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Givi-Windschild und ABE ?

Verfasst: 18.04.2010, 22:54
von whitetigy
Hallochen, mich beschäftigt da noch was....
Nach längerem Überlegen und angetan von eueren positiven Erfahrungsberichtenm habe ich mir jetzt auch das Givi-Windschild zugelegt. Insgesamt sehr zufrieden, auch wenn ich mir es dahinter noch ein klein wenig leiser gewünscht hätte...aber der Schutz ist prima, und der Tacho zeigt weiterhin Vmax 140´km/h , trotz des 'Segels'.
Wenn da nur noch nicht folgende rechtliche Unsicherheit wäre:
Um drohenden Ärger mit uneinsichtigem Tüv-Personal oder mit der ' Rennleitung' zu vermeiden, wäre doch die Vorlage der ABE Nr.38743 ganz hilfreich.
Der Scheibe lag bisher nur ein mehrseitiger Nachtrag zu besagten ABE bei, aber die ABE Nr. 38743 fehlte leider. Habe schon gehört, dass der Nachtrag alleine, ohne Vorlage der ABE, für lästige Diskussionen führen kann...
Was meint ihr dazu ? Was für Papiere bekamt ihr mit dabei?
Meint ihr es reicht doch nur dieser Nachtrag?
Danke für eure Hilfe,
Ben

Verfasst: 18.04.2010, 23:20
von Ulrich
Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem "Nachtrag" doch um ein offizielles Dokument, das sich auf ein bereits bestehendes Dokument bezieht...
Müßte demnach ausreichen, so der Polizist das richtig liest...

Die ABE als solche umfaßt u. U. 20 Seiten, die kein Polizist liest...
Wenn nun die Ergänzung ebenfalls schon mehrere Seiten umfaßt (weil sie ja eine Aktualisierung durch neue Fahrzeuge am Markt darstellt), dann hält der Polizist doch die aktuellste Information in seinen Händen...
Was will er dann noch?
Soll er sich doch selber "schlau" machen:
Schließlich will der was von Dir - und Du mußt deine Unschuld nicht beweisen....
Mit der Argumentation bist Du zu 99 % "aus dem Schneider"...
Den Rest klärt dann Dein gewiefter Anwalt...

grinst
der Ulrich