gibt es für den gti richtige winterreifen/ganzjahresreifen?

Hier steht alles zum neuen Großradler von Kymco mit dem 300er 4V-Einspritzer . Komm rein !
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ntg

gibt es für den gti richtige winterreifen/ganzjahresreifen?

Beitrag von ntg »

gibt es für den gti richtige winterreifen/ganzjahresreifen?

niko
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Niko,

Dein Kymco People GT 300i braucht bekanntlich Reifen in den Dimension
vorn: 110/70 - 16 / hinten: 140/70 – 14
Dafür gibt es nach meinen Recherchen für Deinen Roller mit Kennzeichnung als Winterreifen keine Komplettlösung.
Michelin bietet in diesen Größen keine Winterreifen an:
http://www.michelin.de/motorradreifen/r ... WXXX276895
Ebenso sieht´s bei Bridgestone
http://moto.bridgestone.de/motorrad-rei ... il/roller/
Dunlop http://www.dunlop.eu/dunlop_dede/mc/tyr ... /index.jsp
und Pirelli
http://www.pirelli.com/tyre/de/de/motorcycle/catalog# aus.
Gute Winterreifen sind die IRC Urban Snow. Leider gibt´s die nicht in den erforderlichen Größen:
http://ircreifen.de/roller.html
Den Metzeler Feelfree Wintec gibt´s für Deinen Roller nur für vorn:
http://www.metzeler.com/site/de/product ... intec.html
Gleiches trifft auch für den Heidenau K66 M+S Snowtex zu:
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =98&pic=60
Lediglich den guten Allwetterreifen Heidenau K 66 gibt`s als Vorder- und Hinterreifen in den erforderlichen Größen:
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =58&pic=60
Dieser ist aber trotz seiner Eignung für winterliche Fahrbahnbedingungen nicht mit Kennzeichnung für Winterreifen versehen. Hier muss ich vielleicht etwas weit ausholen:

Die "Winterreifenpflicht" ist am 4. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt
Teil 1 Seite 1737) mit der Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung in
Kraft getreten. Seitdem lautet § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14. Mai 1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17. Februar 2005, S. 42) geändert
worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Zu diesem Thema hat der Bundestag die Petititon 15595 abschließend
beraten und beschlossen:

"Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitestgehend
entsprochen wird.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, motorisierte Zweiräder von der
"Winterreifenpflicht" nach § 2 Abs. 3a Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung
zu befreien bzw. nur eine allgemeine Grobstollenbereifung gesetzlich
vorzuschreiben. Hierzu liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche
Petition mit 950 Mitzeichnungen und weitere sachgleiche Eingaben vor.
Alle Petitionen werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass dabei nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann. Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen Folgendes angeführt: Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenregelung sei grundsätzlich sinnvoll. Für motorisierte Zweiräder gäbe es aber kaum Winterreifen, die der gesetzlichen Anforderung nach Wintertauglichkeit – Kennzeichnung Schneeflockensymbol oder M+S-Reifen - entsprächen. Viele Fahrer verwendeten daher im Winter handelsübliche Reifen mit grobstolligem
Profil. Diese eigneten sich gut für den Wintereinsatz. Da die
erforderliche Kennzeichnung jedoch nicht gegeben sei, würden
Bußgeldbescheide ausgestellt, obwohl wintertaugliche Reifen genutzt
würden. Für Mofas gäbe es gar keine speziellen Winterreifen. Sie würden
wie Fahrräder vor allem auf Radwegen gefahren, daher sollten sie wie
diese von jeder Reifenvorschrift befreit werden. In diesem Zusammenhang sei darauf aufmerksam zu machen, dass Bürger, die auf die Nutzung von Zweirädern angewiesen seien, im Übrigen ganzjährig
Versicherungsbeiträge entrichten. Die Winterreifenvorschrift schließe sie jedoch zeitweise von der Nutzung ihres Fahrzeuges aus, was faktisch einem Fahrverbot gleichkäme. Es sei wichtiger, dass Reifen in der Praxis den Winterlichen Anforderungen tatsächlich genügen würden, anstatt auf einer theoretischen Kennzeichnung zu beharren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die einzelnen Zuschriften verwiesen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt zusammenfassen:
Die "Winterreifenpflicht" ist am 4. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt
Teil 1 Seite 1737) mit der Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung in
Kraft getreten. Seitdem lautet § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO wie folgt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14. Mai 1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17. Februar 2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die Vorschrift verpflichtet demnach alle Kraftfahrer, bei den genannten
Wetterverhältnissen nur mit Reifen mit groben Profilrillen und/oder
Stollen zu fahren. Betroffen von dieser Pflicht sind alle
Kraftfahrzeuge, demnach auch motorisierte Zweiräder. M+S-Reifen
(englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) erfüllen die
genannten Anforderungen als Winterreifen. Zugelassen sind aber auch
Ganzjahresreifen. Entscheidend ist das Profil der Lauffläche und die
Struktur der Reifen, da sie auf Matsch, frischem oder schmelzendem
Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten müssen als normale
Reifen. Es trifft zu, dass nicht für alle motorisierten Zweiräder
Reifen mit diesen Eigenschaften auf dem Markt vorhanden sind. Die Annahme in den Eingaben, wonach eine gesetzliche Kennzeichnung festlege, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist oder nicht, entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Die Wintertauglichkeit hängt einzig und allein von der Ausstattung der Reifen mit groben Profilrillen ab. Sind diese
vorhanden, droht dem Zweiradfahrer kein Bußgeldbescheid.
Der Petitionsausschuss schließt sich dem Hinweis des BMVBS an, dass im
Interesse der Sicherheit der Zweiradfahrer und der übrigen
Verkehrsteilnehmer bei winterlichen Straßenverhältnissen generell von
der Nutzung motorisierter Zweiräder abgesehen werden sollte.
Der Ausschuss stellt fest, dass dem Anliegen der Petition, Winterreifen
unabhängig von einer gesetzlichen Kennzeichnung nach tatsächlicher
Wintertauglichkeit zu nutzen, bereits Rechnung getragen wird. Einer
Befreiung von Reifenvorschriften für Mopeds kann er nicht zustimmen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition
weitestgehend Rechnung getragen wird."

Ich persönlich habe daraus meine Schlussfolgerung gezogen und verzichte wieder auf den saisonalen Reifenwechsel. Ich fahre nun wieder ganzjährig Allwetterreifen von Heidenau auf meinem Roller. Ich denke, die Winter hier im Erzgebirgsvorland sind doch etwas ausgeprägter, als die in der Gegend um Stendal. Da müsstest Du auch mit dem schweren und leistungsstarken People GT 300i mit Allwetterrweifen gut durchkommen. Ich habe mir übrigens die Typenblätter meiner Bereifung und den Beschluss zur Petititon 15595 ausgedruckt und führe diese für den (unwahrscheinlichen) Fall einer Kontrolle immer mit. Ebenso den Ausdruck der Antwortmail des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf meine speziellen Anfragen:

" ... Frage 1:

Ist die Kennzeichnung eines für winterliche Straßenverhältnisse
geeigneten Motorrad-/Rollereifens ... durch M+S-Aufschrift oder Schneeflockesymbol vorgeschrieben, um die Wintertauglichkeit z.B bei Verkehrskontrollen beweisen zu können?

Antwort:

Eine Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann den
Überwachungsbehörden aber als Indiz dienen, um einen M+S-Reifen zu
identifizieren.

Frage 2:

Wird der Text oder die Kommentierung des § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO
geändert werden?

Antwort:

Die „Winterreifenpflicht“ soll weiter präzisiert werden. Dafür sollen
in der StVZO insbesondere definierte Kriterien für „Winterreifen“
(Alpine-Symbol) festgelegt werden. Dies war bislang nicht möglich, weil
eine einheitliche Definition für "Winterreifen" nicht vorlag. Da diese
nun in der UN-Regelung Nr. 117 in Form des Alpine-Symbols sowohl für Pkw als auch für Lkw festge-schrieben ist, kann eine entsprechende
Ausrüstungspflicht eingeführt werden.

Frage 3:

Werden Bußgeldstellen / Polizei vom Abschluss und Inhalt der Petititon
15595 in Kenntnis gesetzt?

Antwort:

Eine Mitteilung an Länderbehörden erfolgt nicht. ..."

Gruß von Gevatter Obelix
Als Deutschland 2045 „klimaneutral” wurde, verhielt sich das Klima dazu vollkommen neutral: Es nahm die deutsche Neutralität ohne eine Reaktion hin.
ntg

Beitrag von ntg »

wow!
so ein ausführliche erklärung hätte ich nicht erwartet!
danke!

mfg
niko
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Niko,

gern geschehen. Ich habe mich mit dem Thema halt etwas ausführlicher beschäftigt, weil ich Ganzjahresfahrer bei jedem Wetter bin. Bevor § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO in der aktuellen Fassung in Kraft getreten ist, fuhr ich auf verschiedenen Rollern, auch auf meinem Kymco Yager GT 200i, ganzjährig Heidenau-Allwetterreifen und hatte damit auch bei Schnee- und Eisglätte keine Probleme. Selbstverständlich ist hierbei eine angepasste Fahrweise. "Gestreckt" hat es mich mit den Allwettereifen nie. Habe dann in den letzten beiden Wintern auf meinem Kymco Yager GT 200i Winterreifen Heidenau K 62 Snowtex (vorn) / K 58 mod. Snowtex (hinten) aufgezogen. Ein Unterschied zu den Allwetterreifen ist auf Schnee natürlich spürbar. Zwischenzeitlich bin ich auf den Kymco Movie S 125i umgestiegen. Der Entscheid über die Petition 15595 war für mich Grundlage zu meinem Entschluss, zukünftig auf die Kosten für die saisonale Umrüstung der Reifen zu verzichten, obwohl es für meinen Roller, wie auch für Roller mit „gängigen“ Reifenformaten, „richtige“ Winterreifen gibt. Teil dieser Entscheidung war für mich aber auch der Umstand, dass ich nicht im Gebirge mit den entsprechend langen Wintern und großen Schneemengen wohne und der Kymco Movie S 125i ein sehr leichter und damit auch bei widrigen Verhältnissen gut beherrschbarer Roller ist . Gerade für Leute, für deren Roller keine als solche gekennzeichneten Winterreifen verfügbar sind, kann der Beitrag sicherlich als Orientierungshilfe dienlich sein.

Gruß von Gevatter Obelix
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ntg

Beitrag von ntg »

gibts was neues in den dimensionen 110/70-16 und 140/70-16 mit m&s kennung?

niko
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Beitrag von Masterjack »

110/70 16 Heidenau K 66 M/S, hinten wohl Fehlanzeige.. 16 Zoll ist da ein Problem im dem Mass

Wie weit die Petition Stollenreifen/Allwetter ohne M/S fahren zu können durchgedrungen ist, kein Plan
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