Hallo,
die HUK Versicherung hat mir mitgeteilt, das mein Roller DT 125 i ABS als Leichtkraftrad eingestuft wird und ich somit nicht in den Genuss der verbesserten Zweitfahrzeug-Regelung kommt. D.h. ich fange trotz PKW SF 35 mit dem Roller in SF 0 an . Somit zahle ich mit TK ca. 110€ /annum . Ist das bei Euren Versicherungen auch so ?
Gruß Karl
Einstufung DT 125i ABS Versicherung
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