23.01.2009
Text: - +
Neue Führerscheine gelten nur 15 Jahre
Ab 2013 soll eine neu erworbene Fahrerlaubnis nur noch maximal 15 Jahre Gültigkeit besitzen – wenn es nach neuen EU-Richtlinien geht. In anderen EU-Staaten ist das schon Praxis.
Ein Verfallsdatum für den Führerschein soll es laut einer EU-Richtlinie ab Januar 2013 tatsächlich geben. Laut Presseberichten ist ab diesem Zeitpunkt eine neu erworbene Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre gültig und muss danach mittels Fahrtest erneuert werden. Einen Test der körperlichen und geistigen Fähigkeiten soll es dabei aber nicht geben.
In anderen EU-Ländern üblich
In anderen europäischen Ländern sind Verfallsdaten für die Fahrlizenz bereits üblich. In Spanien beispielsweise müssen Autofahrer bis zu einem Alter von 45 Jahren alle zehn Jahre ihren Führerschein erneuern lassen; ab dann sogar alle fünf Jahre. Auch in Holland und in Italien gelten die Fahrerlaubnisse nicht ein Leben lang.
Tritt die EU-Richtlinie tatsächlich 2013 hierzulande als nationales Recht in Kraft, gilt diese Regelung nur für Führerscheinneulinge und Fahrer, die ihren alten „Lappen“ in einen EU-Kartenführerschein umwandeln lassen möchten, was beispielsweise beim Beantragen eines internationalen Führerscheins schon jetzt zum Zwang wird. (red)
mfg fritz
was haltet ihr davon ???
- tim
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Führerschein regelmässig "erneuern"
Vom Grundsätzlichen fand ich das Prozedere in den USA schon immer sinnvoller als den FS auf Lebenszeit. Dort muss man jedes Jahr die Fahrtüchtigkeit erneut nachweisen. Allerdings beinhaltet das keine komplett neue Fahrprüfung.
Die Durchführungsbestimmungen des "3.EU" kenne ich nicht.
gruss tim
Die Durchführungsbestimmungen des "3.EU" kenne ich nicht.
gruss tim
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- h0lzfaeller
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Die Fahrtüchtigkeit interessiert dabei doch keinen, es geht doch lediglich darum einen weiteren Weg der Abzocke zu etablieren.
Was soll das mit ab 2013 gemachten neuen Führerscheinen?
Ist genau so ein Stuss wie mit dem 125er Führerschein.
Entweder alle oder keiner!
Wer will denn behaupten, dass ein Führerscheininhaber, der seinen Führerschein vor 2013 gemacht hat und ihn auf Lebenszeit besitzt nach 15 Jahren besser und sicherer fährt als einer, der seinen Lappen nach 2013 gemacht hat.
Wenn es wirklich um Sicherheit gehen sollte, müssen alle Fahrerlaubnissinhaber mit einbezogen werden.
Der Sicherheit wegen, muß dann auf Bestandsschutz verzichtet werden.
Alles Andere ist reine Abzocke!!!
Und wenn es wirklich um nur um die Sicherheit im Straßenverkehr geht, sollte eine Überprüfung stattfinden, sobald Auffälligkeiten auftreten und nicht generell nach 15 Jahren.
Denn wenn man es mal Sachlich betrachtet und man davon ausgeht, mit 18 den Führerschein erworben zu haben, dann ist man 15 Jahre später 33, hat jede Menge Erfahrung und ist in der Blüte seines Lebens,
wo man eigentlich davon ausgehen kann, dass keinerlei größere Ausfallerscheinungen zu Tage treten.
Was soll das mit ab 2013 gemachten neuen Führerscheinen?
Ist genau so ein Stuss wie mit dem 125er Führerschein.
Entweder alle oder keiner!
Wer will denn behaupten, dass ein Führerscheininhaber, der seinen Führerschein vor 2013 gemacht hat und ihn auf Lebenszeit besitzt nach 15 Jahren besser und sicherer fährt als einer, der seinen Lappen nach 2013 gemacht hat.
Wenn es wirklich um Sicherheit gehen sollte, müssen alle Fahrerlaubnissinhaber mit einbezogen werden.
Der Sicherheit wegen, muß dann auf Bestandsschutz verzichtet werden.
Alles Andere ist reine Abzocke!!!
Und wenn es wirklich um nur um die Sicherheit im Straßenverkehr geht, sollte eine Überprüfung stattfinden, sobald Auffälligkeiten auftreten und nicht generell nach 15 Jahren.
Denn wenn man es mal Sachlich betrachtet und man davon ausgeht, mit 18 den Führerschein erworben zu haben, dann ist man 15 Jahre später 33, hat jede Menge Erfahrung und ist in der Blüte seines Lebens,
wo man eigentlich davon ausgehen kann, dass keinerlei größere Ausfallerscheinungen zu Tage treten.
- tim
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Auf jeden Fall hat derjenige einige Jahre mehr praktische Erfahrung im Strassenverkehr - von den wenigen Ausnahmen vielleicht mal abgesehen, die nach dem Erwerb des FS wirklich nie (Auto) gefahren sind. Die Statistiken zeigen deutlich, dass es gerade Fahranfänger (egal, welches Fahrzeug) sind, die aufgrund mangelnder Erfahrung Unfälle bauen.h0lzfaeller hat geschrieben:Wer will denn behaupten, dass ein Führerscheininhaber, der seinen Führerschein vor 2013 gemacht hat und ihn auf Lebenszeit besitzt nach 15 Jahren besser und sicherer fährt als einer, der seinen Lappen nach 2013 gemacht hat.
Ich jedenfalls habe ein paar Jahre gebraucht, bis ich mich wirklich sicher im Strassenverkehr fühlte; sowohl im Auto als auch auf dem Motorrad.
gruss tim
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- h0lzfaeller
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Tschuldigung Tim,
aber nach 15 Jahren hat einer der vor und einer der nach 2013 seinen Schein gemacht hat gleich viel Erfahrung.
Beide habe den Lappen 15 Jahre.
Man geht hier von 15 Jahren ab Führerscheinerwerb aus.
Wenn ich meinen Schein vor 2013 mache und 15 Jahre besitze oder ich mache meinen Lappen nach 2013 und habe ihn dann 15 Jahre.
Ist kein Unterschied von der Erfahrung her.
Um es zu verdeutlichen, einer macht 2012 und einer 2013 seinen Schein, der der ihn 2013 gemacht hat muß nach 15 Jahren seine Fahrtüchtigkeit neu unter Beweis stellen und der Andere nicht.
Wo wird denn da der Aspekt der Fahrsicherheit beachtet, wer will denn behaupten dass der, der den Schein 2012 gemacht hat sicherer Fährt, nur weil er den Lappen 1 Jahr länger hat.
Also wenn es um Sicherheit geht müssen beide nach 15 Jahren die Prüfung ablegen.
Alles andere ist Abzocke und das alles ist sowiso Abzocke man sollte ab einem gewissen Alter, ab dem Ausfallerscheinungen zu erwarten sind eine Überprüfung vorschreiben, von mir aus auch Jährlich.
Und das alles ohne ein Startdatum einfach generell, dann ginge wirklich es um Sicherheit im Verkehr.
aber nach 15 Jahren hat einer der vor und einer der nach 2013 seinen Schein gemacht hat gleich viel Erfahrung.
Beide habe den Lappen 15 Jahre.
Man geht hier von 15 Jahren ab Führerscheinerwerb aus.
Wenn ich meinen Schein vor 2013 mache und 15 Jahre besitze oder ich mache meinen Lappen nach 2013 und habe ihn dann 15 Jahre.
Ist kein Unterschied von der Erfahrung her.
Um es zu verdeutlichen, einer macht 2012 und einer 2013 seinen Schein, der der ihn 2013 gemacht hat muß nach 15 Jahren seine Fahrtüchtigkeit neu unter Beweis stellen und der Andere nicht.
Wo wird denn da der Aspekt der Fahrsicherheit beachtet, wer will denn behaupten dass der, der den Schein 2012 gemacht hat sicherer Fährt, nur weil er den Lappen 1 Jahr länger hat.
Also wenn es um Sicherheit geht müssen beide nach 15 Jahren die Prüfung ablegen.
Alles andere ist Abzocke und das alles ist sowiso Abzocke man sollte ab einem gewissen Alter, ab dem Ausfallerscheinungen zu erwarten sind eine Überprüfung vorschreiben, von mir aus auch Jährlich.
Und das alles ohne ein Startdatum einfach generell, dann ginge wirklich es um Sicherheit im Verkehr.
- tim
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Du hast ja Recht; die 15 Jahre sind halt eine Hausnummer, die ich auch für zu hoch angesetzt halte. Aber ein paar Jahre (nach meinem Bauchgefühl mehr als 5 auf jeden Fall) sollten es schon sein.h0lzfaeller hat geschrieben:aber nach 15 Jahren hat einer der vor und einer der nach 2013 seinen Schein gemacht hat gleich viel Erfahrung.
Beide habe den Lappen 15 Jahre.
gruss tim
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