tomS hat geschrieben:Ich habe auch keine Antwort bekommen. Rechne ich auch nicht mit, denn für ein Ministerium bin ich doch zu unbedeutend.
Gerade habe ich folgende Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhalten:
"Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Mail.
** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder und Motorroller.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.
Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu fahren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010 vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemit ... list%253D2
Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katja Schulz
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin"
Da ich gerade noch dieses gelesen habe
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... t.htm?sv=1
muß ich für mich auch nicht mehr klären, ob meine Heidenau K 62 / K 58 mod., vom Hersteller trotz nicht vorhandener M+S-Kennzeichnung als Allwetterreifen bezeichnet, die in 2 Abs. 3a Satz 1 StVO genannten Kriterien erfüllen. Diese Reifen haben sich bei mir in jahrelanger, tagtäglicher winterlicher Fahrpraxis auch bei extremer Glätte als wintertauglich erwiesen, so dass ich bei den Wintern in der Region Dresdner Elbtal und Meißner Land bisher keinerlei Veranlassung gesehen habe, mir extra Winterreifen anzuschaffen. Bis zum nun leider fälligen Reifenwechsel habe ich mir für den Fall einer Kontrolle die Produktdatenblätter der Reifen ausgedruckt und führe diese mit dem Zulassungsschein mit. Für meinen 200er Yager GT werde ich diese Reifen nehmen:
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =93&pic=51 und
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =95&pic=44
Gruß von Gevatter Obelix