Werkstatt verbaut offene CDI und will mit breit. Variohülse
Verfasst: 12.07.2011, 21:59
Guten Abend,
Ich hab heute meinen Roller (Fever ZXII) aus der Werkstadt zurückbekommen, die haben festgestellt dass die CDI defekt war und eine neue verbaut.
Leider verbauten sie eine offene CDI, was ich direkt gemerkt habe, den der Roller lief laut Tacho 65 km/h und dreht sehr hoch.
Das habe ich dann Reklamiert, jetzt wollen die mir eine andere Variohülse einsetzen, dass er auf die 45 – 50 km/h kommt.
So jetzt habe ich aber gelesen dass wenn eine Offene CDI drin ist auch eine Hülse ohne Bund rein muss, weil es sonst zu Motor Schäden kommen könnte.
Wenn die mir jetzt eine Hülse mit breiterem Bund einsetzt steigt dann nicht die Gefahr?
Von abgesehen das dann von meiner Auffassung, trotzdem die Betriebserlaubnis entfällt.
Was haltet ihr davon soll ich die Werkstadt mal machen lassen und im Falle eines Motorschaden Schadens Ersatz einfordern?
Wenn ich den Roller von der Werkstadt wieder bekomme und er Fährt die Zulässige Höchstgeschwindigkeit, dann kann mir die Polizei doch nicht unterstellen sollte er von einem Sachverständigen geprüft werden, das ich ohne Betriebserlaubnis gefahren bin?
Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken, bin aber noch in der Probezeit
Grüße
Balu
Ich hab heute meinen Roller (Fever ZXII) aus der Werkstadt zurückbekommen, die haben festgestellt dass die CDI defekt war und eine neue verbaut.
Leider verbauten sie eine offene CDI, was ich direkt gemerkt habe, den der Roller lief laut Tacho 65 km/h und dreht sehr hoch.
Das habe ich dann Reklamiert, jetzt wollen die mir eine andere Variohülse einsetzen, dass er auf die 45 – 50 km/h kommt.
So jetzt habe ich aber gelesen dass wenn eine Offene CDI drin ist auch eine Hülse ohne Bund rein muss, weil es sonst zu Motor Schäden kommen könnte.
Wenn die mir jetzt eine Hülse mit breiterem Bund einsetzt steigt dann nicht die Gefahr?
Von abgesehen das dann von meiner Auffassung, trotzdem die Betriebserlaubnis entfällt.
Was haltet ihr davon soll ich die Werkstadt mal machen lassen und im Falle eines Motorschaden Schadens Ersatz einfordern?
Wenn ich den Roller von der Werkstadt wieder bekomme und er Fährt die Zulässige Höchstgeschwindigkeit, dann kann mir die Polizei doch nicht unterstellen sollte er von einem Sachverständigen geprüft werden, das ich ohne Betriebserlaubnis gefahren bin?
Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken, bin aber noch in der Probezeit
Grüße
Balu