Hallo Meister ZIP,
... Es nennt sich Besitzstandswahrung ...
Man kann ja schlecht den Leuten nach Jahrzehnten verbieten , ihr Fahrzeug weiter zu fahren ...
Doch, deutsches Beamtentum kann dies sehr wohl.
Schau dir nur die Regelung für den alten Klasse 2 an.
Den durftest du nur weiter nutzen, wenn du ab 50 einen Gesundheitsnachweis vorlegt hast, sonst war er futsch. Da gibt es auch keine Möglichkeit dies irgendwann außerhalb der Fünf-Jahresfrist nachzuholen.
Und da das so gut geklappt hat, hat man dann einfach noch die Module nachgeschoben, heißt LKW-Fahrer/Berufskraftfahrer müssen Schulungen für viel Geld (bis 500,-€) nachweisen (war im Januar bei so einer), damit sie hinter der Zugmaschine auch einen Anhänger setzen dürfen. Das witzige dabei ist dann sogar, daß dies auch für Fahrer eines 7,49 t Fahrzeuges (Zug) gilt.
Das liegt nach meiner Meinung daran das die LKW-Führerscheinbesitzer es einfach geschluckt haben, anstatt zu Hauf vor Gericht zu ziehen und auf die Besitzstandwahrung zu pochen.
Was nützt einem der Klasse 2 wenn man damit mangels "Gesundheitsattestes" nicht mehr fahren darf. Wir wollen doch mal festhalten, LKW-Fahrer bauen keine Unfälle zu hauf weil ihr Herz still steht sondern weil sie vollkommen übermüdet - dank stundenlangem monotonen Fahrens - sind.
Freuen dürfen sich die Fahrschulen und eben die Verkehrsämter, die wieder Geld verdienen.
Genauso ist es mit dem Schwachsinn bei den 125ern. Wenn ich einen Porsche mit 300km/h bewegen kann, na warum kann ich dann keinen Roller mit 150 km/h fahren können.
Und eins möchte ich auch klarstellen, ich bin sehr wohl dafür das die inzwischen bis zu 200PS und noch mehr starken Zweirad-Raketen nicht unbedingt was in den Händen von "jungen" Fahranfängern zu suchen haben.
Aber ein Roller!
Gruß Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km