Gewährleistungsverlust?

Hier steht alles zum Downtown 300i/ABS und zum Downtown 350i ABS ... Komm rein !
Antworten
Buchfelder
Crashtest-Dummy
Beiträge: 6
Registriert: 10.04.2014, 10:10
Kontaktdaten:

Gewährleistungsverlust?

Beitrag von Buchfelder »

Zuerst möchte ich mich mal kurz vorstellen.

Mein Name ist Urban (Vorname) ich wohne in der schönen Pfalz und ich habe auf meiner Suche nach Downtown 300i Infos dieses prima Forum entdeckt.
Ich bin 65, seit kurzem im Ruhestand und habe mir nachdem ich bisher einige Motorräder hatte/habe, nun einen Kymco Downtown 300i ABS zugelegt.
Gestern gekauft und heute schon das erste Problem, allerdings kein technisches, sondern eines mit dem Kundendienstscheckheft (KDSH).

Wie gesagt, habe ich den Roller gestern (09.04.) abgeholt und bin damit ca. 80Km, vorwiegend BAB, nach Hause gefahren.
Ich möchte anmerken, dass ich mit den Fahrleistungen zufrieden bin, vor allem hatte ich den ganz guten Anzug von unten heraus bei 30PS, so nicht erwartet.
Nur bei 140 auf dem Tacho, wird es schon etwas rau und unruhig.
Ich bin sicher vorbelastet von den Eigenschaften meiner R1150R die ich letzten Monat verkauft habe, aber das ist natürlich nicht vergleichbar.
Nun aber zum eigentlichen Problem.
Der Roller hat eine EZ vom 06.06.2013, 1 Vorbesitzer, Tachostand ist 12200Km.
Ich habe also noch eine Gewährleistung des Herstellers bis 06.06.2015.
Der Verkäufer ( ein größeres Yamaha Motorradhaus im Saarland) versicherte mir auf Nachfrage, dass alle Inspektionen gemacht und auch im KDSH eingetragen seien.
Die ersten Inspektionen wären vom Vorbesitzer bei dessen Kymco Händler durchgeführt worden, die 10000er Inspektion bei ihm ( Verkäufer) selbst.
Er erwähnte noch, dass der Vorbesitzer bei ihm eine Yamaha gekauft habe und nachdem sein Kymco Händler dicht gemacht hat, nun auch mit dem Roller zu ihm gekommen sei.
Für mich war damit klar, dass der Vorbesitzer nachdem er die 10000er bei meinem Verkäufer hat durchführen lassen, danach noch die 2200Km bis zum jetzigen Tachostand gefahren ist.
In meinem angeborenen (fast) Grenzenlosen Vertrauen habe ich nicht in das KDSH geschaut.
Erst als ich gestern zuhause war, stellte ich fest, dass der letzte Eintrag die 5000er Inspektion des Kymco Händlers der Vorbesitzers war und diese am 15.11.2013 (!)gemacht wurde.
Er ist dann also bis er den Roller abgemeldet hat (26.März 13), noch 7200 Km gefahren und dies innerhalb ca. 4 Monaten während des Winters (?).
Eine Mitarbeiterin meines Verkäufers versicherte mir am Telefon, dass die Inspektion gemacht wurde und nur die Eintragung vergessen wurde, er würde dies im KDSH nachtragen.
Nach einigen Überlegungen über eventuelle Probleme bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Hersteller, habe ich heute Morgen folgenden Text dem Verkäufer zugefaxt:
Sehr geehrter Herr .....,

wie ich gestern im Telefongespräch mit Ihrer Mitarbeiterin erwähnte, fehlt der Eintrag im
Service Heft für die 10000Km Inspektion.
Sie haben während der Roller Übergabe gesagt, dass dieser Kundendienst in Ihrer Werkstatt durchgeführt wurde. Ich gehe davon aus, das alle,
für diese Inspektion erforderlichen Arbeiten ausgeführt wurden, also auch vorgeschriebene Teile-bzw. Ölwechsel, wie:
Motoröl, Getriebeöl, Gabelöl, Benzinfilter, Zündkerze, Kühlwasser.
Sie haben sicher noch die Servicerechnung in Ihrem System, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir zur Ergänzung meiner Garantieunterlagen eine Kopie überlassen würden.
Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich Ihnen das Serviceheft zur Ergänzung zusenden soll.

Mit freundlichem Gruß
Er rief mich sofort zurück und erklärte mir, dass es keine Rechnung gebe, da er sich diese nicht selbst ausstellen könne. Ich fragte nach, wann denn die Inspektion tatsächlich gemacht wurde, er sagte bei dem aktuellen Km Stand (12300).
Auf meinen Einwand, dass Kymco im KDSH eine Toleranz beim Kundendienst von +-100Km vorschreibt, sagte er, er könne nichts dazu wenn der Erstbesitzer die Frist versäumt hat und es sei ja auch egal, ich hätte bei ihm ja sowieso 1 Jahr Garantie.
Nachdem ich auf fundamentale Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie hinwies, sind wir dann so verblieben, dass ich mich weiter Informiere was Einschränkungen bei der Gewährleistung betrifft.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Weiß jemand hier im Forum ob es in meinem Fall Probleme mit der Gewährleistung gibt?
Vielleicht hat ja auch jemand Erfahrungen in einem vergleichbaren Fall?

Bitte entschuldigt meine ellenlange Schilderung, aber ich dachte diese Infos sind notwendig zur Einschätzung.

Grüße aus der Pfalz
Urban
Benutzeravatar
gevatterobelix
Profi
Beiträge: 3216
Registriert: 20.08.2008, 15:26
Wohnort: Radeburg in Sachsen
Hat sich bedankt: 393 Mal
Danksagung erhalten: 343 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Urban,

Gewährleistungsansprüche an den deutschen Kymco-Importeur MSA kannst Du wegen des nicht eingehaltenen Wartungsintervalls - die Inspektion bei km-Stand 10000 ist nicht durchgeführt worden und selbst wenn, hätte diese bei einem Kymco-Vertragshändler erfolgen müssen - nicht mehr stellen (siehe Gewährleistungshinweise im Bedienerhandbuch / Kundendienstscheckheft). Insofern kannst Du im Fall der Fälle nur die Garantie in Anspruch nehmen, die Dir der Verkäufer des Rollers für ein Jahr gibt.

Leider ist´s so, dass man sich nicht immer auf mündliche Versprechen verlassen kann und man tatsächliche beim Kauf gerade von Gebrauchtfahrzeugen gründlich die zum Fahrzeug zugehörigen Dokumente prüfen muss, auch wenn der Verkäufer vertrauenswürdig wirkt.

Ich wünsche Dir viel Spaß und stets von Pannen und Unfällen freie Fahrt mit Deinem Roller.

Gruß von Gevatter Obelix
Als Deutschland 2045 „klimaneutral” wurde, verhielt sich das Klima dazu vollkommen neutral: Es nahm die deutsche Neutralität ohne eine Reaktion hin.
Buchfelder
Crashtest-Dummy
Beiträge: 6
Registriert: 10.04.2014, 10:10
Kontaktdaten:

Beitrag von Buchfelder »

Hallo Gevatter Obelix,

erstmal Danke für die guten Wünsche!

Ja, es stimmt, dass was den Kundendienst in einer Vertragswerkstatt betrifft, sich eine entsprechende Klausel im KDSH findet, allerdings habe ich gelesen, dass eine derartige Klausel unwirksam ist, entschieden letztinstanzlich vom BGH : http://www.spiegel.de/auto/aktuell/gebr ... 24365.html

Das ist also wohl nicht das eigentliche Problem, ich glaube, dass ich mich auf die mündlichen Ausführungen des Verkäufers verlassen musste, der Roller ist schließlich erst knapp ein Jahr alt. Dass die Gewährleistung durch den Hersteller eventuell durch den verspäteten Service ( ob nun durch Verschulden des Vorbesitzers, oder meines Verkäufers ist denke ich gleich) gefährdet ist, hätte der Verkäufer mir nicht verschweigen dürfen.
Ich werde wohl einen Rechtsanwalt zur Klärung einschalten müssen.
Schließlich kann ein Schaden den ich während der Gewährleistung selbst zahlen muss, sehr teuer werden.
Die einjährige Garantie die mir der Verkäufer gibt, ist kein adäquater Ersatz.

Grüße aus der Pfalz
Urban
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17655
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1373 Mal
Danksagung erhalten: 1993 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

DOCH ! Auch wenn die Gewährleistung weg ist , ist die Garantie da . Und die bindet sich nicht an die GW-Bestimmungen . Bei der hast du nämlich nach 6 Monaten die sog. Beweislastumkehr und bei der Garantie nicht .

Insofern bist du jetzt besser aufgestellt !

Übrigens bezieht sich dein link auf PKW und nicht auf Motorräder ...

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Buchfelder
Crashtest-Dummy
Beiträge: 6
Registriert: 10.04.2014, 10:10
Kontaktdaten:

Beitrag von Buchfelder »

Hallo MeisterZIP,

mein link bezieht sich auf KFZ, da z.B. auch ein Roller so bezeichnet wird, denke ich, dass der Artikel diesen einschließt, sicher bin ich dennoch nicht.

Allerdings habe ich den Artikel nicht komplett gelesen, sonst wäre mir aufgefallen, dass Hersteller bei Neu-KFZ wohl doch Vorschriften machen können:
Auch bei Neuwagen gibt es nur in Ausnahmefällen Vorgaben

Das Urteil wurde am Mittwoch in Karlsruhe verkündet. Damit unterscheidet sich das Verfahren laut BGH bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen, wo eine rechtliche Bindung an Vertragswerkstätten möglich ist.
Ich muss gestehen, dass die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" mich immer wieder verwirren, den rechten Durchblick habe ich nicht.

Wie dem auch sei, ich habe mich mit meinem Problem an Kymco gewandt:
hier meine Anfrage:
[/i]Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 08.04.2014 ( gestern) bei einem Händler (Yamaha –Händler) einen Kymco Roller Downtown 300i gekauft, Fahrgestellnummer: RFBV20030D3300470. Die Erstzulassung war am 07.06.2013. Der Roller hatte bei Übergabe eine Laufleistung von 12200 Km. Im Serviceheft ist allerdings nur die 5000 Km Inspektion eingetragen. Nach Rücksprache sagt der Verkäufer, dass die 10000Km Inspektion bei ihm gemacht wurde,allerdings da der Vorbesitzer dies versäumt hatte, erst bei KM Stand 12200.Der Eintrag sei vergessen worden, eine Einschränkung bei der Gewährleistung seitens des Herstellers gäbe es durch die verspätete Durchführung nicht. Im Service Heft steht jedoch, dass die maximale Km Toleranz +- 100 Km ist. Können Sie mir bestätigen, dass es im vorliegenden Fall keinerlei Einschränkungen bei der Gewährleistung gibt? Mit freundlichen Grüßen

Hier die prompte Antwort:
[/quote]Sehr geehrter Herr ....,

wir bedanken uns für Ihr E-Mail.

Die Zufriedenheit der KYMCO-Fahrer liegt uns sehr am Herzen.
Da wir, die Firma MSA in keinem direkten Vertragsverhältnis zu Ihnen stehen, ist es uns nicht möglich, Ihnen gegenüber direkt eine Entscheidung zu treffen.

Wir dürfen Gewährleistungsangelegenheiten grundsätzlich nur mit/über einen KYMCO-Vertragshändler klären. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem KYMCO-Vertragshändler auf der mit Ihnen diese Angelegenheit bespricht.
Der Händler kann unter Angabe der Fahrgestellnummer mit unserer Gewährleistungsabteilung Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu klären.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns hier an das Vertragsrecht zu unseren KYMCO-Partnern und an das gesetzlich geregelte Gewährleistungsrecht halten, das diesen Weg vorgibt, und würden uns freuen, Sie in Zukunft
wieder im Kreise der zufriedenen KYMCO-Fahrer begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards


Ich bin angenehm überrascht wegen der schnellen Antwort von Kymco.
Das ganze habe ich sofort an den nächstgelegenen Kymco Vertragshändler weitergeleitet. Mal sehen was dabei herauskommt.
Vielleicht ist Kymco ja kulant und erkennt den verspäteten Service an.

Gruß aus der Pfalz
Urban
Benutzeravatar
happy-Jack
Profi
Beiträge: 554
Registriert: 16.05.2013, 23:37
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 28 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von happy-Jack »

ich denke mit deinen Aktionen machst du dir mehr kaputt als gut !!

Dein Ansprechpartner ist dein Händler bei dem du diesen DT gekauft hast !
Mit DEM musst du dich gut stellen !! Und wenn DER dir versichert dass er die verspätete Inspektion anerkennt, solltest du dich damit zufrieden geben !!

jack :wink:
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17655
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1373 Mal
Danksagung erhalten: 1993 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

Ja, so sehe ich das auch .
Der verkaufende Yamaha Händler ist jetzt dein Ansprechpartner . Wenn es Probleme gibt , fahr zu ihm . Dafür hat er seine Werkstatt .

Kymco / MSA ist außen vor , da die Inspektion nicht beim Vertragshändler gemacht wurde .

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Buchfelder
Crashtest-Dummy
Beiträge: 6
Registriert: 10.04.2014, 10:10
Kontaktdaten:

Beitrag von Buchfelder »

Hallo Jack,

vielleicht habe ich mich insgesamt zu kompliziert ausgedrückt mit meinem Beitrag.
Der Händler bei dem ich den DT gekauft habe ist Yamaha Händler, also -wie ich erst hinterher im KDSH las- nicht zum Kundendienst am Kymco DT autorisiert. Er hat ja wie er sagt die Inspektion selbst durchgeführt, allerdings erst bei Km Stand 12300. Den KDSH Eintrag hat er "vergessen", würde ihn aber nachtragen, allerdings eben dabei Km Stand 12300 angeben.

Soweit so schlecht, denn Kymco schließt Kundendienst in Nicht-Vertragswerkstätten aus, ebenso das Überschreiten der Km Toleranz von +- 100Km. Es ist nun zweifach gegen Kymco Vorschriften verstoßen, a) kein Kymco Vertragshändler, b) überschreiten der Km Toleranz um 2200Km.
Dadurch kann Kymco eine eventuelle Gewährleistung verweigern.
Der Yamaha Händler ist 80 Km von meinem Wohnort entfernt, zu ihm wäre ich sowieso nicht zum Service gegangen, ein Kymco Vertragshändler ist im Nachbarort, ihm habe ich nun die Antwort von Kymco weitergeleitet, er war sehr freundlich und hat mir Hilfe zugesagt, soweit er mit MSA dies regeln kann.
Ich bin im Moment also guter Hoffnung.

Ich hatte lange nach einem DT gesucht, meine Vorgaben waren, Youngtimer, ABS, wenige Km, max. ein Vorbesitzer und alles natürlich zum möglichst günstigen Preis. Fündig wurde ich eben bei jenem Yamaha Händler.
Selbstverständlich hätte ich mich insgesamt besser informieren sollen, aus Schaden wird man (manchmal) klüger.
Naja, das Leben ist ein ständiges Lernen.

Gruß aus der Pfalz
Urban
Buchfelder
Crashtest-Dummy
Beiträge: 6
Registriert: 10.04.2014, 10:10
Kontaktdaten:

Beitrag von Buchfelder »

Der verkaufende Yamaha Händler ist jetzt dein Ansprechpartner . Wenn es Probleme gibt , fahr zu ihm . Dafür hat er seine Werkstatt .
Natürlich ist er mein Ansprechpartner, das ist nicht die Frage.
Im Inserat war angegeben "Scheckheftgepflegt".
Das stimmt eindeutig nicht, also wäre im Falle dass Kymco die Leistung verweigert, eine Wandlung wegen falschen Angaben möglich, davon gehe ich mal aus.
Ich hätte unter diesen Umständen den DT dort niemals gekauft.

Warten wir es nun einfach ab.

Vielen Dank für die Stellungnahmen.

Gruß aus der Pfalz
Urban
RolandF
Testfahrer de luxe
Beiträge: 126
Registriert: 01.08.2010, 11:32
Wohnort: Main Kinzig Kreis
Kontaktdaten:

Beitrag von RolandF »

Hallo Urban,

ich würde mich entspannen.
Wie Meister Zip schon geschrieben hat, hast Du ja jetzt 6 Monate Garantie.

Wenn Du der Erstbesitzer wärst, hättest Du jetzt zwar noch 13 Monate Gewährleistung, aber eben keine Garantie mehr.

Bei Gewährleistung bist Du sowieso immer auf eine gewisse Kulanz angewiesen. Bei der Garantie sieht das anders aus.

Also freu Dich mit Deiner DT und mach Dir die Freude nicht selbst kaputt.
Du sagst doch selbst über Dich, dass Du ein angeborenes (fast) grenzenloses Vertrauen hast. Also schone Deine Nerven und greife auf dieses Vertrauen zurück ;-)

Viel Spass mit Deinem neuen DT !

Grüße
Roland
Buchfelder
Crashtest-Dummy
Beiträge: 6
Registriert: 10.04.2014, 10:10
Kontaktdaten:

Beitrag von Buchfelder »

Hallo Roland,

Danke für deinen Kommentar und die guten Wünsche!

Natürlich sehe ich die Angelegenheit ziemlich locker und ich träume deshalb auch nicht schlecht, da gibt es andere Dinge die mich wirklich belasten würden, wenn sie denn passierten.
Ich hatte ja Kymco (MSA) kontaktiert und deren Antwort an den nächsten autorisierten Händler weitergeleitet, dieser ist übrigens nur 5 Km von mir entfernt. Er hat, nachdem er sich gestern mit MSA in Verbindung gesetzt hat, mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass ich das Kundendienstscheckheft vorbeibringen soll und er mir darin bestätigt, dass MSA die volle Gewährleistung übernimmt. Vorher muss dieses natürlich vom Verkäufer ergänzt werden, d.h. die 10000er Inspektion eingetragen werden, die, wie bekannt erst bei 12200 erfolgte.
Nun ist also alles Paletti.
Ich hatte mich nur deshalb so geärgert und vielleicht auch etwas erregt, weil mich dieser Verkäufer mMn getäuscht hat, zumindest hatte ich diesen Eindruck. Egal, die Sache ist abgehakt.

Was mich aber immer noch wurmt, ist die Tatsache, dass ich bei diesem Gewährleistungs/Garantie Gedöns einfach nicht durchblicke!
Ja, ich hab schon gegoogelt und viel gelesen, trotzdem stehe ich auf'm Schlauch.
Wenn ich mir z.B., ein neues Mopped kaufe, dann habe ich 6 Monate Gewährleistung und 2 Jahre Garantie?
Wer gewährt oder garantiert was? Der Händler die Garantie für 24 Monate und davon der Hersteller 6 Monate Gewährleistung?
Wer ist mein Ansprechpartner nach 7 Monaten, der Händler, oder der Hersteller? Muss ich nach 7 Monaten den Nachweis führen, dass mein Problem ursächlich schon innerhalb der ersten 6 Monate bestand und daher der Hersteller dafür gerade stehen muss, oder ist der Verkäufer mein nun mein Ansprechpartner und dessen Garantie greift nun?
Keine Ahnung, iss ja auch piepegal, wenn's irgend wann relevant werden sollte für mich, werd ich's erfahren.

Danke nochmal und allzeit gute Fahrt!

Gruß aus der Pfalz
Urban
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17655
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1373 Mal
Danksagung erhalten: 1993 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

GW ist Gesetz , Garantie freiwillig , das mal am Anfang .

Du hast erstmal 6 Monate GW auf alle neuen Güter in der EU . Innerhalb dieser 6 Monate sind Defekte so zu sehen , als ob sie von Anfang an da gewesen sind , also muss der Hersteller/Importeur dafür gerade stehen ( wenn es sich NICHT um Behandlungsfehler handelt ) . Danach ( die restlichen 18 Monate der GW-Zeit ) gilt die Beweislastumkehr , du musst also beweisen können , dass der Fehler von Anfang an da war . Im Einzelfall wird das mit einem bornierten Hersteller schwer .

Bei einer Garantie ist das nicht so . Alles , was nicht von der Garantie ausgeschlossen ist , muss innerhalb der Garantiezeit erneuert werden ( wieder Behandlungsfehler ausgeschlossen ) .

Der Haftungsweg ist so : Endkunde - Händler - Hersteller
Ist der Importeur einer außerhalb der EU hergestellten Ware der Verkäufer an den Händler , gilt der Importeur als Hersteller . Der wiederum kann dann an den wirklichen Hersteller seine Ansprüche geltend machen .

Bei einem Gebrauchtfahrzeug OHNE Hersteller-GW ist der Händler der Ansprechpartner , wenn es um Defekte geht . Auch hier gilt : 2 Jahre GW vom Händler , der kann das aber auf 1 Jahr verringern , aber auch hier gelten die 6 Monate , danach Beweislastumkehr .
Gibt er allerdings eine Garantie , ist er so oder so für den Zeitraum der Garantie der Haftende .

Übrigens : Gibt es mehrere Importeure für den gleichen Artikel ( der von außerhalb der EU kommt ) , sind die entsprechenden Importeure nur die Haftenden für ihre Artikel .
Hast du also einen neuen spanischen Kymco , kannst du ihn NICHT GW-technisch beim deutschen Importeur reparieren lassen .

Hast du einen VW , kannst du ihn überall geltend machen , denn VW sitzt in der EU und nicht in Taiwan . Daher kann man auch spanische VW's in Deutschland reparieren lassen , wenn man in der GW-Zeit Probleme hat .

Gehst du jetzt mit deinem Kymco in eine markenfremde Werkstatt ,kann der Importeur danach die GW verweigern . Dass MSA hier kulant ist , zeigt mal wieder , dass du das richtige Fahrzeug hast , denn MSA ist einer sehr , sehr gute Firma , die sehr darauf bedacht ist , ihre Kunden zufrieden zu stellen .
Bei Autos ist das anders . Du kannst in jede FACHWERKSTATT gehen , ohne deine GW zu verlieren . Ich würde hier allerdings auch empfehlen , in der GW-Zeit zum Vertragshändler zu gehen , weil der immer noch , was spezifische Probleme und Werkzeuge angeht , immer der beste Ansprechpartner ist .

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Antworten

Zurück zu „Downtown 300 i / 350i “

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste