch mit dem normalen Fahrlicht fahren um nicht im Falle eines Falles rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen.
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Beitrag von Frank67 »

Nach dem Artikel weicht dann also die Vorschrift für den betrieb von TFL beim Motorrad von der Vorschrift beim Auto ab.

Also bei den Widersprüchlichkeiten sollte man doch lieber zur Sicherheit mal bei der DEKRA anfragen, ob am Motorrad die TFL nun mit dem Rücklicht leuchten müssen oder doch ohne Rücklicht leuchten müssen.


OK, bei Wikipedia findet man die Info, dass R87 je nach Schaltung mit/ohne Rücklicht zulässig ist, ABER beim Einschalten von Abblendlicht/Fernlicht automatisch ausgeschalten werden muss.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
Gruß Frank

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