Eintragung im Fahrzeugschein
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Eintragung im Fahrzeugschein
Hallo Gemeinde, was habt ihr in euren Fahrzeugschein für Angaben drinnen stehen? Beim 125 ccm Downi Bj. 2014
Steht da Leichtkraftrad, oder Leichtkraftroller? Ich habe heute meinen gebraucht erworbenen Roller zugelassen. Die haben mir einen neuen Brief (Grüner Zettel) ausgestellt und darin steht "Leichtkraftrad". Dadurch ist die Versicherung um über 20% teuriger als beim Leichtkraftroller. Bin gespannt...
Steht da Leichtkraftrad, oder Leichtkraftroller? Ich habe heute meinen gebraucht erworbenen Roller zugelassen. Die haben mir einen neuen Brief (Grüner Zettel) ausgestellt und darin steht "Leichtkraftrad". Dadurch ist die Versicherung um über 20% teuriger als beim Leichtkraftroller. Bin gespannt...
Zuletzt geändert von Arti_01 am 25.06.2020, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
LG Arti_01
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Vielleicht liegt hier der Unterschied ?
Zitat:“ Der Unterschied zwischen einem Leichtkraftroller und einem Leichtkraftrad besteht darin, dass man bei einem Leichtkraftroller die Füße nebeneinander auf ein Trittbrett stellen kann. Beim Leichtkraftrad werden die Füße links und rechts vom Rahmen auf Fußrasten platziert. Meistens befindet sich dann zwischen den Beiden der Tank und Motor.“
https://www.wgv.de/versicherungen/kfz/l ... aftroller/
Zitat:“ Der Unterschied zwischen einem Leichtkraftroller und einem Leichtkraftrad besteht darin, dass man bei einem Leichtkraftroller die Füße nebeneinander auf ein Trittbrett stellen kann. Beim Leichtkraftrad werden die Füße links und rechts vom Rahmen auf Fußrasten platziert. Meistens befindet sich dann zwischen den Beiden der Tank und Motor.“
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Lieben Gruß
Tobi
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Sofort zu Zulassungsstelle und reklamieren.
Notfalls mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Schadenersatzklage drohen.
Das sind Beamte!
Werden sich hüten, Fehler zu machen
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Also ich sag mal so: Mein 125er hat mich keine 45€ Versicherung mit TK ohne SB im Jahr gekostet.
Wenn das jetzt 20% teurer wird sind das genau 9€ im Jahr oder oder 75ct im Monat.
Vielleicht kannst du das auch durch einen Versicherungswechsel gleich sparen.
Deswegen jetzt gleich alle zu verklagen......kann man machen.....aber erstmal machen Beamte nie Fehler....
.....und wir wissen immer noch nicht was andere mit genau deinem Model im Schein stehen haben.
Nach der Definition in meinem Zitat haben die Beamten natürlich komplett recht
, denn dein Roller hat kein durchgängiges Trittbrett.
Wenn das jetzt 20% teurer wird sind das genau 9€ im Jahr oder oder 75ct im Monat.
Vielleicht kannst du das auch durch einen Versicherungswechsel gleich sparen.
Deswegen jetzt gleich alle zu verklagen......kann man machen.....aber erstmal machen Beamte nie Fehler....

.....und wir wissen immer noch nicht was andere mit genau deinem Model im Schein stehen haben.
Nach der Definition in meinem Zitat haben die Beamten natürlich komplett recht

Lieben Gruß
Tobi
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Laut Zulassungsstelle wird bei denen nicht zwischen Leichtkraftrad und Leichtkraftroller unterschieden. Für die gibt es diese Bezeichnung gar nicht. Nur einige Versicherungen differenzieren beide. Anscheinend passieren mit Rollern weniger Unfälle.
Schaut mal nach in eurem Schein. Müsste eigentlich immer Leichtkraftrad drin stehen.
Schaut mal nach in eurem Schein. Müsste eigentlich immer Leichtkraftrad drin stehen.
LG Arti_01
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
bei mir ( Grand - Dink 125 s ) steht : Leichtkraftrad .
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Bei mir Leichtkraftroller...
Andy
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Leichtkraftrad ist die rechtlich korrekte Bezeichnung,der Begriff Motorroller hat sich nur in unserem Sprachgebrauch eingebürgert,damit wir zwischen einem Motorrad unterscheiden können.
Gesetzlich und rechtlich gibt es den Begriff Motorroller überhaupt nicht,es wird nur nach Hubraum unterschieden und nicht nach Ausführung eines Kraftrades
Gruß
Hartmut
Gesetzlich und rechtlich gibt es den Begriff Motorroller überhaupt nicht,es wird nur nach Hubraum unterschieden und nicht nach Ausführung eines Kraftrades
Gruß
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Gesetzlich vllt (steuern und co) aber bei der Huk kostet der
Leichtkraftroller tatsächlich 20€ weniger im Jahr.
Finde sowas auch komisch, hab mich allerdings gestern nocheinmal informiert.
Seltsam seltsam.
Egal, wünsche allen einen schönen Sonntag.
LG
Marc
Leichtkraftroller tatsächlich 20€ weniger im Jahr.
Finde sowas auch komisch, hab mich allerdings gestern nocheinmal informiert.
Seltsam seltsam.
Egal, wünsche allen einen schönen Sonntag.
LG
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten 

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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Hallo,
.....in den Papieren als Leichtkraftrad,
.....in den Versicherungsunterlagen der HUK als Leichtkraftroller.
auch der 125 Majesty war immer bei der HUK als Leichtkraftroller.
.....in den Papieren als Leichtkraftrad,
.....in den Versicherungsunterlagen der HUK als Leichtkraftroller.

auch der 125 Majesty war immer bei der HUK als Leichtkraftroller.

LG Wolfgang
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich gehört habe was ich sage?
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Re: Eintragung im Fahrzeugschein
Genau wie bei mir jetzt! 
LG Arti_01
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