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Für Roller erlaubte Strassen in Belgien
Verfasst: 21.04.2008, 12:00
von OldGrandPa
Hallo Rollerfreunde!
Ich habe meinen Beitrag gelöscht!
I hope you helps...
OldGrandPa
Verfasst: 21.04.2008, 12:22
von tomS
http://wegcode.be/wet.php?wet=1
Wir sind ja alle in der EU und haben vereinheitlichte Regeln und Schilder.
Unsere Schilder Autobahn (Z.330) und Kraftfahrstrasse (Z.331) hat dort den Code F5 bzw. F9. F9 heisst "Autoweg" und wird von Artikel 22 geregelt.
Nun müßte z.B. DaMerty hier reinschauen, der kann das bestimmt astrein übersetzen:
22.1. Alleen de motorvoertuigen en hun aanhangwagens, met uitzondering van de bromfietsen, de landbouwvoertuigen en de slepen van kermisvoertuigen, alsook de driewielers zonder passagiersruimte en met een ledige massa van niet meer dan 400 kg en de vierwielers zonder passagiersruimte, worden tot het verkeer op autowegen toegelaten.
22.2. De bepalingen van artikel 21.4. en 21.6. gelden op de autowegen.
Ich meine erraten zu können, daß Moppeds mit Anhänger, Mopeds ("bromfiets") und Trikes unter 400kg dort nichts zu suchen haben.
Man kann in obiger Website auch auf Französisch umschalten, aber das kann ich auch nicht.
Genaueres kann ich erst heute Abend beisteuern, dann lasse ich das von meiner Frau übersetzen. Falls sich nicht vorher einer von Euch erbarmt.
Für Frankreich ist die "code de la route" scheinbar auch im Netz zu finden.
Wer mag sich durchwühlen?
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCod ... e=20080421
Verfasst: 21.04.2008, 13:52
von DaMerty
Hi OldGrandPa,
um probleme zu vermeiden fährst du am besten aud fem Fahrradstreifen neben den grossen strassen. In dörfern, ... kansst du einfach auf der strasse fahren.
Auf den "N" Strassen oder den "R" darf man nicht auf der Strasse fahren. Hier einfach den Radweg benutzen.
Auf der Autobahn darf man als 45 km/h auch nicht fahren.
Bei mehr fragen, einfach her damit.
Mfg,
DaMerty aus Belgien