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Mit dem Roller in die Schweiz

Verfasst: 21.02.2009, 21:43
von step
Abend!

Ich wohn an der Grenze zur Schweiz. Nun frag ich mich ob ich mit meinem Roller und dem Versicherungskennzeichen einfach so rüber ins Nachbardorf darf. Und wenn ja, muß ich noch irgendwelche Bedingungen erfüllen?

Habe dort noch keinen deutschen Roller gesehen, eben so wenig einen schweizerischen hier...

Und wenn ich denn drüben bin, welche Straßen darf ich nicht nutzen, und wie schauts mit dem Parken aus? Hat vielleicht jemand Erfahrungen?

Gruß
Stephan

Verfasst: 21.02.2009, 23:27
von OldGrandPa
Hallo!

Ich habe meinen Beitrag gelöscht!

Tschau...
OldGrandPa

Verfasst: 22.02.2009, 00:01
von step
Mal sehen ob noch jemand Erfahrungen hat, was die Schweiz angeht. Ansonsten frag ich mal den V-Mann wenn ich das neue Kennzeichen nächste Woche hole.

Schaffhausen hört sich schonmal gut an, ich wär' dabei. Wohne in Singen - nur einen Steinwurf entfernt.

Mir würde eine Fahrt von hier über Schaffhausen (Neuhausen: Rheinfall) am Schweizer Ufer entlang über Konstanz zurück Richtung Singen/Schaffhausen vorschweben.

Gruß
Stephan

Verfasst: 22.02.2009, 10:00
von Apfelkuchen
Also ich denke in der EU wird es nirgendwo Probleme geben.


Apfelkuchen 8)

Verfasst: 22.02.2009, 11:10
von xxl
Hi,

also nach allem was ich bis jetzt so gehört habe, ist es nicht die Frage ob, sondern wie. Ich könnte mir vorstellen, das es abweichende Regelungen gibt, wie die Fuffi einzusetzen ist. Ich hatte die FRage ja schon gestellt, was man in Deutschland darf und was nicht. Vielleicht ist das in den einzelnen Ländern anders!?

LG


Chris

Verfasst: 22.02.2009, 11:59
von step
Apfelkuchen hat geschrieben:Also ich denke in der EU wird es nirgendwo Probleme geben.
Dummerweise ist die Schweiz aber nicht in der EU :wink:

Daher auch die Unsicherheit!

Gruß
Stephan

Verfasst: 22.02.2009, 12:09
von Apfelkuchen
Dummerweise ist die Schweiz aber nicht in der EU
Upps.. kleiner Fehler meinerseits. Aber trotzdem glaube ich nicht, dass es Probleme gibt.



Apfelkuchen 8)

Verfasst: 22.02.2009, 12:21
von tjoris
ich hab mich vor einiger zeit ja auchmal schlau gemacht (rollertour in die schweiz ^^) und bin eben auch auf das mit der durchgestrichenen liste gestoßen, ansonsten schauts so aus (bei schweizern eingeholte info) roller (50ccm)50km/h, auser es ist anders in den fahrzeugpapieren drin.

edit: kann aber auch alles falsch sein ^^ im internet nur glauben was man auserhalb des pc´s auch schriftlich hat ^^

Verfasst: 22.02.2009, 12:30
von step
Ok das ist schonmal ein Anhaltspunkt, aber wie schauts mit Versicherung aus?

Verfasst: 22.02.2009, 14:25
von roll_on
step hat geschrieben:Ok das ist schonmal ein Anhaltspunkt, aber wie schauts mit Versicherung aus?
Das wird dir sicherlich ebenfalls der V-Fritze sagen können.

Verfasst: 22.02.2009, 18:59
von Longrider
Hi,

Geltungsbereich steht in den Versicherungsbedingungen.
Als Versicherungsnachweis im Ausland gilt die Internationale ("Grüne") Versicherungskarte wie z.B. für Pkw auch (in manchen Ländern wollen sie die im Zweifelsfall auch sehen). Es müssen die betreffenden Länder aufgeführt bzw. dürfen nicht durchgestrichen sein. Ansonsten gelten internationale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Zulassung von Kfz der jeweiligen Heimatländer. Für nicht zulassungspflichtige Kfz die entsprechende Regelung mit gültigem Versicherungskennzeichen. Höchstgeschwindigkeit wie in den Papieren eingetragen.

Gruß Longrider

Verfasst: 23.02.2009, 08:27
von tomS
War auch schon mit dem 50er Roller in der Schweiz und hatte nur freundlichen Kontakt mit den Ordnungshütern.
Sogar als deutscher Radfahrer hat man keine Probleme, obwohl die Schweizer eine Velo-Vignette (Haftpflicht-Versicherung) brauchen!

Die Schweiz ist dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr beigetreten, dort gibt es viele bürokratische Erleichterungen für Touristen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_10/index.html