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Zusatzscheinwerfer an meinem Roller Bj 2020
Verfasst: 07.06.2025, 13:52
von Opa64
Guten Tag Kollegen,
ich würde gerne 2 Zusatzscheinwerfer an meinem Roller verbauen lassen / ähnlich BMW GS. Das Abblendlicht ist nicht unbedingt so der Renner. Ist so etwas überhaupt möglich bzw gestattet ?
schöne Pfingsten euch allen .
Opa 64
Re: Zusatzscheinwerfer an meinem Roller Bj 2020
Verfasst: 07.06.2025, 23:44
von Frank67
Wenn ich dich richtig verstehe, sollen das Lenkeranbauscheinwerfer werden. Informiere dich dazu über die zulässigen Anbauhöhen (von - bis), damit es StVO-konform wird.
Zulässig in DE ist 1 Nebelscheinwerfer, der nicht höher als das Abblendlicht verbaut ist. Nach EG-Norm dürfen auch 2 Nebelscheinwerfer verbaut sein. (
https://www.dekra.de/de/lichttechnik/)
Da zusätzliche Nebelscheinwerfer nur bei Neber mit Sichtweiten unter 50m eingeschalten werden dürfen, nützen sie dir nur bei Nebel.
An Motorräder/-Roller dürfen maximal 2 (serienmäßige) Fernscheinwerfer verbaut sein. Es ist aber nur ein zusätzlicher Fernscheinwerfer erlaubt.
Tagfahrleuchten müssen nachts gedimmt oder gar ausgeschalten sein. Somit nützen sie dir nichts bei Nachtfahrten. Am Tage jedoch wird die Silouette eines Motrradfahres verbessert.
Zusätzliche Abblendlichter sind
NICHT erlaubt.
Re: Zusatzscheinwerfer an meinem Roller Bj 2020
Verfasst: 08.06.2025, 08:28
von KDO
Ich habe mir zusätzlich zwei erlaubte Scheinwerfer am AK angebaut. Gab's bei Polo für einen erschwinglichen Preis mit E Kennzeichnung.
1. Man wird besser gesehen.
2. Bei Nebel (Dunkelheit) überraschend mehr Licht!
Gruß Karl
Frohe Pfingsten
Re: Zusatzscheinwerfer an meinem Roller Bj 2020
Verfasst: 08.07.2025, 13:27
von hollixxl
Habe hier mal was gefunden.
Tagfahrlicht in Deutschland:
Gesetze und Richtlinien
Für Motorräder gibt es in Deutschland eine Tagfahrlichtpflicht. Wer über kein Tagfahrlicht verfügt, kann separate Tagfahrlichter nachrüsten oder auf das Abblendlicht zurückgreifen.
Das Tagfahrlicht muss so geschaltet sein, dass es automatisch beim Zünden des Motors eingeschaltet ist. Das Abblendlicht muss dann ausgeschaltet sein.
Die Funktionen Tagfahrlicht und Begrenzungslicht dürfen ineinander verbaut sein, dabei wird das Tagfahrlicht auf Begrenzungslicht (Standlicht) abgedimmt.
Das Begrenzungslicht leuchtet parallel zum Abblendlicht während das Tagfahrlicht nicht gleichzeitig mit dem Abblendlicht leuchten darf.
Der Gesetzgeber sieht für Tagfahrlichter an Motorrädern eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela und maximal 1200 Candela vor.
Die vorgeschriebene Anzahl an Tagfahrlichtern und Begrenzungslichtern beträgt jeweils eine Leuchte mittig oder zwei Leuchten symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene.
Die rechtlich vorgeschriebene Lichtstärke gilt hierbei für jede einzelne Leuchte.
Bei zwei symmetrisch angebrachten Leuchten darf somit jede Leuchte die maximale Lichtstärke von 1200 Candela aufweisen.