TÜV Abblendlicht
- dinko
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TÜV Abblendlicht
Hallo Gemeinde,
ich komme gerade vom geliebten TÜV. Keine Plakette, da mein Abblendlicht angeblich falsch geschaltet ist. Wenn ich das Abblendlicht einschalte, gehen beide Standlichbirnen (Begrenzungsleuchten) aus. Laut TÜV unzulässig. Vor 2 Jahren war noch alles i.O. An der Elektrik habe ich nicht geschraubt! Kann das sein oder irrt der tolle TÜV?
ich komme gerade vom geliebten TÜV. Keine Plakette, da mein Abblendlicht angeblich falsch geschaltet ist. Wenn ich das Abblendlicht einschalte, gehen beide Standlichbirnen (Begrenzungsleuchten) aus. Laut TÜV unzulässig. Vor 2 Jahren war noch alles i.O. An der Elektrik habe ich nicht geschraubt! Kann das sein oder irrt der tolle TÜV?
... und ich bin ein andere GD !!
- dinko
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Der Kampf ist gewonnen, die Schlacht aber nicht entschieden.
1:0
§ 51 StVZO gibt näheren Aufschluss hinsichtlich Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler und Spurhalteleuchten. Kfz unter einem Meter Breite können demnach über Begrenzungsleuchten verfügen. Von müssen ist keine Rede
1:1
Aber, da mein GD über eine EG/ECE-Zulassung verfügt, greift laut TÜV das ECE-Recht und unsere alte StVZO muss sich geschlagen geben.
Demnach muss der Roller über entsprechende Leuchten verfügen.
2:1
Er verfügt ja über die zwei Leuchten, aber wie die Schaltung nun aussehen muss, steht wieder auf einem anderen Papier ...
Wichtig für mich: Die Plakette ist dran
Aber, die Schlacht will ich auch gewinnen. D.h. die Suche nach der Wahrheit im Zulassungsrecht-Dschungel geht weiter ... 2 Jahre Zeit habe ich ja
1:0
§ 51 StVZO gibt näheren Aufschluss hinsichtlich Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler und Spurhalteleuchten. Kfz unter einem Meter Breite können demnach über Begrenzungsleuchten verfügen. Von müssen ist keine Rede
1:1
Aber, da mein GD über eine EG/ECE-Zulassung verfügt, greift laut TÜV das ECE-Recht und unsere alte StVZO muss sich geschlagen geben.
Demnach muss der Roller über entsprechende Leuchten verfügen.
2:1
Er verfügt ja über die zwei Leuchten, aber wie die Schaltung nun aussehen muss, steht wieder auf einem anderen Papier ...
Wichtig für mich: Die Plakette ist dran
Aber, die Schlacht will ich auch gewinnen. D.h. die Suche nach der Wahrheit im Zulassungsrecht-Dschungel geht weiter ... 2 Jahre Zeit habe ich ja
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- Frank67
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Leider kann ich dir auch keine Rechtsgrundlage (§§) liefern, aber...
Die Standlichter müssen nicht leuchten, wenn Abblend- oder Fernlicht eingeschalten sind. Sollte dem so sein, dass die Standlichter leuchten müssen, würden viele Roller ja keine COC-Dokumente nach ECE bekommen, da bei denen "Standlicht", Rücklicht und Scheinwerfer auf AC (Wechselstrom) laufen, der ja nur bei laufendem Motor zur Verfügung steht.
Die im Scheinwerfergehäuse verbauten Standleuchten gehen bei eingeschaltetem Fahrlicht oft visuell unter, so dass man aus Entfernung sowieso nicht erkennen kann, ob nun die Standlichter mitsamt dem Fahrlicht eingeschalten sind.
Würde man beim Roller mit "AC-betreibenem Standlicht" den Motor ausmachen, geht das Licht also oft mit dem "Motorabsterben" gemeinsam aus. Außerdem kann man ohne Motorantrieb nicht fahren... - Der Bock wird bei absterbendem Motor vom Motor so lange runtergebremst, bis die Kupplung auskuppelt.
Somit wäre also ein Fahren ohne (Stand-)Licht nicht möglich, wenn das Stand-)Licht auf AC läuft.
Es liegt also an der elektrischen Schaltung, ob die Standleuchten (egal, ob AC- oder batteriebetrieben) mitsamt dem Fahrlicht leuchten oder nicht.
Fakt ist, dass es viele Roller -auch in der 50ccm-Klasse- gibt, bei denen werksseitig das Standlicht vorne abgeschalten wird, sobald das Fahrlicht eingeschalten wird. Diese Roller wurden nach ECE-Konformität abgenommen und für den Straßenverkehr per COC-Dokument zugelassen!
Selbst bei Rollern (u.a. aus Chinesischer Produktion oft zu beobachten, wie Rex, Baotian usw) gehen bei vielen, diversen Rollertypen die externen, in der "Karosserie" verbauten Standleuchten aus, wenn das Fahrlicht eingeschalten wird. Auch diese Roller haben eine COC-Zulassung!
---
Die ECE-Regelung R 50 definiert, was EU-mäßig am Motorrad vorhanden sein muß ( => "vorhanden sein muß" ), aber ich finde keine Schaltungsvorschrift beim Motorrad.
Beim Auto werden die Standlichter Begrenzungs-/Konturleuchten gleichgesetzt, welche beim Einschalten von Fahrlicht sich ebenfalls mit einschalten müssen.
---
Man kann aber auch anders argumentieren:
Laut ECE / EU Richtlinie (R 74 "Installation von Beleuchtungseinrichtungen bei Mopeds" unter Punkt 2.5.8 ) wird eine Begrenzungsleuchte wie folgt definiert:
...fällt/fallen der/die Hauptscheinwerfer am motorisierten Zweirad aus, kann man im Dunkeln selber "nichts sehen" und ist automatisch gezwungen, die Fahrt abzubrechen, bis der Schaden behoben ist.
außerdem gibt es in der selben "R 74" unter 5.10 folgenden Passus, der folgendes sinngemäß besagt:
Das Rücklicht muß sich bei vorhandenen Standleuchten -sofern vorhanden- oder -wenn Standleuchten nicht vorhanden sind- beim Einschalten des Fahrlichts gemeinsam einschalten.
---
vielleicht findest du ja unter http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... 4bodyText3 selber weitere Argumente anhand der dort zu findenden ECE-Richtlinien...
Die Standlichter müssen nicht leuchten, wenn Abblend- oder Fernlicht eingeschalten sind. Sollte dem so sein, dass die Standlichter leuchten müssen, würden viele Roller ja keine COC-Dokumente nach ECE bekommen, da bei denen "Standlicht", Rücklicht und Scheinwerfer auf AC (Wechselstrom) laufen, der ja nur bei laufendem Motor zur Verfügung steht.
Die im Scheinwerfergehäuse verbauten Standleuchten gehen bei eingeschaltetem Fahrlicht oft visuell unter, so dass man aus Entfernung sowieso nicht erkennen kann, ob nun die Standlichter mitsamt dem Fahrlicht eingeschalten sind.
Würde man beim Roller mit "AC-betreibenem Standlicht" den Motor ausmachen, geht das Licht also oft mit dem "Motorabsterben" gemeinsam aus. Außerdem kann man ohne Motorantrieb nicht fahren... - Der Bock wird bei absterbendem Motor vom Motor so lange runtergebremst, bis die Kupplung auskuppelt.
Somit wäre also ein Fahren ohne (Stand-)Licht nicht möglich, wenn das Stand-)Licht auf AC läuft.
Es liegt also an der elektrischen Schaltung, ob die Standleuchten (egal, ob AC- oder batteriebetrieben) mitsamt dem Fahrlicht leuchten oder nicht.
Fakt ist, dass es viele Roller -auch in der 50ccm-Klasse- gibt, bei denen werksseitig das Standlicht vorne abgeschalten wird, sobald das Fahrlicht eingeschalten wird. Diese Roller wurden nach ECE-Konformität abgenommen und für den Straßenverkehr per COC-Dokument zugelassen!
Selbst bei Rollern (u.a. aus Chinesischer Produktion oft zu beobachten, wie Rex, Baotian usw) gehen bei vielen, diversen Rollertypen die externen, in der "Karosserie" verbauten Standleuchten aus, wenn das Fahrlicht eingeschalten wird. Auch diese Roller haben eine COC-Zulassung!
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Die ECE-Regelung R 50 definiert, was EU-mäßig am Motorrad vorhanden sein muß ( => "vorhanden sein muß" ), aber ich finde keine Schaltungsvorschrift beim Motorrad.
Beim Auto werden die Standlichter Begrenzungs-/Konturleuchten gleichgesetzt, welche beim Einschalten von Fahrlicht sich ebenfalls mit einschalten müssen.
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Man kann aber auch anders argumentieren:
Laut ECE / EU Richtlinie (R 74 "Installation von Beleuchtungseinrichtungen bei Mopeds" unter Punkt 2.5.8 ) wird eine Begrenzungsleuchte wie folgt definiert:
...was ja auch durch eingeschaltetes Fahrlicht gewährleistet ist."Begrenzungsleuchte" eine Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein des Fahrzeugs nach vorn anzuzeigen"
...fällt/fallen der/die Hauptscheinwerfer am motorisierten Zweirad aus, kann man im Dunkeln selber "nichts sehen" und ist automatisch gezwungen, die Fahrt abzubrechen, bis der Schaden behoben ist.
außerdem gibt es in der selben "R 74" unter 5.10 folgenden Passus, der folgendes sinngemäß besagt:
Das Rücklicht muß sich bei vorhandenen Standleuchten -sofern vorhanden- oder -wenn Standleuchten nicht vorhanden sind- beim Einschalten des Fahrlichts gemeinsam einschalten.
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vielleicht findest du ja unter http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... 4bodyText3 selber weitere Argumente anhand der dort zu findenden ECE-Richtlinien...
Gruß Frank
Was ist Elektrizität?
Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!
DAS ist Elektrizität!
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- dinko
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@Frank67
Danke für Deine Ausführungen. Echt Klasse das sich hier in der Gemeinde der GD´ler Leute einen Kopf machen ...
Der nette TÜV`ler war so nett und hat mir zum Studium ein kleines Handbuch vom Kirschbaum-Verlag "Lichttechnische Einrichtungen an Krafträdern" zu überlassen.
Auszug:
"Die elektrische Schaltung muß:
a) so ausgeführt sein, daß die Begrenzungsleuchten, die
Schlußleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen
Seitenmarkierungsleuchten und die Kennzeichenleuchte nur
gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
Diese Vorschrift gilt nicht, wenn Begrenzungsleuchten und
Schlußleuchten wie auch Seitenmarkierungsleuchten, sofern
sie mit diesen Leuchten kombiniert oder ineinandergebaut
sind, als Parkleuchten verwendet werden.
b) so ausgeführt sein, daß die Scheinwerfer für Fernlicht, die
Scheinwerfer für Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer nur
dann eingeschaltet werden können, wenn die Leuchten nach
a) ebenfalls eingeschaltet werden.
Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für Scheinwerfer für Fernlicht
oder Scheinwerfer für Abblendlicht, wenn mit ihnen
Lichtsignale gegeben werden (Lichthupe)"
Da der GD über diese Funktion verfügt, ist die Sachlage für mich klar:
Kein zwingender Paralell-Betrieb von Abblendlicht und Begrenzungsleuchten.
Danke für Deine Ausführungen. Echt Klasse das sich hier in der Gemeinde der GD´ler Leute einen Kopf machen ...
Der nette TÜV`ler war so nett und hat mir zum Studium ein kleines Handbuch vom Kirschbaum-Verlag "Lichttechnische Einrichtungen an Krafträdern" zu überlassen.
Auszug:
"Die elektrische Schaltung muß:
a) so ausgeführt sein, daß die Begrenzungsleuchten, die
Schlußleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen
Seitenmarkierungsleuchten und die Kennzeichenleuchte nur
gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
Diese Vorschrift gilt nicht, wenn Begrenzungsleuchten und
Schlußleuchten wie auch Seitenmarkierungsleuchten, sofern
sie mit diesen Leuchten kombiniert oder ineinandergebaut
sind, als Parkleuchten verwendet werden.
b) so ausgeführt sein, daß die Scheinwerfer für Fernlicht, die
Scheinwerfer für Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer nur
dann eingeschaltet werden können, wenn die Leuchten nach
a) ebenfalls eingeschaltet werden.
Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für Scheinwerfer für Fernlicht
oder Scheinwerfer für Abblendlicht, wenn mit ihnen
Lichtsignale gegeben werden (Lichthupe)"
Da der GD über diese Funktion verfügt, ist die Sachlage für mich klar:
Kein zwingender Paralell-Betrieb von Abblendlicht und Begrenzungsleuchten.
... und ich bin ein andere GD !!
- Ulrich
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Ist ja erstaunlich...
Bei meinem 2003er GD125 sind serienmäßig als Fahr- und Fernlicht eine H4 Birne verbaut. Dazu sind beiderseits der Lampe Standlichter (5W, Glassockel).
Der Schalter am Griff hat 3 Stellungen: Aus, Standlicht, Fahrlicht...
Aus: Nicht leuchtet - hat keine Daseinsberechtigung.
Standlicht: Nur die Standlichter leuchten (ebenso das Hecklicht..)
Öööh...was soll ´n des---?
Fahrlicht: Ah..., Licht geht an, Standlicht aus - aha:
Das habe ich als erstes geändert: Standlicht bleibt an!
Denn ein schlankes Zweirad gehört beleuchtet, wie ´n Weihnachtsbaum - damit es gesehen wird.
Ist ja erstaunlich:
Mein Roller hat seit 4 Wochen ´ne frische Plakette drauf:
Der TÜVer freute sich über `ne anständige Beleuchtung, die "amtliche", viel zu hohe Frontscheibe (Zugfreies Fahren), und über die "Tröte", die sich durchsetzt....
(Hier ist meine Hupe gemeint: Klingt ziemlich altertümlich - als wenn der olle Walton auf die Tröte seines alten Lasters drückt)
Tja: Ein TÜVer mit Sachverstand - anstandlos die Plakette geklebt!
So gehört das,
meint
der Ulrich
Bei meinem 2003er GD125 sind serienmäßig als Fahr- und Fernlicht eine H4 Birne verbaut. Dazu sind beiderseits der Lampe Standlichter (5W, Glassockel).
Der Schalter am Griff hat 3 Stellungen: Aus, Standlicht, Fahrlicht...
Aus: Nicht leuchtet - hat keine Daseinsberechtigung.
Standlicht: Nur die Standlichter leuchten (ebenso das Hecklicht..)
Öööh...was soll ´n des---?
Fahrlicht: Ah..., Licht geht an, Standlicht aus - aha:
Das habe ich als erstes geändert: Standlicht bleibt an!
Denn ein schlankes Zweirad gehört beleuchtet, wie ´n Weihnachtsbaum - damit es gesehen wird.
Ist ja erstaunlich:
Mein Roller hat seit 4 Wochen ´ne frische Plakette drauf:
Der TÜVer freute sich über `ne anständige Beleuchtung, die "amtliche", viel zu hohe Frontscheibe (Zugfreies Fahren), und über die "Tröte", die sich durchsetzt....
(Hier ist meine Hupe gemeint: Klingt ziemlich altertümlich - als wenn der olle Walton auf die Tröte seines alten Lasters drückt)
Tja: Ein TÜVer mit Sachverstand - anstandlos die Plakette geklebt!
So gehört das,
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- dinko
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Stimmt Ulrich, da bin ich deiner Meinung. Viele Roller-Fans möchten ja auch: Alles muss leuchten was geht
Nur, wenn die von Dir beschriebene Schaltung die seriemäßig zugelassene Schaltung ist, dann kann kein TÜV'ler eben mal schnell was anderes verlangen. Der nächste bei DEKRA oder GTÜ will wieder was anderes?? Der GD wurde im "Werkszustand" nach StVZO, 2009/67/EG, ECE-R 53 und/oder was auch immer abgenommen. Und das ist wie das Amen in der Kirche.
Aber, ich schaue mir das gerne mal bei meinem GD mit "All On" an
Ach ja, Tagfahrleuchten sind auch zulässig wenn eine Zulassung nach ECE-R 53 erfolgte. Nur dann darf der übrige Lichterbaum nicht brennen
Nur, wenn die von Dir beschriebene Schaltung die seriemäßig zugelassene Schaltung ist, dann kann kein TÜV'ler eben mal schnell was anderes verlangen. Der nächste bei DEKRA oder GTÜ will wieder was anderes?? Der GD wurde im "Werkszustand" nach StVZO, 2009/67/EG, ECE-R 53 und/oder was auch immer abgenommen. Und das ist wie das Amen in der Kirche.
Aber, ich schaue mir das gerne mal bei meinem GD mit "All On" an
Ach ja, Tagfahrleuchten sind auch zulässig wenn eine Zulassung nach ECE-R 53 erfolgte. Nur dann darf der übrige Lichterbaum nicht brennen
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- Frank67
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Tja Ulrich, das Walton-Gekrächtse hat meines Wissens eigentlich keine E-Abnahme. Da könnte man eher die Stebel Nautilus (comakt) nehmen, die eine E-Abnahme haben. - Aber das steht ja jetzt nicht zur Debatte...
Fakt ist, dass viele Zweirad-Hupen einfach viel zu leise sind...
@dinko:
Laut Schaltplan sind die Standleuchten beim 125i dauerhaft an.
Beim 125-er "e2" schaltet das Standlich laut Schaltplan beim Einschalten des Fahrlichtes aus. (Also wie bei dir)
Wenn du dauerhaftes Standlicht möchtest, dann muß braun/weiß ("Standlich"; also mal an den Standleuchten nachschauen, ob die Kabelfarbe stimmt) am Lichtschalter durchtrennt (oder am Lichtschalterstecker ausgepinnt) werden und mit braun (Kabel für Rücklicht-Birne) am Schalter bzw im Stecker verbunden werden.
(Ich würde die Modifikation vom Anschlußstecker des Lichtschalters gesehen auf der Schalterseite durchführen, da im Schadensfall bei unsachgemäßer Modifikation ein Schalter mitsamt Anschlußkabeln schneller und kostengünstiger ersetzt werden kann, als ein kompletter "Haupt"-Kabelbaum)
Fakt ist, dass viele Zweirad-Hupen einfach viel zu leise sind...
@dinko:
Laut Schaltplan sind die Standleuchten beim 125i dauerhaft an.
Beim 125-er "e2" schaltet das Standlich laut Schaltplan beim Einschalten des Fahrlichtes aus. (Also wie bei dir)
Wenn du dauerhaftes Standlicht möchtest, dann muß braun/weiß ("Standlich"; also mal an den Standleuchten nachschauen, ob die Kabelfarbe stimmt) am Lichtschalter durchtrennt (oder am Lichtschalterstecker ausgepinnt) werden und mit braun (Kabel für Rücklicht-Birne) am Schalter bzw im Stecker verbunden werden.
(Ich würde die Modifikation vom Anschlußstecker des Lichtschalters gesehen auf der Schalterseite durchführen, da im Schadensfall bei unsachgemäßer Modifikation ein Schalter mitsamt Anschlußkabeln schneller und kostengünstiger ersetzt werden kann, als ein kompletter "Haupt"-Kabelbaum)
Gruß Frank
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Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!
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- dinko
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Das mit dem Mondeo wird schon werden... Du läßt ihn doch garantiert vorab checken, um böse Überraschungen zu vermeiden!?
Oder bist du etwa ein unbequemer "TÜV-Kunde"?
Wenn du das GD-Standlicht angehen willst, können wir uns dann noch mal kurzschließen, um die Kabel "abzustimmen" (das da nichts "in die Hose gehen" kann notfalls PN oder Mail schicken - ggf auch kurzes Telefonat, während du am Roller bei bist)
Oder bist du etwa ein unbequemer "TÜV-Kunde"?
Wenn du das GD-Standlicht angehen willst, können wir uns dann noch mal kurzschließen, um die Kabel "abzustimmen" (das da nichts "in die Hose gehen" kann notfalls PN oder Mail schicken - ggf auch kurzes Telefonat, während du am Roller bei bist)
Gruß Frank
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TÜV Abblendlicht - Reloaded
Ich wärme den Thread nochmal kurz auf:
Auf der Suche nach der Wahrheit kontaktierte ich zwischenzeitlich KYMCO Deutschland mit meinem Problem.
Die Antwort folgte knapp und schnell: Der TÜV liegt richtig
Aaaaargh .....
Dafür war eine kleine Beschreibung dabei, wie ich meinen GD wieder "Richtlinienkonform" auf den richtigen Weg bringen kann.
Heute ist es vollbracht. Ging schneller als gedacht, knapp 15 Minuten ... Lichtschaltereinheit auf, Lötbrücke gesetzt und wieder zu. Fertig.
Standlicht ist wie gehabt Standlicht. Bei Abblendlicht leuchtet nun Abblendlicht und Standlicht. Ob das jetzt optisch schöner ist ??? Egal, es entspricht den Rcihtlinien
Auf der Suche nach der Wahrheit kontaktierte ich zwischenzeitlich KYMCO Deutschland mit meinem Problem.
Die Antwort folgte knapp und schnell: Der TÜV liegt richtig
Aaaaargh .....
Dafür war eine kleine Beschreibung dabei, wie ich meinen GD wieder "Richtlinienkonform" auf den richtigen Weg bringen kann.
Heute ist es vollbracht. Ging schneller als gedacht, knapp 15 Minuten ... Lichtschaltereinheit auf, Lötbrücke gesetzt und wieder zu. Fertig.
Standlicht ist wie gehabt Standlicht. Bei Abblendlicht leuchtet nun Abblendlicht und Standlicht. Ob das jetzt optisch schöner ist ??? Egal, es entspricht den Rcihtlinien
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...und beim nochmal durch lesen fällt mir auf, das ich wohl mißverstanden wurde:
Nochmal:
Ursprünglicher "Zustand" der Lichtanlage -
Aus: Nichts geht
An 1: Standlichter an, Scheinwerfer aus
An 2: Standlichter aus, Scheinwerfer an
Das hab ich dann geändert in:
An 2: Standlicht brennt weiter, Scheinwerfer an
Mit beiden "Einstellungen" war ich beim TÜV - Plakette anstandlos bekommen...
Zur Hupe:
Tja, mein "Walton"-Horn ist zwar nicht superlaut, dennoch recht durchdringend - und (da der TÜV nichts daran fand) bleibt sie meinem "Kleinen" erhalten.
Bei meinem nächsten (dickeren) Roller denke ich schon über eine massive "Aufrüstung" nach:
Es gibt da in der US-Car-Scene Kompressor-Fanfaren, die derat laut sind, das den Leuten 2 Blocks weiter noch das Toupet von der Birne fliegt....
Das sollte auch der verschlafenen "Übermutter" an der Ampel zu ´nem dynamischen Start verhelfen....
Den irgendwann fälligen TÜVer sollte ich vielleicht vor warnen:
Wenn so etwas in ´ner Halle los geht, ist ein Gehörschaden vorprogrammiert...,
grinst
der Ulrich
Nochmal:
Ursprünglicher "Zustand" der Lichtanlage -
Aus: Nichts geht
An 1: Standlichter an, Scheinwerfer aus
An 2: Standlichter aus, Scheinwerfer an
Das hab ich dann geändert in:
An 2: Standlicht brennt weiter, Scheinwerfer an
Mit beiden "Einstellungen" war ich beim TÜV - Plakette anstandlos bekommen...
Zur Hupe:
Tja, mein "Walton"-Horn ist zwar nicht superlaut, dennoch recht durchdringend - und (da der TÜV nichts daran fand) bleibt sie meinem "Kleinen" erhalten.
Bei meinem nächsten (dickeren) Roller denke ich schon über eine massive "Aufrüstung" nach:
Es gibt da in der US-Car-Scene Kompressor-Fanfaren, die derat laut sind, das den Leuten 2 Blocks weiter noch das Toupet von der Birne fliegt....
Das sollte auch der verschlafenen "Übermutter" an der Ampel zu ´nem dynamischen Start verhelfen....
Den irgendwann fälligen TÜVer sollte ich vielleicht vor warnen:
Wenn so etwas in ´ner Halle los geht, ist ein Gehörschaden vorprogrammiert...,
grinst
der Ulrich
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Carpe noctem...
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- Frank67
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Ulrich, ich glaube nicht, dass ich das mit dem Standlicht falsch verstanden habe, da ich ja die Anleitung geliefert hatte, dass braun/weiß und braun am Lichtschalter zu brücken sind (bzw. braun/weiß am Schalter abzutrennen und dann auf braun zu klemmen ist)
Du willst doch nicht etwa 'n US Rail-Train-Horn verbauen???
(so wie er hier? oder er hier)
Du willst doch nicht etwa 'n US Rail-Train-Horn verbauen???
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Gruß Frank
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- Ulrich
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@Frank67:
Dich hatte ich mit dem Mißverständnis auch nicht gemeint...
Erstaunlich finde ich, das der GD offensichtlich unterschiedlich beim TÜV gesehen wird - und das bei "Kymco Deutschland" auch nicht klar zu sein scheint, was "Phase" ist...
Sehr seltsam....
Zur Hupe:
Na ja, so ein "Rail Train Horn" ist vielleicht ein bischen arg groß, um es an ´nem Roller zu verbauen.
Es gibt jedoch "Truck Horns", die mit einer einzige Tröte auskommen.
Die allerdings haut fast 150 db raus - das weckt wahrlich Tote auf, und sorgt bei Passanten für ähnliche Sprünge, wie in den Videos gesehen...
Ich sollte also auch an einen Satz Ohrenstöpsel denken,
grinst
der Ulrich
Dich hatte ich mit dem Mißverständnis auch nicht gemeint...
Erstaunlich finde ich, das der GD offensichtlich unterschiedlich beim TÜV gesehen wird - und das bei "Kymco Deutschland" auch nicht klar zu sein scheint, was "Phase" ist...
Sehr seltsam....
Zur Hupe:
Na ja, so ein "Rail Train Horn" ist vielleicht ein bischen arg groß, um es an ´nem Roller zu verbauen.
Es gibt jedoch "Truck Horns", die mit einer einzige Tröte auskommen.
Die allerdings haut fast 150 db raus - das weckt wahrlich Tote auf, und sorgt bei Passanten für ähnliche Sprünge, wie in den Videos gesehen...
Ich sollte also auch an einen Satz Ohrenstöpsel denken,
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Also ich verstehe die Handhabung in DE mit dem Standlicht auch so wirklich... => Wenn bei einem Roller das Standlicht beim Einschalten des Scheinwerfers ausgeht - oder wie bei diversen "Fuffis" das Standlicht von DC dann auf AC geschalten wird... => Stirbt einem der Motor ab, steht man entweder mit dunkler Vorderfront oder komplett ohne Licht da, bis man den Lichtschalter auf Standlicht zurück schaltet. Am Schlimmsten sind die Rollerfahrer dran, wo das "Standlicht" mitsamt Rücklicht nur mit AC versorgt wird...
In meinen Augen ist das ein deutliches Sicherheitsrisiko!
...Nicht nur für den Roller-Piloten, sondern auch für die anderen rollenden Verkehrsteilnehmer, die durch zu spätes Sehen "der Gefahrenquelle" eventuell zu Schreckreaktionen neigen könnten... => mögliche schreckbedingte Folgeunfälle
---
Ja, bei den Tröten gibt es schon das eine oder andere Schmankerl...
Aber wenn man mal bedenkt, dass die Train-Hörner mindestens 500m weit zu hören sind... => Oh-Oh! Das wird ein Schreck für den übrigen Verkehr!
...oder eine sehr freie Fahrt!
(Klar, dass diese Dinger viel zu Groß und nicht zugelassen sind... Aber alleine die Vorstellung im Kopfkino... )
In meinen Augen ist das ein deutliches Sicherheitsrisiko!
...Nicht nur für den Roller-Piloten, sondern auch für die anderen rollenden Verkehrsteilnehmer, die durch zu spätes Sehen "der Gefahrenquelle" eventuell zu Schreckreaktionen neigen könnten... => mögliche schreckbedingte Folgeunfälle
---
Ja, bei den Tröten gibt es schon das eine oder andere Schmankerl...
Aber wenn man mal bedenkt, dass die Train-Hörner mindestens 500m weit zu hören sind... => Oh-Oh! Das wird ein Schreck für den übrigen Verkehr!
...oder eine sehr freie Fahrt!
(Klar, dass diese Dinger viel zu Groß und nicht zugelassen sind... Aber alleine die Vorstellung im Kopfkino... )
Gruß Frank
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Was ist Elektrizität?
Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!
DAS ist Elektrizität!
- Ulrich
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Ob "zulässig" oder nicht, interessiert mich eigendlich gar nicht.
Wenn´s der Sicherheit dienlich ist, wird das dran getüddelt an die Möhre, basta!
So ein "Truck-Horn" mit einer einzelnen Tröte ist zwar auch beeindruckend groß, aber:
Verschenkten Raum gibt es bei größeren Rollern ja zu Hauf - da wird sich schon ein lauschiges Plätzchen für eine akustische Signal-Anlage finden lassen.
Eine Anlage, "die es in sich hat",
verspricht
der Ulrich
Wenn´s der Sicherheit dienlich ist, wird das dran getüddelt an die Möhre, basta!
So ein "Truck-Horn" mit einer einzelnen Tröte ist zwar auch beeindruckend groß, aber:
Verschenkten Raum gibt es bei größeren Rollern ja zu Hauf - da wird sich schon ein lauschiges Plätzchen für eine akustische Signal-Anlage finden lassen.
Eine Anlage, "die es in sich hat",
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2003er GD125, 2015er Xciting 400
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Carpe noctem...
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- Frank67
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Na das glaube ich dir gerne...
Vielleicht gibt es dann ja auch 'ne Hörprobe, wenn das "Soundsystem" verbaut ist?
Vielleicht gibt es dann ja auch 'ne Hörprobe, wenn das "Soundsystem" verbaut ist?
Gruß Frank
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