Rückbank als Rückenlehne
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Rückbank als Rückenlehne
Hey leute, ich hab heute mal 2 fragen zur rechtlichen situation:
1.:
Bei meinem 50er Agility kann man den hinteren teil der rückbank nach vorne hochklappen, darunter versteckt sich u.a. der tankdeckel. Das schanier macht mir nen recht stabilen eindruck, und die hochgeklappte rückbank könnte man so als rückenlehne verwenden. ist das erlaubt?
2.:
bei einem kleineren sturz ist mir letztens der rechte aussenspiegel abgebrochen. wie ist das rechtlich? sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?
1.:
Bei meinem 50er Agility kann man den hinteren teil der rückbank nach vorne hochklappen, darunter versteckt sich u.a. der tankdeckel. Das schanier macht mir nen recht stabilen eindruck, und die hochgeklappte rückbank könnte man so als rückenlehne verwenden. ist das erlaubt?
2.:
bei einem kleineren sturz ist mir letztens der rechte aussenspiegel abgebrochen. wie ist das rechtlich? sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?
Gruß
RessiX
_________________
Die Sinnfreiheit der deutschen Gesetzgebung wird u.a. deutlich, wenn ich feststelle,
dass ich im Porsche mit 300km/h über die Autobahn bügeln darf,
aber wehe dem, mein Agi fährt über 45 -.-
RessiX
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- UweF
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Re: Rückbank als Rückenlehne
Beim Roller weiß ich jetzt nicht, aber beim Auto reicht der linke Aussenspiegel, weil du als zweiten noch den Innenspiegel hast. Hast du einen Anhänger am Auto der die Sicht mit dem Innenspiegel versperrt, brauchst du einen rechten Aussenspiegel.RessiX hat geschrieben: sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?
Gruß Uwe
Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
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Steht doch da, Dax. Alles was unter 100 fährt. Die EU Verordnung bezieht sich auch auf 50, Mofa's und LKräder.
http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 221_de.htm
Peter
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Peter
Herr, lass Hirn vom Himmel regnen!
....oder Steine.
Hauptsache du triffst!
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