Hallo Lempi,
bitte nicht von einem Extrem ins nächste fallen.
Es ging in den letzten Beiträgen um Xenon und Halogen Scheinwerfer an Autos,oder hast du an deiner CB 1300 eine Scheinwerfer Waschanlage oder Wischer?
Wenn deine CB 1300 eine H4 Halogen Lampe verbaut und eine Kunststoff Scheibe davor hat,schau bitte mal nach,wieviel Watt die H4 Lampe hat.
Bestimmt keine 55 -60 oder sogar 70 Watt. Allenfalls eine 40/45 Watt für Abblendlicht und Fernlicht.
Dann habe ich mich heute Abend mit meinem Sohn unterhalten, der ist Service Elektroniker und Werkstattleiter bei VW Audi.
Es ging um die Frage,warum mein Audi A4 Baujahr Dez. 2018 trotz Xenon mit 25 Watt noch eine Waschanlage verbaut hat.
Die Antwort war,so wie du will keiner einen Neuwagen mit Xenon Licht ohne Waschanlage, die ohne stehen bei uns auf dem Hof wie Ladenhüter.
Dann hatte der Kollege "romo" etwas geschrieben über den Lichtstrom der in Lumen gemessen wird,also Lumen pro Watt wie es bei der Berechnung für LED Lampen und Xenon Licht usw. zur StVzO angewendet wird. Bis 2000 Lumen (25 Watt ) wird keine Waschanlage benötigt, bei 3000 Lumen (35 Watt) ja.
Ich habe da mehrere Seiten gefunden,wo es vorrangig um LED und Xenon Lampen mit dem Für und Wider mit Waschanlagen ging.
Sehr interessant war zum Schluss eines Beitrags zu lesen,dass es LED's mit 240 Lumen/Watt geben soll,aber die meisten und auch die,die Fahrzeuge verbaut werden allenfalls 140 Lumen/Watt bringen können,aber keine 3000 Lumen erreichen und deshalb eine Zulassung haben. (Komisch)
Und ab hier wird es wieder interessant, womit wir wieder beim eigentlichen Thema angekommen sein sollten.
Einbau von LED'S in unsere Roller und warum es keine Zulassung dafür gibt.
Um mit dem letzten der Zulassung zu beginnen, kann ich aus meinem Verständnis heraus keinen plausiblen Grund erkennen,weder wegen einer Verschmutzung und Streulicht, noch wegen der höchst zulässigen 3000 Lumen pro Lampe beim Abblendlicht.
Ich habe in meine Hauptscheinwerfer LED's verbaut mit 1,28 Ampere Stromaufnahme, das sind bei 13,5 Volt = 17,28 Watt.
Wenn ich die in dem Bericht angegebenen 140 Lumen/Watt mit 17,28 multipliziere, dann haben meine LED's jeweils 2419 Lumen,also noch unter den zulässigen 3000 Lumen von Xenon.
Das 2. Paar in meinen Fernscheinwerfer haben jeweils 0,98 Ampere und somit pro LED 1852 Lumen,also unter den 2000 Lumen, ab da wo man beim Pkw keine Waschanlage mehr benötigt.
Also scheint auch Schneefall im Winter hier keine wesentliche Rolle zu spielen!
Der einzige Grund der mir einfällt das es keine Zulassung gibt,sind Scheinwerfer mit einer einzigen Lampe wo mit einer 40/45 Watt Halogen Abblendlicht und Fernlicht geschaltet werden.
Beim Kymco DT mit getrennten Scheinwerfern dürfte es von daher eigentlich keine Probleme geben.
Und das werde ich mit einem Menschen vom TÜV, DEKRA oder GTÜ demnächst erörtern,oder direkt eine Eingabe beim Kraftfahrt Bundesamt einreichen.
Vielleicht gelingt es mir eine Zulassung zu bekommen,wenn man denen verdeutlichen kann,dass nach dem was ich gelesen habe,kein Verstoß gegen die StVZO vorliegen sollte. Eine solche Eingabe muss natürlich bis ins kleinste Detail dokumentiert werden,die entscheiden da nur nach Plausibilität,nicht nach Zahlen und Formeln.
Und um auf dein letztes Dementi wegen der Streuscheiben zu sprechen zu kommen,die sind nicht out.
Es gibt 2 Varianten. Entweder wenn der Reflektor oben und unten glatt ist befindet sich im Glas zur Lichtbrechung senkrechte Perforierungen und sind die Reflektoren perforiert sind die Gläser glatt.
Womit wir wieder im Bereich von allen möglichen Typen von Scheinwerfer, ob Pkw oder Motorroller und Motorrad gelandet sind !
Gruß Hartmut