Ja, das ist die moderne Abzock-Art. Wegen eines oder mehrerer defekter Leuchtmittel (LED) muss eine ganze Leuchteneinheit (also mehr als die "Funktion") neu gekauft werden.
https://www.heise.de/autos/artikel/Teur ... 65233.html
Wie ich schon angedeutet habe, darf die Signalwirkung (Helligkeit) nicht eingeschränkt sein.
Im Groben liest man aber häufig, dass bis zu 30% der LEDs eines Modules (Funktionsleuchte) eigentlich kein erheblicher Mangel sein sollte, sondern nur als geringer Mangel zählen dürfte (ist ja nicht total ausgefallen) und somit der TÜV erteilt werden müsste. Über 30% zählt als Totalausfall.
Andere Quellen sprechen vom Ausfall eines einzigen Leuchtmittels (eine LED)...
https://www.autoextrem.de/tuev-fragen/3 ... en-hu.html
Das Problem ist die Signalwirkung/Sichtbarkeit. ...und hier streiten sich die Geister.
Das Problem ist die Verschaltung der LEDs im Strang: Fällt eine LED aus, gehen automatisch gleich mehrere LEDs aus.
Eine Verschaltung in Gitterform, hätte keine Auswirkung beim Ausfall einer LED, da der Strom über die andere LEDs fließt.