Waschtel hat geschrieben:Ab nächstem Jahr wird auch nicht mehr zurückdatiert wie bisher,sondern ab TÜV Prüfung 2 Jahre egal wie lange man überzogen hat.
Ergo warten bis der Schnee weg ist nächstes Jahr.
Das ist von Bundesland zu Bundesland im Moment noch unterschiedlich geregelt und
soll nächstes Jahr geändert werden. Quelle
http://www.autokiste.de/psg/1110/9722.htm
Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, wird oft so gestellt, als hätte er die Frist nicht überzogen, damit diese Vorgehensweise, die möglicherweise Sicherheitsrisiken birgt, keine Vorteile verspricht. Wer also sein im Mai 2011 fälliges Auto erst im Oktober bei einer Prüforganisation vorführt, bekommt keine Plakette bis Oktober 2013, sondern bis Mai 2013.
Diese Rückdatierung entbehrt aber natürlich jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung.
Dies
könnte nun zum 1. April 2012 oder früher der Fall sein, da der Gesetzgeber nach Angaben des Clubs plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen. Um das Ziel des Nichtlohnens einer Fristüberziehung gleichzeitig beizubehalten, sieht der Gesetzesentwurf laut ADAC bei Überziehung um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Bisher wird das Überziehen um bis zu zwei Monate gar nicht, um bis zu vier Monate nur mit 15 und um vier bis acht Monate nur mit 25 Euro sanktioniert. Warum diese Sätze auf Falschparker-Niveau nicht einfach erhöht wurden, bleibt ein Geheimnis der Politik.
Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer wie Hessen und das Saarland generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind.
Der ADAC appellierte in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, bereits ab sofort auf die in der StVZO festgeschriebene Rückdatierung zu verzichten. "Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer", hieß es.
und dies hier zu den Strafen. Quelle
http://www.tuev-nord.de/de/FAQ_2971.htm ... _berziehen
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Bei TÜV NORD Mobilität wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.