Führerscheinfrage an die Oldies
-
- Testfahrer
- Beiträge: 67
- Registriert: 27.12.2018, 17:27
- Hat sich bedankt: 63 Mal
- Danksagung erhalten: 17 Mal
- Kontaktdaten:
Führerscheinfrage an die Oldies
Bei der aktuellen Diskussion über die 125 mit Autoführerschein stolpere ich oft über die Aussage, dass man vor dem 1.4 80 mit Klasse 3 schon 125er fahren durfte.
Also nicht HEUTE mit dem Schein von früher sondern damals schon.
Ich denke das ist falsch. Vor dem 1.4.80 war Klasse 4 mit im 3er drin und damit durfte man kleinkrafträder fahren.
Die hatten aber damals max 50ccm. Und nicht 125 wie heute.
Wer stammt aus der Zeit und kann sich erinnern ?
Also nicht HEUTE mit dem Schein von früher sondern damals schon.
Ich denke das ist falsch. Vor dem 1.4.80 war Klasse 4 mit im 3er drin und damit durfte man kleinkrafträder fahren.
Die hatten aber damals max 50ccm. Und nicht 125 wie heute.
Wer stammt aus der Zeit und kann sich erinnern ?
-
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 262
- Registriert: 21.01.2011, 10:25
- Wohnort: Olfen, Tor zum Münsterland
- Hat sich bedankt: 25 Mal
- Danksagung erhalten: 37 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
Ich zitiere mal eine Aussage aus dem Internet:
„Motorroller bis 125 ccm dürfen mit neueren Autoführerscheinen nicht mehr gefahren werden.
Am kompliziertesten sind die Bestimmungen zu Motorrollern, die einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern besitzen. Dazu zählen auch die älteren Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 80 Kubikzentimetern. Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Leistung maximal 11 kW, das sind umgerechnet 15 PS, betragen darf.“ Zitat Ende
Mein Kumpel, Baujahr 1960, fährt z.B. einen Grand Dink mit 125 cbm, hat aber auch nur einen Autoführerschein.
„Motorroller bis 125 ccm dürfen mit neueren Autoführerscheinen nicht mehr gefahren werden.
Am kompliziertesten sind die Bestimmungen zu Motorrollern, die einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern besitzen. Dazu zählen auch die älteren Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 80 Kubikzentimetern. Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Leistung maximal 11 kW, das sind umgerechnet 15 PS, betragen darf.“ Zitat Ende
Mein Kumpel, Baujahr 1960, fährt z.B. einen Grand Dink mit 125 cbm, hat aber auch nur einen Autoführerschein.
Gruß aus Olfen, "ein gutes Stückchen Münsterland"
Heiner
XCiting400
Heiner
XCiting400
-
- Testfahrer
- Beiträge: 67
- Registriert: 27.12.2018, 17:27
- Hat sich bedankt: 63 Mal
- Danksagung erhalten: 17 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
Das darf man heute damit fahren.
Aber was durfte man damals, als man ihn gemacht hat damit fahren?
Aber was durfte man damals, als man ihn gemacht hat damit fahren?
- yager200
- Profi
- Beiträge: 1621
- Registriert: 11.09.2008, 16:11
- Wohnort: pforzheim die pforte zum schwarzwald
- Hat sich bedankt: 33 Mal
- Danksagung erhalten: 49 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
hallo ,
dazu kann ich sagen das man für die 70ziger(70ccm) honda dax den 1er führerschein brauchte.da war dann das sehr große nummernschild dran.
später es aber 80ziger ( 80ccm)kreidler, hercules gab die kleinkrafträder waren.also der 4er führerschein reichte.
oder hieß der schon 1B ?
da ich 1979 den 1er gemacht habe war das nicht mehr von belang für mich.
der 5er galt für moped,mokick,bis 40km/h und traktoren.
angaben unter vorbehalt weil 40 jahre her
gruss uwe
dazu kann ich sagen das man für die 70ziger(70ccm) honda dax den 1er führerschein brauchte.da war dann das sehr große nummernschild dran.
später es aber 80ziger ( 80ccm)kreidler, hercules gab die kleinkrafträder waren.also der 4er führerschein reichte.
oder hieß der schon 1B ?
da ich 1979 den 1er gemacht habe war das nicht mehr von belang für mich.
der 5er galt für moped,mokick,bis 40km/h und traktoren.
angaben unter vorbehalt weil 40 jahre her
gruss uwe
und immer senkrecht anhalten
-
- Testfahrer
- Beiträge: 67
- Registriert: 27.12.2018, 17:27
- Hat sich bedankt: 63 Mal
- Danksagung erhalten: 17 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
So kenne ich das auch. Klasse 4 50ccm.alles drüber klasse 1.
Also kein 125er mit Klasse 3
Also kein 125er mit Klasse 3
- raptorsl
- Profi
- Beiträge: 3003
- Registriert: 26.04.2014, 21:27
- Wohnort: Troisdorf
- Hat sich bedankt: 139 Mal
- Danksagung erhalten: 147 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
Hier steht alles Nötige:
https://www.autobild.de/artikel/fuehrer ... 26149.html
https://www.autobild.de/artikel/fuehrer ... 26149.html
Gruß Simon
____________________________________
Bunt ist das Dasein und granatenstark
G-Dink 50 2T 03/2014 bis 10/2017 R.I.P Buddy
Honda CBF 1000 -> The Black Bitch! Bye Bye Baby
Honda PS125i -> The Daily Bitch
____________________________________
Bunt ist das Dasein und granatenstark
G-Dink 50 2T 03/2014 bis 10/2017 R.I.P Buddy
Honda CBF 1000 -> The Black Bitch! Bye Bye Baby
Honda PS125i -> The Daily Bitch
- People Rider
- Profi
- Beiträge: 989
- Registriert: 29.05.2012, 11:25
- Wohnort: Frankfurt am Main
- Hat sich bedankt: 61 Mal
- Danksagung erhalten: 77 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
Früher durfte man mit dem 3er (PKW) eine 50er fahren. Man hatte also mit dem 3er automatisch den 4er mit dabei. Also durfte man mit dem 3er (4er) 50er fahren, die aber ohne V-Max beschränkung, dafür aber mit max 6,25 PS - in der Theorie (Kleinkrafträder). Siehe Kreidler, Maico, Herkules, Zündapp, Honda (SS50),
Gruß,
Rolf
PS. Die 50er damals waren teilweise schneller, als die heutigen 125er
Gruß,
Rolf
PS. Die 50er damals waren teilweise schneller, als die heutigen 125er
People S200i Bj. 2013
-
- Profi
- Beiträge: 1533
- Registriert: 23.04.2017, 07:46
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 114 Mal
- Danksagung erhalten: 240 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
Moin Simon!
Der von Dir verlinkte "BILD"-Artikel ist fehlerhaft, zumindest aber sehr irreführend formuliert! Er endet mit:
[...]
Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Und dazu zählen:
• Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Trikes mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
Autor: Isabella Sauer
Und eben das stimmt so (mangels Vollständigkeit) definitiv nicht. Hätte ich gleich zu meinem 18. Geburtstag (gegen Ende März 1980) das Geld für den "Klasse 3"-Führerschein gehabt, dürfte ich bis heute (Stichwort "Besitzstandswahrung") 125er fahren. Und diese wohlgemerkt _ohne_ Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, also durchaus über 100 km/h.
Grüße
Rick
Der von Dir verlinkte "BILD"-Artikel ist fehlerhaft, zumindest aber sehr irreführend formuliert! Er endet mit:
[...]
Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Und dazu zählen:
• Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Trikes mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
Autor: Isabella Sauer
Und eben das stimmt so (mangels Vollständigkeit) definitiv nicht. Hätte ich gleich zu meinem 18. Geburtstag (gegen Ende März 1980) das Geld für den "Klasse 3"-Führerschein gehabt, dürfte ich bis heute (Stichwort "Besitzstandswahrung") 125er fahren. Und diese wohlgemerkt _ohne_ Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, also durchaus über 100 km/h.
Grüße
Rick
Im Straßenverkehr kannst Du nie so blöd denken wie andere handeln.
----------------------------------------------------------
(Herkunft des Namens? Ursprung des Akzents? Grund der Hautfarbe?)
Entweder ist es egal oder es ist Diskriminierung!
----------------------------------------------------------
(Herkunft des Namens? Ursprung des Akzents? Grund der Hautfarbe?)
Entweder ist es egal oder es ist Diskriminierung!
-
- Profi
- Beiträge: 1533
- Registriert: 23.04.2017, 07:46
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 114 Mal
- Danksagung erhalten: 240 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
Moin HJS,
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder unterscheiden sich im Hubraum. Erstere bis 50ccm, zweitere 51 - 125 ccm. PKW-Lappen ("Klasse 3") vor'm 1.4.1980 gemacht heißt, damit 125er fahren zu dürfen. Sonst nur 50er.
Grüße
Rick
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder unterscheiden sich im Hubraum. Erstere bis 50ccm, zweitere 51 - 125 ccm. PKW-Lappen ("Klasse 3") vor'm 1.4.1980 gemacht heißt, damit 125er fahren zu dürfen. Sonst nur 50er.
Grüße
Rick
Im Straßenverkehr kannst Du nie so blöd denken wie andere handeln.
----------------------------------------------------------
(Herkunft des Namens? Ursprung des Akzents? Grund der Hautfarbe?)
Entweder ist es egal oder es ist Diskriminierung!
----------------------------------------------------------
(Herkunft des Namens? Ursprung des Akzents? Grund der Hautfarbe?)
Entweder ist es egal oder es ist Diskriminierung!
- yager200
- Profi
- Beiträge: 1621
- Registriert: 11.09.2008, 16:11
- Wohnort: pforzheim die pforte zum schwarzwald
- Hat sich bedankt: 33 Mal
- Danksagung erhalten: 49 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
hi rick,
die Frage lautet,was durfte mit führerscheinklasse 4 gefahren werden
Ein motorisierte 2rad mit zb.70ccm galt 1979 als Motorrad.die Regelung mit 125 ccm und 1.4.1980 wurde erst später als Stichtag festgelegt.
die Frage lautet,was durfte mit führerscheinklasse 4 gefahren werden
Ein motorisierte 2rad mit zb.70ccm galt 1979 als Motorrad.die Regelung mit 125 ccm und 1.4.1980 wurde erst später als Stichtag festgelegt.
und immer senkrecht anhalten
-
- Profi
- Beiträge: 682
- Registriert: 13.11.2015, 17:43
- Hat sich bedankt: 239 Mal
- Danksagung erhalten: 108 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
Mit dem FS Klasse 4
durfte man im Saarland bis ca. 1960 (Wieder-Anschluß an BRD) bis 125 ccm fahren, also Vespa, NSU Fox, DKW RT 125 etc. Ab Anschluß dann Besitzstandswahrung.
Dadurch konnten 2 Kumpel von mir Anfang der 70er Jahre sogar ihren Klasse 4 - nach ca. 2 Jahren fahren von ner 125er - dann ohne weiteres auf Klasse 1 ohne Einschränkungen umschreiben lassen. Zweite Hälfte/Ende der 70er Jahre ging das dann los mit Leistungsbeschränkungen für Klasse 1-Anfänger.
In der BRD durfte man bis ca. 1960 mit dem Klasse 4 sogar bis 250 ccm-Motoren bewegen. Zum Beispiel das Goggomobil, aber nur das T 250, nicht die T 300 oder T 400.
In der BRD haben da auch ein paar reifere Klasse 4 Inhaber dann auch 2 Jahre ne 250er gefahren und bekamen den Klasse 4 dann auch in Klasse 1 ohne Beschränkung umgeschrieben.
Wann der Klasse 4 auf 50 ccm runtergeschraubt wurde, müßte man im Internet finden, ich schätze mal so um 1960 bis 1962.
Der Klasse 4 FS war halt sehr viel preiswerter, da man da nur die theoretische Prüfung (Fragebogen, ca. 32 Fragen) beim TÜV machen mußte, aber keine praktische Prüfung.
Verkehrsregeln gelernt, Fragebogen - richtig - ausgefüllt und Goggo oder Vespa gefahren, oder BMW Isetta ...
durfte man im Saarland bis ca. 1960 (Wieder-Anschluß an BRD) bis 125 ccm fahren, also Vespa, NSU Fox, DKW RT 125 etc. Ab Anschluß dann Besitzstandswahrung.
Dadurch konnten 2 Kumpel von mir Anfang der 70er Jahre sogar ihren Klasse 4 - nach ca. 2 Jahren fahren von ner 125er - dann ohne weiteres auf Klasse 1 ohne Einschränkungen umschreiben lassen. Zweite Hälfte/Ende der 70er Jahre ging das dann los mit Leistungsbeschränkungen für Klasse 1-Anfänger.
In der BRD durfte man bis ca. 1960 mit dem Klasse 4 sogar bis 250 ccm-Motoren bewegen. Zum Beispiel das Goggomobil, aber nur das T 250, nicht die T 300 oder T 400.
In der BRD haben da auch ein paar reifere Klasse 4 Inhaber dann auch 2 Jahre ne 250er gefahren und bekamen den Klasse 4 dann auch in Klasse 1 ohne Beschränkung umgeschrieben.
Wann der Klasse 4 auf 50 ccm runtergeschraubt wurde, müßte man im Internet finden, ich schätze mal so um 1960 bis 1962.
Der Klasse 4 FS war halt sehr viel preiswerter, da man da nur die theoretische Prüfung (Fragebogen, ca. 32 Fragen) beim TÜV machen mußte, aber keine praktische Prüfung.
Verkehrsregeln gelernt, Fragebogen - richtig - ausgefüllt und Goggo oder Vespa gefahren, oder BMW Isetta ...
- blaumeise
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 164
- Registriert: 02.04.2016, 23:09
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 24 Mal
- Danksagung erhalten: 31 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Führerscheinfrage an die Oldies
Ich kenne das Datum nicht, aber mein Vater hatte einen richtig alten Lappen fürs Auto (ca. 1954-1956 gemacht) und durfte irgendwann in den frühen 80ern ein kleines Motorrad fahren (er hat da von einer 50er Dax auf eine 80er Vespa gewechselt, da konnte ich dann hinten mit fahren ) Das wurde dann ein paar Jahre später richtig teuer und er hat sich eine 125er geholt. Ich wurde älter und wollte mit "dem alten" nicht mehr mit...
Ein paar Jahre später konnte er den Führerschein dann erneut umschreiben lassen, auf Klasse 1 (wann genau weiß ich nicht mehr) und ab da ging's mit größeren Maschinen zur Sache...
Alles ohne Fahrschule.
Edit: das ist alle schon etwas her und fragen kann ich nicht mehr...es kann auch sein, dass er noch einen Klasse 4 hatte, meine Eltern hatten in den 60ern einen Heinkel-Roller, vor dem 1. Auto.
Ein paar Jahre später konnte er den Führerschein dann erneut umschreiben lassen, auf Klasse 1 (wann genau weiß ich nicht mehr) und ab da ging's mit größeren Maschinen zur Sache...
Alles ohne Fahrschule.
Edit: das ist alle schon etwas her und fragen kann ich nicht mehr...es kann auch sein, dass er noch einen Klasse 4 hatte, meine Eltern hatten in den 60ern einen Heinkel-Roller, vor dem 1. Auto.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast