Windschild ABE

Hier steht alles zum Downtown 300i/ABS und zum Downtown 350i ABS ... Komm rein !
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s2Hawk2s
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Windschild ABE

Beitrag von s2Hawk2s »

Hallo Freunde,

Bin seit gestern Besitzer eines Kymco Downtown 300i, an diesem ist ein hohes Windschild von f fabbri verbaut.

Kann mir jemand sagen wo ich die ABE für das Windschild finden kann?Der Vorbesitzer hat sie leider nicht gefunden.
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Re: Windschild ABE

Beitrag von QZL73 »

s2Hawk2s hat geschrieben: 16.09.2024, 19:27 ein hohes Windschild von f fabbri verbaut
Klingt nach der Variante "890mm".

Gibt es in 2 Ausführungen:
Höhe 695mm (mit ABE)
Höhe 890mm (ohne ABE)
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Re: Windschild ABE

Beitrag von s2Hawk2s »

Ohne ABE wäre ja wirklich Mist,das gefällt denke ich weder dem tüv noch der Rennleitung 🥸
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Daxthomas
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Re: Windschild ABE

Beitrag von Daxthomas »

Meistens ist das Fabbri mit ABE. Schau mal auf deren Seite soweit ich weiß kann man dort sie runterladen.
"Gesendet von einem C-64 mit DOS1.0 auf Breitband-UKW"
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Re: Windschild ABE

Beitrag von s2Hawk2s »

Habe das windschild nun gemessen , es ist die Version mit 890mm, also wohl die ohne abe. Was nun?
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Re: Windschild ABE

Beitrag von QZL73 »

Tauschen gegen ein Windschild mit ABE (z.B. Givi D294ST KYMCO > Downtown 125i-200i-300i (09 > 17)).

Ich würde damit nicht fahren.
Die Betriebserlaubnis ist erloschen.
Von Rechts wegen erlischt auch der Versicherungsschutz.
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Re: Windschild ABE

Beitrag von s2Hawk2s »

Ich habe das Windschild erstmal gegen die niedrigere Version mit ABE getauscht, da ich beide bekommen habe war das nicht das Problem. Möchte aber auf jeden Fall eine höhere haben.
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Re: Windschild ABE

Beitrag von QZL73 »

Hohe Windschilder mit ABE gibt es nicht!
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Re: Windschild ABE

Beitrag von MeisterZIP »

QZL73 hat geschrieben: 17.09.2024, 13:00 Hohe Windschilder mit ABE gibt es nicht!
Für den DT nicht , aber für andere schon ( siehe NPeopleS ) ,sogar in Serie ...

Beim DT empfehle ich die Scheibe von Givi . Erlaubt und hoch genug .
Uffbasse : Andere Scheibe als bei NDT !!!

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Re: Windschild ABE

Beitrag von s2Hawk2s »

Danke für eure Hilfe und Unterstützung 👍🏻


@Meisterzip

Hast Du ggf. eine genaue Bezeichnung der Scheibe?


Danke im Voraus


PS:

Ich hoffe du hast meine kleine Spende erhalten ☺️
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Re: Windschild ABE

Beitrag von MeisterZIP »

D6107SST von Givi sollte für den DT sein . So habe ich es zumindest bei mir gelistet .

EDIT : Ist für den NDT , nicht für den DT .

Die passende Scheibe mit ABE für den DT hat Breite 640 mm und Höhe 750mm ( Herstellerangaben ) .


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Re: Windschild ABE

Beitrag von QZL73 »

D6107ST
Spezifisches Windschild, transparent. Größe: 75 x 63,5 cm (H x B), für Deutschland - mit ABE und Kantenschutz /
Größe: 92,5 x 63,5 cm (H x B), NICHT für Deutschland - ohne ABE
ersetzt die Original Scheibe
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Re: Windschild ABE

Beitrag von MeisterZIP »

So isses .
Die niedrige Version ist für D mit ABE , die andere fürs Ausland , die sich einen Dreck um ABE's scheren :-)

MeisterZIP
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Re: Windschild ABE

Beitrag von s2Hawk2s »

Es lebe die deutsche Bürokratie - mal ehrlich, es ist nur eine scheibe. Die Scheibe von F Fabbri ist echt schön, und dann darf man sie wegen der plöööden ABE nicht fahren. :roll:
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Re: Windschild ABE

Beitrag von smoki 57 »

s2Hawk2s hat geschrieben: 17.09.2024, 16:30 Es lebe die deutsche Bürokratie - mal ehrlich, es ist nur eine scheibe. Die Scheibe von F Fabbri ist echt schön, und dann darf man sie wegen der plöööden ABE nicht fahren. :roll:

Selbstverständlich kannst du das Fabbri Windschild an deinem Roller montieren und auch fahren, wenn du es soweit kürzt, dass du darüber hinweg sehen kannst. Als Anhaltspunkt zum kürzen sollte die Nasenspitze dienen.
Ich fahre dieses gekürzte Windschild seit mittlerweile 5 Jahren und kein Prüfer der Dekra oder TÜV hat es in den letzten 4 Jahren bemängelt.
Zu bemängeln hätte es gegeben, wenn ich nicht darüber hinweg sehen hätte können.
Dieses Thema ist hier im Forum vor einiger Zeit schon ausgiebig durchgekaut worden, wobei es einzig und allein darum geht, dass die Sicht nach vorne nicht beeinträchtigt werden darf.
Gemeint ist damit durch Regen, Matsch und Gischt die sich händisch vom Windschild während der Fahrt nicht beseitigen lässt.
Ansonsten benötigst du wie beim BMW K 1 einen Scheibenwischer.
Das kürzen geht ganz einfach, indem du wie oben schon erwähnt die Höhe der Nasenspitze mit einem Edding 750 -751 mittig des Windschildes anzeichnest.
Damit das Windschild nicht gerade abgeschnitten wird (sieht hässlich aus), nimmst du einen Radius von ca. 20 - 25 cm den du unterhalb des gesetzten Mittelpunkt anzeichnest.
Von da aus schlägst du mit dem Edding einen Kreisbogen zu den Seiten hin und schneidest den oberen Teil mit einem runden Kreissägeblatt und einem Vibrationsschleifer in mehreren Durchgängen ab.
Anschließend die Schnittkanten mit einer Feile, oder Schleifpapier brechen und fertig ist dein zulässiges Windschild.

Gruß
Hartmut
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Re: Windschild ABE

Beitrag von Hamburgo »

Das Fahren mit einem Windschild ohne ABE ist in D leider nicht legal. Es sei denn, dass man zuvor eine Einzelabnahme für das Windschild vorgenommen hat, was aber finanziell wenig attraktiv ist. Man könnte theoretisch bei jeder Polizeikontrolle das Fahrzeug stillgelegt bekommen, auch wenn das in der Praxis wohl nie passieren dürfte. Auf jedem Windschild (mit ABE) ist entweder ein kleiner Aufdruck oder die "ABE-Nr." ist eingestanzt. Bei einer Kontrolle muss der Kontrolleur also nur diese Nummer mit der mitzuführenden ABE abgleichen, um festzustellen ob das Windschild legal im Strassenverkehr bewegt werden darf.

Ein Schild ohne ABE zu kürzen ändert nichts daran, dass der Hersteller die Scheibe nicht homologiert hat. Dass die wenigsten TÜV-Prüfer oder Polizisten sich um sowas bei Rollerfahrern kümmern stimmt natürlich. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass das Kürzen eines Windschildes grundsätzlich eine ABE oder Einzelabnahme ersetzen würde.

Und mit der "Nasenspitzenhöhe" hat das alles auch nichts zu tun. Es gibt auch viel kürzere Scheiben, die wegen dem Material oder dem (zu dunklen) Grad der Tönung keine ABE erhalten. Das kann man etwa bei Givi auf deren website leicht nachvollziehen. Weder dort - noch bei irgendeinem anderen Hersteller von Windschildern - gibt es auch nur den kleinsten Hinweis darauf, dass die angebotenen Windschilder vor der ersten Benutzung auf die jeweilige Höhe der Nasenspitze des Fahrers anzupassen sind. Ich weiß, dass das nicht jeder glauben mag, aber so ist die Rechtslage.

Gruß
Jörg
8) carpe diem :D
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Re: Windschild ABE

Beitrag von smoki 57 »

Nicht für alle Anbauteile wie dem Windschild benötigt man eine ABE.
Eine ABE kann der Hersteller für einen bestimmten Fahrzeugtyp beim Kraftfahrtbundesamt beantragen und genehmigt bekommen.
Bei einer ABE musss dieses im Fahrzeugschein (Teil 2) eingetragen werden und die ABE ist mitzuführen.

Aber es gibt noch ein weiteres Genehmigungsverfahren nach § 21 a STVzO und § 21 a Absatz 2 STVzO und nennt sich allgemeine Typengenehmigung, dem sogenannten E oder e Zeichen.
Dieses hat der Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt ebenfalls anzuzeigen und gilt gleichzeitig für mehrere Fahrzeugtypen. Also nicht Fahrzeuggebunden.
Wenn dieses E, oder e Zeichen nicht auf dem Bauteil vermerkt ist, reicht auch ein Beipackzettel der dem Bauteil (Zubehör) beiliegt.
Mitgeführt muss dieser Beipackzettel nicht.
Somit spricht auch nichts dagegen, wenn ein Anbauteil mit allgemeiner Typengenehmigung (( E oder e Zeichen) aufgrund seiner Höhe, welches nicht der STVO und STVzO entspricht, und geändert wird, ohne die Betriebserlaubnis zu gefährden.
Habe gestern mal ein Pläuschchen mit einem TÜV Prüfer in meiner unmittelbaren Nachbarschaft gehalten und mir den Sachverhalt erklären lassen, warum es an meinem gekürzten Windschild der Firma Fabbri ohne ABE nichts zu bemängeln gab oder gibt.
Wenn ein Windschild eine ABE besitzt, darf nichts daran geändert werden.
Der Unterschied liegt also in der Typengebundenen ABE und der allgemeinen Typengenehmigung ohne Fahrzeugbindung.

Gruß Hartmut
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Hamburgo
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Re: Windschild ABE

Beitrag von Hamburgo »

Die Erteilung einer ABE (durch das KBA) ist in den §§ 19 und 20 der StVZO geregelt. Eine Eintragung von Teilen mit einer ABE im Fahrzeugschein ist nicht notwendig (aber kostenpflichtig möglich). Die ABE sollte dann aber besser mitgeführt werden. Sofern die freiwillige Eintragung erfolgt ist, braucht auch die ABE nicht mehr mitgeführt werden.

Gruß Jörg

Post Scriptum
Ein Windschild das weder eine ABE noch ein E - Zeichen hat, kann beliebig gekürzt werden. :shock: Nur darf man es weder gekürzt noch ungekürzt im Strassenverkehr verwenden, ohne dass zuvor eine Einzelabnahme erfolgt ist. Da nützt es auch nix, wenn man einen Nachbarn hat, der beim TÜV arbeitet. Es sei denn, dieser würde zuvor eine entsprechende Eintragung bzw. Genehmigung vornehmen. Eine Einzelabnahme ist gebührenpflichtig, und lässt sich leider nicht durch einen netten Plausch am Gartenzaun ersetzen. :D
8) carpe diem :D
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Re: Windschild ABE

Beitrag von smoki 57 »

Warum reitest du eigentlich auf deiner Theorie rum, dass bei einer ABE und einer E oder e Zulassung ein Windschild nicht gekürzt, oder verändert werden darf.
Mit der E, oder e Zulassung hält sich der Hersteller eine "Tür" offen um das gleiche Windschild auch an einem z.B. Kawasaki 300 zu montieren.
Selbst wenn das Lochbild an einer Piaggio nicht passt, dürfen die Lochbilder an einem Windschild mit E, oder e Zulassung geändert werden, was bei einem Windschild mit ABE nicht geht, da Fahrzeugtyp bezogen.

Des Weiteren sind Windschilder mit ABE wie GVI oder PUIG anders geformt, was besonders den oberen Bereich mit Windabweiser betrifft und durch tiefziehen massiv geschwächt ist, während Fabbri eine durchgehende Dicke gegenüber GIVI und PUIG eine um 0,8 - 1,00 mm größere Materialdicke aufweist.
Fabbri Windschilder sind für Fahrer mit einer Körpergröße von 1,9 m ausgelegt, GIVI und PUIG für eine Körpergröße von 1,7 m.
Es sollte eigentlich jedem einleuchten, dass bei einem gekürzten Fabbri Windschild die Stabilität gegenüber einem GIVI oder PUIG nicht beeinträchtigt wird, eher im Gegenteil.
Mit der E, oder e Zulassung hält sich der Hersteller die Möglichkeit offen, dass sich jeder Fahrer entsprechend seiner Köpergröße und Fahrzeugtyp das Windschild anpassen kann, egal in welchem europäischem Land das Windschild gekauft wird und welche Paragraphen dort regieren.
Und zu guterletzt ist mir eine Aussage eines TÜV Prüfer allemal mehr wert als irgendwelches zusammengefaseltes Zeug eines Forum User.
Oder bist du der Meinung das ein Prüfingenieur bei dir noch in die Lehre gehen zu hat.
Dann wende dich bitte an Karsten Wenzlow TÜV Nord, am TÜV 1 in 3031 Hannover und kläre ihn auf, der freut sich bestimmt wenn er eine Lehrstunde bekommt.

Gruß Hartmut
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Re: Windschild ABE

Beitrag von Squirrel »

Kymco03.jpg
Kymco03.jpg (826.32 KiB) 1141 mal betrachtet
Von MRA gibt es (auch verstellbare) Windschild-Aufsätze. Auch mit ABE! Damit kann man eine "zu kleine" Scheibe problemlos anpassen.
Hier könnte Ihre Werbung stehen! :D
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Re: Windschild ABE

Beitrag von Hamburgo »

smoki 57 hat geschrieben: 07.10.2024, 02:13 Warum reitest du eigentlich auf deiner Theorie rum, dass bei einer ABE und einer E oder e Zulassung ein Windschild nicht gekürzt, oder verändert werden darf.

...

Und zu guterletzt ist mir eine Aussage eines TÜV Prüfer allemal mehr wert als irgendwelches zusammengefaseltes Zeug eines Forum User.

Oder bist du der Meinung das ein Prüfingenieur bei dir noch in die Lehre gehen zu hat.
Moin Hartmut,

Deine Fragen bzw. Feststellungen lassen sich leicht beantworten.

zu Deiner Frage 1) Es handelt sich eigentlich nicht um meine Theorie, vielmehr um die gesetzliche Regelung aus der StVZO. Dies hat Dir Dein Nachbar doch auch bestätigt. Hättest Du hier nicht u.a. die unsinnige These aufgestellt, dass Windschilder mit ABE im Fahrzeugschein einzutragen sind, hätte ich garnicht auf Deinen Irrtum (oder wie Du es nennst: "zusammengefaseltes Zeug eines Forum User") einzugehen brauchen. :wink:

zu Deiner Feststellung) Hier hat kein TÜV Prüfer irgendetwas von sich gegeben. Oder bist Du einer? Falls nicht, bleibt es dabei, dass Du hier eine bis dato jedenfalls unbestätigte Behauptung von Dir gegeben hast. Wie ich aus anderen Beiträgen von Dir gelernt habe, neigst Du - wann immer Dir die Argumente ausgehen- gerne dazu irgendwelche für Dich passenden Geschichten aus Deinem Kollegenkreis, von irgendwelchen angeblichen Gerichtsverhandlungen oder benachbarten TÜV-Prüfern zum Besten zu geben. Das mag für Dich überzeugend klingen, für mich tut es das nicht. Ehrlich gesagt wäre mir sowas eher peinlich.

zu Deiner Frage 2) Ich wüsste wirklich nicht was ein Prüfingenieur fachlich von mir lernen könnte.

Gruß
Jörg

Post Scriptum
Auch Deine Ausführungen zu vermeintlichen Windschildhöhen etwa von Givi- oder Fabbriprodukten für Menschen bis 1,70m (Givi) oder 1,90m (Fabbri) finde ich recht befremdlich. Zur Veranschaulichung hänge ich mal ein Bild von meinen beiden Giviwindschildern (für meinen Honda SH 125) an. Wie Du leicht sehen kannst, gibt es bspw. von Givi (übrigens für diverse Roller) Windschilder mit deutlich unterschiedlichen Windschildhöhen für unterschiedlich starken Windschutz bzw. für unterschiedlich große Fahrer. Wie Du auf etwas anderes kommst, will sich mir nicht erschließen. Dass Givi oder Puig nur Windschilder für Sitzzwerge anbieten, ist blanker Unsinn. Mir ist auch völlig unklar wie Du auf solch einen Unsinn kommst, und den dann auch noch hier als allgemeine Weisheit verbreitest. Du kannst doch nicht wirklich annehmen, dass das hier irgendjemanden überzeugt.

Nachstehend noch ein kleiner Auszug von der Seite der Dekra zum Thema e oder E - Zeichen:
https://www.dekra.de/de/vorschriften-un ... zeugnisse/ (ich hab die relevante Passage markiert).

"Bauartgenehmigung/EG-Typengenehmigung/ECE-Genehmigung für Fahrzeugteile (nachfolgend Bauartgenehmigung genannt)
Es gibt Fahrzeugteile, die in einer bestimmten, genehmigten Ausführung gefertigt sein müssen. Bei Umbau und Tuning betrifft das z.B. Reifen und Beleuchtungseinrichtungen. Diese Teile haben eine bestimmte Kennzeichnung, um als genehmigte Teile identifiziert zu werden. Auf einem Scheinwerfer ist z. B. immer ein nationales Prüfzeichen (Wellenlinie + Buchstabe + Ziffern) oder ein internationales Genehmigungszeichen („e“ für EG-Typgenehmigung, „E“ für ECE-Genehmigung) zu sehen. Vorsicht: Durch jede Veränderung an diesen Teilen erlischt die für diese erteilte Genehmigung. Hier ist unbedingt vorher der Rat des Sachverständigen einzuholen."

Ich denke es ist gut zu erkennen, dass es keine gute Idee ist, Bauteile mit e oder E -Kennzeichnung irgendwie zu verändern. Da gilt im Grunde das gleiche wie bei Bauteilen mit ABE. Man kann zwar grundsätzlich alle Bauteile ändern, allerdings ist danach eine Einzelabnahme notwendig.

Windschildvergleich.jpg
Windschildvergleich.jpg (184.15 KiB) 1048 mal betrachtet
8) carpe diem :D
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