ich würde meinem Downtown gerne seitliche Kofferträger verpassen. Ein befreundeter Schlosser hat da auch schon einige Ideen. Daran möchte ich dann, zum reisen, gerne Givi-Koffer, die ich von meinem Motorrad noch habe, anbringen. Ist das erlaubt?



Die zulässige Maximalbreite von 1m gilt für Mofas und 50'er - Rudi's Downtown gilt als "Kraftrad" und darf somit gemäß §32, Abs. 9, Satz 1a StVZO bis zu 2m breit sein:MeisterZIP hat geschrieben:Nun ja, 1m ist recht schmal ...Gibt es da einen link zum entsprechenden Gesetz ?
Meine Xciting ist auch breiter als 1m:§32 StVZO hat geschrieben:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:
1. allgemein ... 2,55 m,
[...]
3. bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
[...]
(9) bweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a. bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m,
b. bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch ... 1,00 m,
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