Wie wäre es wenn man hier auch seine eigenen Erfahrungen mit den Werkstätten bzw. Kymco- Vertragswerkstätten einstellen würde?
Habe jetzt erfahren, dass der Händler bei dem ich gekauft habe sehr viel Ahnung von Motorrädern hat, aber mit den Rollern, die er verkauft wohl nicht so gut klar kommt.
Wie Ihr wisst wohne ich in Walstedde bei Münster. In Münster gibt es den Händler "Tawidde".
Habe gehört, dass diese Werkstatt wirklich gut sein soll. Es wäre schön wenn hier auch andere Werkstätten nach Erfahrung erwähnt werden könnten.
Wäre für mich und sicherlich auch für viele andere Mitglieder bestimmt von Vorteil.
Sollte hier ein Händler namentlich negativ genannt werden kann es nach der deutschen Rechtsprechung für Meister Zip als Betreiber dieses Forums ne Menge Ärger geben.
Markus Herrmann in Hilter, "Premium"-Händler...
Hat kein Problem mit Großrollern, oder Quads...
Ist ´ne kleine, überschaubare Bude, in der der Chef noch selbst kocht.
Sehr flexibel und preiswert (Stundensatz)...
Dann wüßte ich noch Borchardt in Osnabrück:
Großer, leistungsfähiger Händler für BMW und Kymco, große Wst.
Die Jungs können sicher ´ne ganze Menge, doch "Termine" haben recht langen "Vorlauf"...
Außerdem haben die auch wohl etwas andere Stundensätze, als der Markus...
Ich wurde dort durchaus engagiert bedient - dennoch fühle ich persönlich mich beim Markus besser aufgehoben:
Da darf ich zuschauen, und sogar ggflls. mit schrauben.
So lerne ich mein Fahrzeug besser kennen,
Christian hat geschrieben:Sollte hier ein Händler namentlich negativ genannt werden kann es nach der deutschen Rechtsprechung für Meister Zip als Betreiber dieses Forums ne Menge Ärger geben.
...einfach den Spiess umdrehen und die guten Werkstätten "melden", so wie das ja auch schon gemacht wurde.
Da kann ja wohl niemand was dagegen haben und dem Meister einen Strick draus drehen...
Hätte da auch welche in petto, nur erscheint mir das nicht sinnvoll, denn das ist wohl den Meisten von Euch zu weit...
Christian hat geschrieben:Sollte hier ein Händler namentlich negativ genannt werden kann es nach der deutschen Rechtsprechung für Meister Zip als Betreiber dieses Forums ne Menge Ärger geben.
...einfach den Spiess umdrehen und die guten Werkstätten "melden", so wie das ja auch schon gemacht wurde.
Da kann ja wohl niemand was dagegen haben und dem Meister einen Strick draus drehen...
Hätte da auch welche in petto, nur erscheint mir das nicht sinnvoll, denn das ist wohl den Meisten von Euch zu weit...
ich möchte mich dazu auch mal melden und dann gleich dem Vorredner Christian anschließen.
Ich weiß, mitunter brennt es einem auf der Seele seine schlechten Werkstattergebnisse wohlmöglich beim Namen zu nennen.
Ich hatte mich deshalb auch schon mit dem Meister ZIP persönlich unterhalten und er stimmte mir zu, zwar daß Arbeitsergebnis zu beschreiben aber auf keinen Fall direkt den Namen der Werkstatt bzw. des Inhabers.
In einem Forum eine Werkstatt die negativ aufgefallen ist namentlich zu bennen bringt außer rechtliche Probleme für den Website Betreiber und dem Artikelersteller leider nichts positives. Im schlimmsten Fall müßte dann wohlmöglich die Seite geschlossen und wer will das schon!
Anders herum würde da eher ein Schuh draus, denn unsere positiven Werkstattergebnisse dürfen wir hier jederzeit kunt tun.
Also frag lieber nach einer passenden Werkstatt in deiner Nähe, mit der andere Fahrer gute Erfahrungen gesammelt haben.
Grüße Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km
Die wenigsten arbeiten den Wartungsplan ab. Dauert halt und ist halt auch Arbeit. Ich hatte auch schon Roller in meinen Händen wo erst ne Inspektion gemacht worden war. NIX war gemacht. Kerze neu und sonst nichts.
Gibt es halt auch
Ich habe einen Kunden, sitzt gerade vor mir, der hat schon fast 40tkm auf dem Wecker (GD50 Mofa) an dem war immer nur ich dran. Roller rollt ! 1. Tachowelle und 1. Birnen noch drin.
Wenn man alles Gewissenhaft macht, ist der Kunde zufrieden und das Fahrzeug rollt.
"Gesendet von einem C-64 mit DOS1.0 auf Breitband-UKW"
Irgend Etwas ist wohl hier von mir falsch verstanden worden.
Ich habe keine und werde auch keine Werkstatt namentlich nennen mit der ich Schwierigkeiten hatte, oder habe.
Aber es müsste doch, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen, erlaubt sein die Werkstätten namentlich zu nennen mit denen man gute Erfahrungen gemacht hat?
Ich würde mich gerne daran orientieren wenn ich in meiner Gegend ein paar Tipps bekommen könnte.
Man erspart sich doch dadurch auch etliche Wege und evtl. auch Ärger?
Da werden jetzt (fiktive Zahl) 5 Werkstätten von 7 in deiner Gegend positiv mit Namen genannt.
Na was werden wohl die 2 ohne nennung davon halten und ja wohlmöglich welches Argument wird deren Anwalt anführen.
- Wenn 5 positive genannt werden, dann läßt dies mit Sicherheit darauf schließen, daß die verbliebenden 2 nicht gut sind, oder -. Schon gibt es einen Angriffspunkt gegen diese Website plus deren Betreiber, nee danke.
Ich glaube dafür bringt uns allen diese Seite zu viel Interessantes.
Grüße Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km
fragix hat geschrieben:Wenn hier zu viele Bedenken sind, sollte dieser Beitrag besser wieder gelöscht werden.
Keineswegs löschen, weil dann ja auch die Gedankengänge dazu weg sind und sich beim nächsten derartigen Thread...
Ich sehe aber auch kein prinzipielles Problem bei Bewertungen. Ist halt die Frage, ob der Meister das geringe Risiko eingehen will.
Oder ob er tausendprozentig korrekt gar die Lobe auf seinen eigenen Betrieb/Forum löschen will!?
Nicht dass noch ein anderer Forenbetreiber neidisch wird...
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
Eigentlich schade daß man nicht " Ross u. Reiter " nennen darf - bei berechtigter
Unzufriedenheit mit der BEZAHLTEN Arbeit . Wäre das möglich würde sich bald
die Spreu vom Weizen trennen . Früher galt der Satz : Wenn du zufrieden bist
mit der Arbeit , sag es andern - wenn nicht - sag es mir ! Leider hat der Berufszweig der " Spitzfindigen Rechtsverdrehern " inkl. unfähigen "Richtern "
dazu beigetragen - dass das " RICHTIGE " nicht mehr das Recht ist . Schade !!
Ulrich hat geschrieben:Markus Herrmann in Hilter, "Premium"-Händler...
Hat kein Problem mit Großrollern, oder Quads...
Ist ´ne kleine, überschaubare Bude, in der der Chef noch selbst kocht.
Sehr flexibel und preiswert (Stundensatz)...
fühle ich persönlich mich beim Markus besser aufgehoben:
Da darf ich zuschauen, und sogar ggflls. mit schrauben.
So lerne ich mein Fahrzeug besser kennen,
meint
der Ulrich
Hi,
Super Werkstatt mit duften Chef... Kenne ich Persönlich
da mich das Thema interessiert, habe ich mal ein wenig Urteilsrecherche betrieben.
In den letzten Jahren wurden durch die höchstrichterliche Rechtsprechung einige
grundsätzliche Fragen zur Haftungsthematik geklärt. Nachstehend ein kleines Update
in Sachen Online-Bewertungen.
Ein BGH-Urteil aus dem letzten Jahr behandelt explizit die hier in Frage kommende
Bewertungsthematik.
BGH · Urteil vom 1. März 2016 · Az. VI ZR 34/15
a) Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt.
b) Ist der Hostprovider mit der Behauptung eines Betroffenen konfrontiert, ein von einem Nutzer eingestellter Beitrag verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, und ist die Beanstandung so konkret gefasst, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, so ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich.
c) Zur Bestimmung, welcher Überprüfungsaufwand vom Hostprovider im Einzelfall zu verlangen ist, bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung, bei der die betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung sowie den Erkenntnismöglichkeiten des Providers zu. Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar Verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym auftretenden Nutzers.
d) Der vom Betreiber eines Arztbewertungsportals verlangte Prüfungsaufwand darf den Betrieb des Portals weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig erschweren, hat aber zu berücksichtigen, dass eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen von betroffenen Ärzten durch den Portalbetreiber eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte der (anonym oder pseudonym) bewerteten Ärzte beim Portalbetrieb hinreichend geschützt sind.
Fazit / Übersetzung:
Die Negativbewertung von Werkstätten kann einen erhöhten Aufwand für den Portalbetreiber
mit sich bringen, sobald sich der Bewertete dagegen wendet. Dann heißt es entweder
Sachverhaltsaufklärung betreiben oder den Negativbeitrag löschen.
Die etwaige Nichtnennung einer Werkstatt, während andere Werkstätten der Region positiv
im Portal genannt werden, bringt keine rechtlichen Probleme mit sich.
Ich selbst werde daher - wie bisher - in meinen Beiträgen die aus meiner Sicht positiven Erfahrungen
mit Werkstätten, Händlern, Herstellern etc. zum Ausdruck bringen. Dies machen ja auch eigentlich
die meisten anderen Nutzer dieses Forums. Das letzte Wort hat im Zweifelsfall selbstredend immer
der Meister.