In Österreich gibt es ja eine gute Lösung für das Fahren von 125ccm - Zweirädern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Führersche ... r.C3.A4der
Wer dort 5 Jahre die Klasse "B" (PKW) besitzt, darf, nachdem er 6 Fahrstunden auf einer 125er absolviert hat, diese dann auch legal fahren.
Im Führerschein wird dann der Code "111" als Zusatz eingetragen.
Nun zu meiner rechtlichen Frage:
- Gilt das auch für Deutsche mit der deutschen FS-Klasse B, die in Österreich wohnen?
Wie ist das z.B., wenn man als deutscher Student dort lebt, studiert und arbeitet, dort auch regulär gemeldet ist... kann man dann die 6 Fahrstunden machen, und bekommt dann die "111" eingetragen?
Vielleicht weiß hier ja wer, wie das da rechtlich aussieht...
Liebe Grüße aus Hessen
-Agi-
PS: WIEN, ist eine verdammt urschöne Stadt
