Nutzungsentschädigung bei neuem Roller?
Verfasst: 08.08.2011, 20:46
Moin,
ich weiss zwar, dass es hier eigentlich eher um die Dinge am Roller geht, die man verändern darf (oder auch nicht), aber ich dachte hier passt mein Anliegen wohl am besten hin.
Zu diesem Thread gibt es eine Vorgeschichte in einem anderen Thread, die ich mal kurz zusammenfassen will:
1. Der Roller (Like 50 4T) ist im Februar 2011 gekauft
2. Insgesamt fünf Werkstattaufenthalte mit Garantiefällen
3. davon drei Mal der gleiche Defekt (Folge: Motor springt nicht an)
4. Der Roller hat ca. 2000 km gelaufen und wird jetzt gegen einen neuen getauscht.
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt, da laut §439 und §346 BGB mein Händler von mir einen Wertersatz verlangen kann, der der Verschlechterung des Rollers durch dessen Nutzung geschuldet ist. Genau der Teil aus §439 BGB wird von §474 BGB ausgeschlossen. Kann mein Händler jetzt eine Nutzungsentschädigung verlangen und kann ich vielleicht sogar eine Entschädigung für die sechs Wochen Ausfall in einem halben Jahr verlangen?
Gruß,
Finch
ich weiss zwar, dass es hier eigentlich eher um die Dinge am Roller geht, die man verändern darf (oder auch nicht), aber ich dachte hier passt mein Anliegen wohl am besten hin.
Zu diesem Thread gibt es eine Vorgeschichte in einem anderen Thread, die ich mal kurz zusammenfassen will:
1. Der Roller (Like 50 4T) ist im Februar 2011 gekauft
2. Insgesamt fünf Werkstattaufenthalte mit Garantiefällen
3. davon drei Mal der gleiche Defekt (Folge: Motor springt nicht an)
4. Der Roller hat ca. 2000 km gelaufen und wird jetzt gegen einen neuen getauscht.
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt, da laut §439 und §346 BGB mein Händler von mir einen Wertersatz verlangen kann, der der Verschlechterung des Rollers durch dessen Nutzung geschuldet ist. Genau der Teil aus §439 BGB wird von §474 BGB ausgeschlossen. Kann mein Händler jetzt eine Nutzungsentschädigung verlangen und kann ich vielleicht sogar eine Entschädigung für die sechs Wochen Ausfall in einem halben Jahr verlangen?
Gruß,
Finch