Leider kann ich dir auch keine Rechtsgrundlage (§§) liefern, aber...
Die Standlichter müssen nicht leuchten, wenn Abblend- oder Fernlicht eingeschalten sind. Sollte dem so sein, dass die Standlichter leuchten müssen, würden viele Roller ja keine COC-Dokumente nach ECE bekommen, da bei denen "Standlicht", Rücklicht und Scheinwerfer auf AC (Wechselstrom) laufen, der ja nur bei laufendem Motor zur Verfügung steht.
Die im Scheinwerfergehäuse verbauten Standleuchten gehen bei eingeschaltetem Fahrlicht oft visuell unter, so dass man aus Entfernung sowieso nicht erkennen kann, ob nun die Standlichter mitsamt dem Fahrlicht eingeschalten sind.
Würde man beim Roller mit "AC-betreibenem Standlicht" den Motor ausmachen, geht das Licht also oft mit dem "Motorabsterben" gemeinsam aus. Außerdem kann man ohne Motorantrieb nicht fahren... - Der Bock wird bei absterbendem Motor vom Motor so lange runtergebremst, bis die Kupplung auskuppelt.
Somit wäre also ein Fahren ohne (Stand-)Licht nicht möglich, wenn das Stand-)Licht auf AC läuft.
Es liegt also an der elektrischen Schaltung, ob die Standleuchten (egal, ob AC- oder batteriebetrieben) mitsamt dem Fahrlicht leuchten oder nicht.
Fakt ist, dass es viele Roller -auch in der 50ccm-Klasse- gibt, bei denen werksseitig das Standlicht vorne abgeschalten wird, sobald das Fahrlicht eingeschalten wird. Diese Roller wurden nach ECE-Konformität abgenommen und für den Straßenverkehr per COC-Dokument zugelassen!
Selbst bei Rollern (u.a. aus Chinesischer Produktion oft zu beobachten, wie Rex, Baotian usw) gehen bei vielen, diversen Rollertypen die externen, in der "Karosserie" verbauten Standleuchten aus, wenn das Fahrlicht eingeschalten wird. Auch diese Roller haben eine COC-Zulassung!
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Die ECE-Regelung R 50 definiert, was EU-mäßig am Motorrad vorhanden sein muß ( => "vorhanden sein muß" ), aber ich finde keine Schaltungsvorschrift beim Motorrad.
Beim Auto werden die Standlichter Begrenzungs-/Konturleuchten gleichgesetzt, welche beim Einschalten von Fahrlicht sich ebenfalls mit einschalten müssen.
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Man kann aber auch anders argumentieren:
Laut ECE / EU Richtlinie (R 74 "Installation von Beleuchtungseinrichtungen bei Mopeds" unter Punkt 2.5.8 ) wird eine Begrenzungsleuchte wie folgt definiert:
"Begrenzungsleuchte" eine Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein des Fahrzeugs nach vorn anzuzeigen"
...was ja auch durch eingeschaltetes Fahrlicht gewährleistet ist.
...fällt/fallen der/die Hauptscheinwerfer am motorisierten Zweirad aus, kann man im Dunkeln selber "nichts sehen" und ist automatisch gezwungen, die Fahrt abzubrechen, bis der Schaden behoben ist.
außerdem gibt es in der selben "R 74" unter 5.10 folgenden Passus, der folgendes sinngemäß besagt:
Das Rücklicht muß sich bei vorhandenen Standleuchten -sofern vorhanden- oder -wenn Standleuchten nicht vorhanden sind- beim Einschalten des Fahrlichts gemeinsam einschalten.
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vielleicht findest du ja unter
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... 4bodyText3 selber weitere Argumente anhand der dort zu findenden ECE-Richtlinien...