Mofa-Drossel in anderen Agility

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DerKlaun
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Mofa-Drossel in anderen Agility

Beitrag von DerKlaun »

Ich habe folgendes Problem:
Meine Schwester will sich in den nächsten Tagen einen Agility MMC kaufen. Da sie aber erst 15 ist, als Mofa.
Nun meint der Verkäufer, dass meine Mofadrossel zwar in den neuen Agility reinpasst, aber nicht darf weil die Fahrgestellnummer eine andere ist.
Also heißt das jeder Roller brauch seine eigene Drossel?
Ist doch völlich schwachsinnig wenn der Roller seine 25-30 km/h fährt. nur weil die Nummer ne andere ist muss man dann gleich ne neue Drossel für 300 Euro kaufen.
Wäre das einizge Problem dann nur, wenn sie mit meiner Drossel in ihrem Roller angehalten wird? Was sagen die Blauen denn dazu und was würde es denn da als Strafe geben?

Ich hoffe mir kann einer was dazu sagen =)
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punkerente
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Beitrag von punkerente »

Moin, Klaun,

unter http://www.zzip.de/html/mofa-drosseln.html werden die Drosseln erklärt und unter http://www.zzip.de/forum/viewtopic.php?t=289 wird viel dazu diskutiert - aber das hast du sicherlich auch schon gefunden.

Auch wenn ich solche Agi-Teile noch nicht in den Fingern hatte, gehe ich davon aus, dass es für alle Varianten behördliche Papiere gibt, die die Eigenschaften (Drosselung mit Eckdaten) feststellen und eine Änderung der Fahrzeugpapiere ermöglichen oder zusätzlich mitgeführt werden müssen. Wahrscheinlich muss noch ein Fachmann (z.B. Meister Zip) für den Einbau gegenzeichnen, damit ein Polizist auch weiß, welchen Zustand dein Fahrzeug (zumindest offiziell) hat.

Natürlich muss man die Drossel auch wieder entfernen können, was technisch, da es separierbare Teile sind (nicht eingeschweißt o.ä.), problemlos gehen sollte. Und damit können sie auch überall wieder eingebaut werden, wenn sie zum Fahrzeug passen und nicht verschlissen sind (Variodrossel).

Bleibt die Frage, wie die Eintragung dokumentiert wird. Wird es nur in die Fahrzeugpapiere eingetragen, kann man die Drossel immer wieder aus und einbauen lassen - in der Fachwerkstatt, um der Behörde die Sicherheit zu geben, dass es getan wurde.
Wenn jedoch für die Drosselung nur zusätzliche Papiere mitgeführt werden, musst du schauen, ob dort Platz für weitere Eintragungen ist, denn eine Bindung an das Fahrzeug ist natürlich notwendig, sonst könnte ja jeder den Zettel mitnehmen, wie er lustig ist - natürlich ist es nicht zulässig, dass 10 Fahrzeuge einer Familie mit einer Drossel gleichzeitig unterwegs sind. Wenn kein Platz für weitere Eintragungen vorhanden ist, könnte ein Umbau tatsächlich zumindest von der Beschaffung neuer Papiere abhängig sein.

So, das war viel Theorie, aber ich glaube, dass ich die meisten Möglichkeiten erwischt habe, falls TÜV und Zulassungsstellen nicht noch mehr Phantasie hatten.
Jetzt bist du dran: Wie ist die Drosselung deines Rollers und wie wird sie dokumentiert?

Viele Grüße
Dieter
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DerKlaun
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Beitrag von DerKlaun »

Jo danke erstmal!
Also gedrosselt wurde mein Agility über einen Distanzring und einen Blackbox. Die Firma ist alpha Technik.

An Papieren dafür hab ich:
Einen DinA4 Zettel von KÜS. "Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus." usw.
Daran angetackert ist eine Betriebserlaubnis(Nicht die originale von Kymco). Auf der Rückseite ist die Drossel da eingetragen (elektr. regeleinheit....)
Das sind die Sachen die ich immer mit dabei haben musste.
Also das war quasi eine extra Betrieberlaubnis für den Roller als Mofa. Jetzt habe ich immer die originale von Kymco dabei.

Ansonsten habe ich noch ein Tüv-Gutachten von alpha Technik. Das ist so ein kleines rotes Heft. Da steht drauf: Mofaumbau Kymco Agility - Nur gültig für Fg.-Nr.: LC2.....
Das musste ich aber nich mitführen.

Gibt es dann wirklich keine Möglichkeit meine Drossel ein den anderen Roller ordnungsgemäß einzubauen?
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punkerente
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Beitrag von punkerente »

Hallo, Klaun,

nach dem, was du schreibst, sieht die Sache für mich so aus:

Die Technik ist ganz klar umbaubar. Natürlich musst die Teile für die 45-er Zulassung noch haben und einbauen.

Die Bestätigung über den Einbau ist für jedes Fahrzeug neu ausstellbar, solange eine Werkstatt bereit ist, das bei gebrauchten Teilen zu machen. Aber das sollte eigentlich klappen, wenn alles bei der Werkstatt statt findet, die die Drossel auch eingebaut hat. Sind die Teile ausgebaut, sind Vertrauen und glaubhafte Original-Aufkleber gefragt.

Das TÜV-Gutachten dürfte die technische Erklärung des Herstellers sein, in dem die Daten der Drosselung dokumentiert sind.

Und die Betriebserlaubnis wird für jedes Fahrzeug von der Zulassungsstelle ausgedruckt - das sollte mich wundern, wenn die nicht jedes Mal neu gefertigt wird und damit der Inhalt jedes Mal anders sein könnte.

Damit sehe ich außer der Einbaubestätigung für gebrauchte Teile keine Probleme, die Sachen wieder zu verwenden. Vielleicht solltest du mal bei einem anderen Händler anfragen. ALs ich meinen Händler heute nach den Drosseln für den Agi fragte, waren Ein- und Ausbau und die passenden Eintragungen bei der Zulassungsstelle nur eine Sache, die halt bezahlt werden muss - aber kein technisches Problem...

Übrigens: Wenn ich dich recht verstehe, fährst du wieder mit der Betriebserlaubnis für die 45-er Version. Ist dein Fahrzeug denn wieder offiziell entdrosselt und hast du die passende Fahrerlaubnis? Ansonsten musst du die andere Version benutzen.

Viele Grüße
Dieter
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DerKlaun
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Beitrag von DerKlaun »

Moin moin!
Das sieht ja dann eigentlich recht gut aus. Dann werde ich mit dem Händler mal darüber sprechen. Das wär ja sons echt n Witz^^

Ich fahre die 45er Version und habe den passenden Führerschein. Bei mir is das ja auch alles geregelt.
Es geht eben nur darum meine gebrauchte Mofadrossel, die ich vor 2 Jahren drin hatte, bei meiner Schwester in ihren neuen Agility einzubauen.

Aber gut, dann danke ich dir erstmal für deine Hilfe und wünsche einen schönen Sonntag! :wink:
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Beitrag von MeisterZIP »

Wenn in dem Gutachten eine andere Fg.Nr. steht , bekommt man das nicht eingetragen , weil die Daten ja nicht übereinstimmen .

Das machen alle Drosselhersteller so . Der Sinn ist , daß man jede Drossel nur an einem einzigen Roller verwenden kann .
Sonst kauft sich jemand eine Drossel und kopiert die Bauteile ( stellt für einen versierten Schrauber keinen Akt dar ) und vertickt die mit Kopien des Gutachtens , dessen Erstellung den eigentlichen Hersteller viel Geld gekostet hat ( viele tausend € je Fahrzeugtyp ) . Das ist ja nicht im Sinne des Erfinders ...

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Beitrag von DerKlaun »

:x
Dieses Gutachten, da steht auf jeder Seite und vorne drauf die Fg.-Nr.
Na ich schau mal was daraus wird und poste es hier dann.
Danke auf jeden Fall erstmal!
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Beitrag von Rapier »

Hi,

Ich hab die neue Version des Agility mein ich und dabei hab ich ne E-Drossel gekauft die hat mir 130 Schnacken gekostet. Was den Papierkrimskrams angeht keine Ahnung aber auf jeden Fall hab ich vorne hinter dem Vorderrad ne Metallplakette angeklebt gekriegt.

mfg Rapier
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Beitrag von punkerente »

Hallo, MeisterZip,

heißt das, dass jede Drossel mit einem individuellen Gutachten geliefert wird? Wie geht das mit Mustergutachten zusammen, die für Fahrzeugtypen gefertigt werden? Läuft die Eintragung der Drossel etwas nciht wie die Eintragung eines Auspuffs oder Fahrwerks? Und die Sache mit dem Kopieren gilt doch auch für jedes andere Fahrzeugteil, das einer Zulassungspflicht unterliegt.

Ich will nicht deine Sachkenntnis anzweifeln und glaube dir. Aber entweder habe ich etwas dabei falsch verstanden oder die Sache ist wirklich "etwas zu auswendig" gemacht.

Viele Grüße
Dieter
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Beitrag von DerKlaun »

So jetz isses geschafft^^
Wir haben jetzt die alte Drossel in den Roller eingebaut und es ist auch ordnungsgemäß eingetragen. Der Händler hat das zwar nicht gemacht aber einer vom TÜV. Also alles geregelt ohne das wir eine neue Drossel kaufen mussten. :D
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MeisterZIP
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Beitrag von MeisterZIP »

Glück gehabt !

Nornalerweise steht im Gutachten drin , daß das Gutachten nur für eine einmalige Nutzung verwendet werden darf . Das ist ein Schutz des Herstellers , daß die auch Geld verdienen . Einen anderen Grund gibt es nicht .

MeisterZIP
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