Wer haftet für den Schaden?
Verfasst: 20.07.2009, 20:16
Hallo,
ich muss mal nachfragen wie ihr folgendes seht!
Stellt euch vor, euch ist an eurem Roller der Wasserkühler kaputt gegangen den ihr dann in einer autorisierten Fachwerkstatt erneuern lasst. Nach ca. 2 Monaten kommen Geräusche aus dem Kühler so das man wieder zur Werkstatt fährt um es checken zu lassen da ja auch Garantie drauf ist. Nach etwa 8 Tagen Lieferzeit von Dichtungen und kleinmatrerial wird dann endlich der Kühler überprüft. Bei dieser Überprüfung bzw. Handhabung des Rollers geht der Elektrostarter kaputt. Nun zur Frage!
Wer hat denn die Kosten für die Reparatur des e-Starters tragen? Ich als Kunde oder die Werkstatt bei denen er kaputt gegangen ist?
mfg
garnele
ich muss mal nachfragen wie ihr folgendes seht!
Stellt euch vor, euch ist an eurem Roller der Wasserkühler kaputt gegangen den ihr dann in einer autorisierten Fachwerkstatt erneuern lasst. Nach ca. 2 Monaten kommen Geräusche aus dem Kühler so das man wieder zur Werkstatt fährt um es checken zu lassen da ja auch Garantie drauf ist. Nach etwa 8 Tagen Lieferzeit von Dichtungen und kleinmatrerial wird dann endlich der Kühler überprüft. Bei dieser Überprüfung bzw. Handhabung des Rollers geht der Elektrostarter kaputt. Nun zur Frage!
Wer hat denn die Kosten für die Reparatur des e-Starters tragen? Ich als Kunde oder die Werkstatt bei denen er kaputt gegangen ist?
mfg
garnele