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Regeln für die Fuffi - was darf man und was nicht?

Verfasst: 21.02.2009, 17:24
von xxl
Hallo,

ich fahre seit einen 3/4 Jahr eine Fuffi. Darf ich durch meinen 3er. Allerdings habe ich nicht so wirklich Ahnung was genau ich eigentlich darf und was nicht. Gehörte damals 89 nicht zu den Führerscheinthemen. Eine Suche im Internet ergab bisher auch nichts.

Beispiel: Auf welchen Straßen darf ich eigentlich fahren? Oder, darf ich die mItte der Fahrspur einnehmen. usw.

Wo kann ich schauen?

LG


Chris

Verfasst: 21.02.2009, 19:17
von roll_on
Hi,

fahren darft Du NICHT auf der BAB u. auch nicht auf Autostraßen.

(auf Autostraßen kann aber zB eine "Schwalbe", die auf 60km/h zugelassen wurde, wiederum fahren)

Natürlich kannst Du Mitte Fahrspur fahren, dient übrigens auch der eigenen Sicherheit.

Verfasst: 21.02.2009, 19:32
von xxl
Hi,

schon einmal vielen Dank für die Antwort. Du meinst wahrscheinlich in Deutschland die Kraftfahrstraßen (habe nachgeschaut). Hat eigentlich mal jemand einen Routenplaner gefunden, der Fuffi geeignet ist? Wo man BAB und Kraftfahrstraßen ausschließen kann?

LG


Chris

Verfasst: 21.02.2009, 22:46
von mj-audio
xxl hat geschrieben:Hat eigentlich mal jemand einen Routenplaner gefunden, der Fuffi geeignet ist? Wo man BAB und Kraftfahrstraßen ausschließen kann?

LG


Chris
Das würde mich auch interssieren. Ich habe mir auch in den letzten Tagen etliche angesehen und die Einstellungen ausprobiert. Bis jetzt kein Erfolg. Bei Garmin kann man sogar nur Fernstrßen und Autobahnen zusammen ausschließen. Diese Einstellmöglichkeit hat für Garmin das Aus auf meiner Liste bedeutet. Schade ansonsten wär der 205 T ein schönes Gerät gewesen!

Verfasst: 21.02.2009, 23:19
von Raccoon
Glaubt Ihr etwa, dass die Software extra für Versicherungskennzeichen-Mopedfahrer hergestellt wird ? Das wäre viel zu aufwändig !
Die Mopedfahrer kennen sich doch in Ihrem Umfeld (ca. 150 Km) ziemlich gut aus und wissen, wo sie nicht fahren dürfen !
Und die, die weiter weg fahren, sehen das doch an der Beschilderung ,
also kein Problem, meint
Raccoon

Verfasst: 21.02.2009, 23:26
von h0lzfaeller
Also einen Routenplaner nur für 50er gibt es noch nicht.
Es gibt aber bei verschiedenen Routenplanern die Option: Fußgänger oder Fahrrad.
Dann werden Autobahnen und Kraftfahrtstraßen nicht mit einbezogen.
Dabei ist aber zu beachten, dass nicht alle Fuß- und Radwege auch mit dem Roller zu befahren sind.
Bin mit meiner Frau auf meinem Roller Anfang August 2008 nach Österreich und zurück gefahren.
Dabei hatte ich meinen PDA mit der Navigationssoftware von Igo.
Dort besteht die Option Fahrrad, also wir haben so manches mal an irgendwelchen Fuß und Radwanderwegen wieder kehrt gemacht.

Verfasst: 22.02.2009, 00:05
von punkerente
In manchen Navis / PDAs kann man für jede Straßenart Durchschnittsgeschwindigkeiten festlegen. Wenn man dabei die Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf den langsamsten Wert einstellt und alles andere nennenswert höher, so wird das Ziel durchaus erfüllt, weil der schnellste Weg dann (fast) nie über dei Autobahn führt. Und wenn man die Geräte nicht dauernd zwischen Auto und Roller hin und her tauscht, ist das auch praktikabel.

Viele Grüße
Dieter

Verfasst: 22.02.2009, 05:00
von klaus1754
Hallo Leute,
das Thema Navi hatten wir schon einmal,

unter Off Topic , Verfasst am: 05.03.2008, 21:15 Titel: Navi "Streetmate GP-35" 50ccm-Rollertauglich?
mit der Erkennntnis, es gibt kein Navi, das

Kraftfahrstraßen ausschließen kann.
Liebe Grüße Klaus

Verfasst: 22.02.2009, 09:58
von Apfelkuchen
auf Autostraßen kann aber zB eine "Schwalbe", die auf 60km/h zugelassen wurde, wiederum fahren)

Das halte ich aber für ein Gerücht. Auf keinen Fall darfst Du mit einer Schwalbe auf die BAB.


Apfelkuchen 8)

Verfasst: 22.02.2009, 11:19
von norky
@Apfelkuchen:

Interessantes Thema. Auf die BAB darfst du mit einem Fahrzeug, was eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h hat - 60 km/h auf der BAB sind zwar Selbstmord, aber das steht ja auf einem anderen Blatt.
Oder muß das Fahrzeug mindestens 61 km/h fahren können?

Weiß da jemand was genaues?

Verfasst: 22.02.2009, 11:33
von Raccoon
Das Fahrzeug muss für die BAB mindestens für 61 km/h zugelassen sein, 60 reicht nicht !
Das sieht man an manchen fahrbaren Kränen, die haben ein kleines rundes weisses Schild mit einer schwarzen 62 am Heck,
kann sich der
R@ccoon
erinnern.

Verfasst: 22.02.2009, 11:34
von Apfelkuchen
Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden :

Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht mehr als 45 bis 80 km/h (länderabhängig, in Deutschland 60 km/h) erreichen können, sind von der Autobahnbenutzung ausgeschlossen. Dies geschieht, da langsamere Fahrzeuge den Verkehrsfluss behindern und sich so die Unfallgefahr erhöht.

Manche Fahrzeuge ( LKW - Kranfahrzeuge ) habe doch diesen Aufkleber 62 km/h auf ihrem Fahrzueg. Die dürfen auf die BAB. Du mußt also mehr als 60 km/h fahren können.

Apfelkuchen 8)

Verfasst: 22.02.2009, 14:29
von roll_on
Apfelkuchen hat geschrieben:
auf Autostraßen kann aber zB eine "Schwalbe", die auf 60km/h zugelassen wurde, wiederum fahren)
Das halte ich aber für ein Gerücht. Auf keinen Fall darfst Du mit einer Schwalbe auf die BAB.

Apfelkuchen 8)
Mit 'ner Schwalbe darfst auf Kraftfahrstraßen, nicht aber auf 'ne BAB.
War wohl mißverständlich ausgedrückt.

Verfasst: 22.02.2009, 17:57
von Apfelkuchen
Mit 'ner Schwalbe darfst auf Kraftfahrstraßen

Auch das halte ich für ein Gerücht. Hier gilt auch die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h,


Apfelkuchen 8)

Verfasst: 22.02.2009, 17:59
von Apfelkuchen
Hier mal eben die Rechtsgrundlage:

StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1)
Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.


Apfelkuchen 8)

Verfasst: 22.02.2009, 18:44
von Raccoon
Da haben wir in Berlin noch mehr Kuddelmuddel :
Die Heerstrasse (6 spurig, ohne Mittelstreifen, aber links und rechts durch Grünfläche abgetrennte parallele Strassen.) Als Kraftfahrtstrasse gekennzeichnet !
Die war früher mit 60km/h beschildert und ist nun auf 50 km/h runtergesetzt (Berlin ist eben Provinz !) .
Mit meiner Monkey, die 60 Km/h mit VK fahren darf, werde ich genötigt, mit 30 in der Parallel-Strasse zu tuckern, obwohl ich in der Mitte dicke die 50 einhalten würde.
Es wird sogar kontrolliert, da die meisten Mopedfahrer die Bestimmungen nicht kennen !
Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, erinnert sich
R@ccoon

Verfasst: 22.02.2009, 19:15
von mopedfreak
Hallo Raccoon,

ist das die einzigste Straße bei Euch die so doof ist? Als wir mit dem Rollerstammtisch im Januar in Berlin bei Loxx waren, sind wir über so eine ausgeschilderte Straße gefahren (Von der BAB aus richtung Dresden kommend) und haben uns alle an den Kopf gegriffen.

Grüße, Mopedfreak

Verfasst: 22.02.2009, 20:41
von suppentopf
nicht verzagen suppentopf fragen.

routenplaner gibt es. da kannst du dir ausdrucken wie du zu fuss von köln nach berlin laufen kannst.oder mit fahrrad oder mit roller.

www.map24.de

da einfach nur abfahrtsort und zieleingeben. dan auf los.

dan berechnet er erst mal nur mit auto

link stück runterscorollern

da steht dan

Routenoptionen einstellen



dann auf Routenoptionen ändern klicken


Routenbeschreibungs-Stil auf deteiliert (habe es auch erst sehr spät rausgefunden wenn man das nicht macht dan zegt er die kleinen nebenstrassen nicht an und kann sich leicht verfahren)

weiter runterscrollen

dann steht da Nicht benutzen von...

einfach bei autobahnen ein haken reinmachen.

dann ausdrucken los fahren ankommen.

habe das jedesmal benutzt und bin immer angekommen also einfach zu empfehlen

Verfasst: 22.02.2009, 22:04
von Raccoon
Und was machst Du mit den Kraftfahrtstrassen, die Du nicht ausklammern kannst ? Über die reden wir im Moment !
Meint
Raccoon

Verfasst: 22.02.2009, 22:09
von suppentopf
ist doch auch kein problem die werden dan ausgeschlossen. oder gibst halt ein das du die strcke laufen willst also als fussgänger dan kannst du zu 100% ausschliessen das die auch nicht aufgeführt werden.

wenn ich es benutze und bab auschliesse dan wurden die kraftfartstrassen auch noch nie mit aufgeführt

Verfasst: 22.02.2009, 22:17
von Raccoon
@ mopedfreak

Man sagt zwar, die spinnen, die Römer ! Aber ich bin als rheinischer Bayer eher der Meinung, das dies eher auf Berlin gemünzt ist !
Das kann ich beurteilen, da ich seit 1977 einen Wohnsitz da habe !
Es wird bestimmt noch mehrere solche "verkehrstechnischen" Schwachsinnigkeuten in Berlin geben. Neuerdings Kann man vor lauter 30er-Schildern gar nicht mehr die auf die Fahrbahn schauen. Ewig die Augen zum Fahrbahnrand !
300 Meter 30, 600 Meter 50, 800 Meter 30 nur ab 22 Uhr, dann wieder 50, etwa 1000 Meter lang, dann 30 von 8-16 Uhr aber nur 250 Meter, wieder hunderte Meter 50 usw.... , dass innerhalb von 5 Kilometer Strecke !
Da habe ich es aufgegeben aufzuschreiben.
Es ist der Berliner Wahnsinn, denn der Senat möchte komplett 30 einführen, damit die Touristen die "Schönheiten" von Berlin sehen !
Der Volkswirtschaft wird damit aber erheblicher Schaden zugeführt, dies ist die Meinung von
Raccoon

Verfasst: 22.02.2009, 22:18
von xxl
Hi,

ich habe in einem anderen Forum diesen Tip gesehen:

Hi,

bei vielen Routenplanern kannst du irgendwo in den Einstellungen durchschnittliche Geschwindigkeiten für Autobahn/Bundesstraße/Landstrasse usw. hinterlegen.

Einfach die Werte für Autobahn auf z.B. 10 km/h setzen, für Bundesstraßen auf z.B. 20 km/h und für Landstraßen auf 60 km/h dann immer die Option "schnellste Route" bei der Tourenplanung wählen und simsalabim wirst du nur über kleine Sträßchen geführt, die auch mit dem Mokik Spaß machen Very Happy

Verfasst: 22.02.2009, 22:57
von klaus1754
Hallo Leute,
so einfach ist das mit dem Fahrrad oder Fußgänger Modus
nicht, entweder wirst Du als Fußgänger verkehrt in Einbahnstraßen
geführt ,oder als Fahrrad mitten durch den Wald, was auch als Fußgänger
oder Radfahrer OK ist, aber nicht mit dem Roller.
Bild

Also mit dem Navi
kann man nur die Augen aufhalten , und gut aufpassen.
Mit lieben Grüßen aus Oberhausen Klaus

Verfasst: 22.02.2009, 23:50
von suppentopf
naja auf jeden fall wenn man den modus autobahnbenutzen weg lässt dann zeigt map auch keine kraftfahrstrassen an

Verfasst: 22.02.2009, 23:50
von roll_on
Apfelkuchen hat geschrieben:Hier mal eben die Rechtsgrundlage:
...Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt

Apfelkuchen 8)
Mift, also doch nicht mit 'ner 60km/h-Schwalbe.

Danke für die Klarstellung.

Re:

Verfasst: 06.11.2016, 17:11
von Rolleringo
norky hat geschrieben:@Apfelkuchen:

Interessantes Thema. Auf die BAB darfst du mit einem Fahrzeug, was eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h hat - 60 km/h auf der BAB sind zwar Selbstmord, aber das steht ja auf einem anderen Blatt.
Oder muß das Fahrzeug mindestens 61 km/h fahren können?

Weiß da jemand was genaues?
Jepp,muss mindestens 61 Km/h laufen,bzw mindesten 61 Km/h in den Papieren stehen.

Re: Regeln für die Fuffi - was darf man und was nicht?

Verfasst: 06.11.2016, 17:49
von raptorsl
Als A-Führerscheinneuling darf ich sagen, dass die Benutzung der Autobahnen und Kraftfahrstrassen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von ÜBER 60km/h voraussetzt! Also alles ab 61km/h. Daher müssen zB auch Schwertransporte nominell min. 61km/h fahren.
Schwalbe mit 60km/h also nicht!!!!
Allerdings denke ich auch, dass da allein schon das einfache Versicherungskennzeichen einen Ausschlussgrund bildet. Da wäre aber mal ein Jurist gefragt :roll:

Zum Thema Routenplanung für Fuffies:
Google Maps ist die einfache wie effiziente Variante. Dort kann man BAB und Kraftfahrstrassen einfach ausschliessen.
Es funzt, weiss ich aus eigener Erfahrung!!!

Re: Regeln für die Fuffi - was darf man und was nicht?

Verfasst: 19.11.2016, 09:41
von tomS
Versicherungskennzeichen enden bei max. 60km/h und somit ist es leicht erkennbar, dass so etwas nichts auf einer deutschen Autobahn (im Ausland andere Mindestanforderungen!) zu suchen hat.
Aber ein direktes Verbot von Versicherungskennzeichen besteht nicht.