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Nutzungsentschädigung bei neuem Roller?

Verfasst: 08.08.2011, 20:46
von finchmeister
Moin,

ich weiss zwar, dass es hier eigentlich eher um die Dinge am Roller geht, die man verändern darf (oder auch nicht), aber ich dachte hier passt mein Anliegen wohl am besten hin.


Zu diesem Thread gibt es eine Vorgeschichte in einem anderen Thread, die ich mal kurz zusammenfassen will:

1. Der Roller (Like 50 4T) ist im Februar 2011 gekauft
2. Insgesamt fünf Werkstattaufenthalte mit Garantiefällen
3. davon drei Mal der gleiche Defekt (Folge: Motor springt nicht an)
4. Der Roller hat ca. 2000 km gelaufen und wird jetzt gegen einen neuen getauscht.

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt, da laut §439 und §346 BGB mein Händler von mir einen Wertersatz verlangen kann, der der Verschlechterung des Rollers durch dessen Nutzung geschuldet ist. Genau der Teil aus §439 BGB wird von §474 BGB ausgeschlossen. Kann mein Händler jetzt eine Nutzungsentschädigung verlangen und kann ich vielleicht sogar eine Entschädigung für die sechs Wochen Ausfall in einem halben Jahr verlangen?

Gruß,
Finch

Nach Gespräch mit Rechtsanwalt

Verfasst: 10.08.2011, 10:49
von finchmeister
Moin,

für alle, die es interessiert:

Ich habe mit einem Rechtsanwalt das ganze durchgesprochen und es verhält sich demnach so, dass der Käufer die Wahl hat zwischen Rücktritt und Nacherfüllung. Beim Rücktritt bekommt der Käufer sein Geld zurück und der Händler den defekten Roller und eine Nutzungsentschädigung in Abhängigkeit von den gefahrenen Kilometern.

Bei der Nacherfüllung hat der Käufer wiederum schon vom ersten Mangel an die Wahl zwischen der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder der Reparatur. Hier muss keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden. Der Käufer hätte sogar die Möglichkeit vom Händler Schadenersatz zu verlangen, falls dieser schuldhaft ist. Das ist in der Praxis aber schwer nachweisbar.

Achja, manche Händler drängen noch auf eine Wandelung (ja das schreibt man so). Die gibt es aber seit Anfang 2002 im neuen Schuldrecht nicht mehr und wurde durch den Rücktritt ersetzt.


Gruß,
Finch

Verfasst: 29.08.2011, 16:03
von finchmeister
Moin,

nur um das ganze abzuschließen:

Ich habe einen neuen Roller bekommen ohne einen Cent dafür bezahlen zu müssen. Kein Gemecker kein gar nix. Alles gut.

Die Missverständnisse beruhten darauf, dass mein Händler in all den Jahren die er schon Kymco verkauft, noch nicht einen zurücknehmen musste und einfach nicht wusste wies genau geht.

Gruß,
Finch

Verfasst: 29.08.2011, 16:52
von Acki
Hallo finchmeister,

also ist die Sache ja gut für dich ausgegangen.
Wäre ja auch ein Unding gewesen, wenn du für den neuen Roller noch was hättest zahlen müssen.
Ich hoffe du hast mit deinem neuen Roller mehr Glück. Wahrscheinlich hast du einfach nur einen Montagsroller erwischt.

Verfasst: 30.08.2011, 13:37
von finchmeister
Hallo,

ich denke Mal es war ein "Montagsroller". Der neue zieht gleich ganz anders, das hat der erste vom ersten Tag an so nicht hin bekommen. Hatte immer Schwierigkeiten, dass er beim Gas wegnehmen die Geschwindigkeit hält. Das ist jetzt alles kein Problem mehr.

Gruß,
Finch

Verfasst: 30.08.2011, 20:38
von Ulrich
Mmmmhh..., interessant....nicht nur von der rechtlichen Seite her:

Immerhin hat der Händler seit Jahren erfolgreich Kymco-Fahrzeuge an den Kunden gebracht - und offensichtlich fast schon "verdächtig" wenig Problemfälle gehabt:

Das spricht doch für die Qualität der Fahrzeuge - und auch des Händlers, der anscheinend doch zumeist äußerst gewissenhaft seine Arbeit tut...,

meint
der Ulrich

Verfasst: 31.08.2011, 11:58
von finchmeister
Genau das mit der Qualität von Händler und Kymco habe ich mir auch gedacht, sonst wäre ich ja vom kauf zurückgetreten und hätte gesagt, neeee so geht das nich....

Aber so geht das wohl :D

Bin guter Dinge, aber wie der Deutsche so schön sagt: "Warten wir mal ab..."

Gruß,
Finch