Eine recht anschauliche Erläuterung welche "alte" Führerscheinklasse zum fahren welcher neuen Führerscheinklasse berechtigt ist unter diesem Link
www.führerscheinklassen.info nachzulesen.
Mit der alten Klasse 3 durften anfangs nur Leichtkrafträder bis 80 ccm gefahren werden. Da überdurchschnittlich viele Führerscheinneulinge mit 80 ccm Fahrerlaubnis Unfälle verursachten, war diese Klasse in der Versicherung relativ teuer. Die spätere Gesetzesnovellierung sah dann vor das Klasse 3 Führerscheininhaber die die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.80 erworben hatten, statt 80ccm auch 125 ccm Motoren nutzen durften.
Diese Personengruppe ist nach der neuerlichen Novellierung seit dem 19.01.13 dazu berechtigt, Maschinen mit einer Leistung mit max 38 kw einsetzen zu dürfen, sofern diese zuvor 2 Jahre Fahrpraxis auf 125 ccm nachweisen können. Maschinen größer 38 kw sind entsprechend zu drosseln. Nach wiederum nachzuweisenden 2 Jahren Fahrpraxis auf 38 kw Maschinen ist dann der Aufstieg in die unbeschränkte Leistungsklasse möglich.
In beiden Fällen ist lediglich eine praktische Fahrprüfung abzulegen. Die theortische Prüfung entfällt. Zuvor einige Fahrstunden auf der größeren Leistungsklasse zu absolvieren hilft, ein Gespühr für das veränderte Fahrverhalten größerer Maschinen zu bekommen.
Ach ja, noch etwas: Jene, die ihre vor dem 01.04.80 erworbene Klasse 3 Fahrerlaubnis vor dem vollendeten 50sten Lebensjahr umschreiben lassen, können sich auch eine Berechtigung für die Klasse C1E bzw. CE eintragen lassen. Diese setzt ab dem 50sten Geburtstag sowohl eine allgemeinärztliche und eine augenärztliche Untersuchung voraus, die alle 5 Jahre erneut nachweislich durchlaufen werden muß.
Wem dieser "Bewährungsaufstieg" zu lange dauert, steht es frei, sich zum Erwerb der gewünschten Erlaubnis wie bisher bei der Fahrschule mit Theorie und Praxis, Pflichtstunden etc. anzumelden.