Für solche Einzelabnahmen wie von dir beschrieben ist nicht nur der TÜV,DEKRA usw. gefragt,sondern dann benötigt das Teil auch eine Freigabe vom Werk des Fahrzeugs.
Wenn das Teil bereits auf dem Markt vertrieben wird und für andere, weitaus schwerere Fahrzeuge vom Kraftfahrt Bundesamt zugelassen ist, ist die Werksfreigabe nur noch eine reine Formsache, indem die technischen Daten mit dem Original verglichen werden.
Auch das kostet keine vierstellige Summe.
Ich habe soeben einen solchen Vorgang hinter mir,wobei es darum ging, dass ein ausgerissenes Gewinde am Achskörper nicht durch ein Gewinde Coil ersetzt werden darf. Ich habe deshalb eine Gewindehülse aus 115 Cr V 3 Werkzeugstahl eingezogen (geschrumpft) mit einer Festigkeit von 740 Nm/mm². Das Grundmaterial hat eine Festigkeit von 700 Nm/mm².
Es ging also nur noch um die Kräfte der Mantelfläche die von der Schraube auf das Gewindeauge ausgeübt wird. Aber auch, weil ich bemängelt habe, dass VW-Audi ein Anzugsdrehmoment von 128 Nm angibt und das Gewinde im Original bei etwas über 112 Nm ausreist,weil bei 10,06 mm Gewindetiefe nicht genügend Gewindegänge vorhanden sind.
Also habe ich das Teil (ganzen Achskörper) nach Ingolstadt geschickt und die haben geprüft,indem sie einmal das original Gewinde mit dem werkseitigen Drehmoment mit Schraube belastet haben.
Feststellung war, dass original Gewinde reißt tatsächlich bei unter 120 Nm raus und mit meiner Gewindehülse aus 115 Cr V 3 reißt die Schraube M 12 x 1,5 bei 149,7 Nm mit 10.9 Festigkeit ab.
Test bestanden, Werksfreigabe erteilt.
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Die Gewindehülse übertrifft die Werksvorgaben in ihrer Zugfestigkeit und Kräfte auf die Mantelfläche.
Nun muss ich gegenüber dem Kraftfahrt Bundesamt erklären, ob ich die Teile nach dem Baumuster selbst herstelle,oder ob ich ein Unternehmen als Lizenzinhaber damit beauftrage. Ebenso eine Anleitung wie die Gewindehülse einzubauen ist.
Dann gibt es eine Baumuster Zulassung mit Nr. usw. und das Teil darf zu Reparaturzwecken verwendet werden.
Vorteil ist,bei Reparaturen am Bremssattel wenn der abgenommen werden muss und beim Zusammenbau das Gewinde vergnaddelt wird, entstehen der Werkstatt keine Kosten mit Arbeitszeit in Höhe von etwa 750,- € - 1000,- € mehr, die sie selbst zu tragen haben.
Die Kosten reduzieren sich auf 65,- € bis 100,- €, je nachdem wie hoch die Werkstattstunde angesetzt ist und wie blöd sich einer anstellt eine Hülse einzuziehen.
Der ganze Zinnober hat mich gerademal 411,23 Euro gekostet. Also von vierstellig noch weit entfernt.
Und der TÜV,DEKRA usw. haben damit nichts mehr am Hut.
Gruß
Hartmut