Seite 1 von 1
FS Klasse 3 von 1994 und 45km/h Regelung
Verfasst: 14.05.2008, 08:43
von schwarzi
Hallo,
wer kann mir definitiv sagen, wie es sich mit dem alten Führerschein Klasse 3 von 1994 verhält, wenn man mit einem Roller der in die neue 45 km/h Regelung fällt mit ca. 52-55 km laut Tacho angehalten wird.
Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder hat meine Klasse 3 eine sogenannte Besitzstandwahrung und berechtigt mich in jedem Fall Fahrzeuge bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren, egal wann diese zugelassen worden sind?
Viele Grüße
schwarzi
Verfasst: 14.05.2008, 09:02
von tjoris
hallo schwarzi,
man darf nur mit rollern die vor 2001( wie´s mit den zulassungen in 2001 aussieht weiß ich nicht) ihre erstzulassung hatten 50km/h fahren. besitzstandwahrung gillt also in deinem fall nicht.
Verfasst: 14.05.2008, 15:36
von andiz
Die Besitzstandswahrung gilt nur für den Fahrzeugtyp, in dem Falle Kleinkraftrad. Es gibt KKR mit 40, 45, 50 und 60 km/h BBH, die Du alle mit dem FS Klasse 3 innerhalb ihrer individuellen Grenzen fahren darfst.
Bei 52-55km/h Tacho dürfte der Roller eigentlich nicht schneller als echte 45 km/h fahren, Du kannst das ja mal mittels GPS überprüfen.
Und falls Dein Gerät (wie bei mir der Fall) nicht per DZB, sondern per Leistungsbegrenzung gedrosselt ist, kann man dir bergab und/oder mit kräftigem Rückenwind selbst mit 60 echten km/h niemand etwas (außer vielleicht das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkjeit, falls gegeben), weil die BBH in der Ebene ohne Windeinflüsse definiert wird.
Re: FS Klasse 3 von 1994 und 45km/h Regelung
Verfasst: 14.05.2008, 18:40
von tim
schwarzi hat geschrieben:Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder hat meine Klasse 3 eine sogenannte Besitzstandwahrung und berechtigt mich in jedem Fall Fahrzeuge bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren, egal wann diese zugelassen worden sind?
Du hast die "Besitzstandswahrung" falsch verknüpft: Diese bezieht sich auf das, was Du fahren darfst . . . und nicht auf die ABE des Rollers. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die du sauber trennen musst.
Die "Besitzstandswahrung" existiert auch hier: Du darfst die alten Roller fahren, die noch nicht auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gedrosselt wurden.
Fährst Du aber einen Roller, der maximal 45 km/h fahren darf, deutlich schneller, so fährst du ein Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist - und kriegst aufgrund deines Führerscheins nicht
auch noch eine Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein.
Eine Anzeige kriegst Du trotzdem.
gruss tim
Verfasst: 15.05.2008, 06:14
von cogliostro
@ schwarzi: Rollt Dein Roller von Haus aus so schnell? Meiner z.b. macht so um die 48km/h ohne das ich etwas daran gemacht habe. Ich denke das macht ja auch noch irgendwo nen Unterschied ?!?
Verfasst: 15.05.2008, 06:48
von birdie
Hier ist erklärt, wie ein Kleinkraftrad definiert wird und welcher Führerschein dafür benötigt wird:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad
Gruß, birdie
Verfasst: 15.05.2008, 08:21
von schwarzi
Hallo,
...ihr habt ja recht

Es gab nur im Internet widersprüchliche Aussagen, da ja in den "alten" Fs Klasse 3 noch eine Begrenzung von 50 km/h steht.
Deshab war ich der Meinung, wenn mein Roller laut Tacho 50 km/h schnell fährt kann mir keiner nachsagen ich sei ohne gültigen Fs unterwegs. Ich darf ja laut meiner Pappe 50 km/h schnell sein.
Dann hat die Gesetzgebung ja quasi meine Eintragung im Fs ausgehebelt
So muss man das also sehen, gelle?
@cogliostro
Mein Roller lief die ganze Zeit laut Tacho 47 km/h und ich wollte meinem Händler schon in den Allerwetesten treten, weil er sich weigerte etwas dagegen zu tun.
Nach Einbau eines anderen Riemens (Mallossi) fuhr er tatsächlich lockere 55 km/h und das schon seit 4500 km.
@alle...Vielen Dank für die Aufklärung
Schwarzi
Verfasst: 15.05.2008, 08:33
von tomS
[quote="schwarzi"]Es gab nur im Internet widersprüchliche Aussagen, da ja in den "alten" Fs Klasse 3 noch eine Begrenzung von 50 km/h steht.[/quote]Zeig mal her! In meinem grauen Lappen steht das nicht. Da steht als FE-Klassen 1-2-3-4-5 und das nicht zutreffende soll durchgestrichen werden.
Die Fahrerlaubnis erlaubt keine bestimmte Geschwindigkeit, sondern nur eine bestimmte Fahrzeugklasse!
Schon zu Zeiten meines grauen Lappens gab es verschiedeene Kleinkrafträder. Mit manchen alten durfte man eben nur 40 fahren, weil die nur dafür zugelassen worden sind.
Verfasst: 15.05.2008, 10:07
von schwarzi
@tomS
In meinem "rosa" FS" von 1994 steht:
...einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h....
das ist verwirrend.
Man legt in meinem Fs 3 und 4 fest welche Höchstgeschwindigkeit ich fahren darf und "kastriert" diesen später per Eu Regelung auf 45 km/h wenn ich ein neueres Gefährt wie den Kymco Agility MMC bewege.
Komplizierter geht es nicht
Gruß
schwarzi
Verfasst: 15.05.2008, 10:24
von tim
schwarzi hat geschrieben:In meinem "rosa" FS" von 1994 steht:
...einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h....
das ist verwirrend.
Wieso ist das verwirrend? Ein solches Fahrzeug (z.B. ein älteres Modell) darfst du fahren. Ebensogut darfst du damit auch ein Mofa fahren. Der FS beschreibt nur, was du
maximal fahren darfst.
Du vermischt das unzulässigerweise mit den Vorschriften für die Verkehrsmittel. Ich habe z.B. einen Motorradführerschein ("offener" Einser). Damit darf ich auch Mofa fahren. Aus dem Führerschein aber abzuleiten, dass ich mit diesem Mofa deshalb legal 200 km/h fahren darf . . . Merkwürdige Logik.
gruss tim
---
Der Führer war ein armes Schwein;
er hatte keinen Führerschein.
Verfasst: 15.05.2008, 10:42
von schwarzi
@Tim
...jetzt hab ich´s kapiert
Gruß
schwarzi