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Verfasst: 11.02.2021, 16:50
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.02.2021, 16:52
von mopedfreak
Hi,

feine sache. Der Roller ist nun offen?

Viele Grüße, Alex

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Verfasst: 11.02.2021, 17:05
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.02.2021, 17:17
von Fipps
Auserdem baust du Prozente bei der Versicherung auf.

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.02.2021, 17:59
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.02.2021, 18:39
von Daxthomas
Da fehlt der Tüv Stempel

Also wenn schon dann richtig !!!!

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.02.2021, 19:09
von Rick
Daxthomas hat geschrieben: 11.02.2021, 18:39 Da fehlt der Tüv Stempel
Den gibt's in diesem Fall nicht, müßte man also drauf malen — was aber verboten ist.

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.02.2021, 20:01
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.02.2021, 20:29
von Rick
SaVoSch hat geschrieben: 11.02.2021, 20:01 [...] aber richtiger geht in so einem Fall nicht. Für die Behörden ist das so richtig genug und für mich ist es gefühlt richtig.
Geil formuliert, solche Dinger gehen mir wie Honig runter! 👌 😄

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.02.2021, 22:08
von Bastian90
Wie ich sehe war das teil auch mal als Mofa Gedrosselt... Hammer das dies mit in die neuen Papiere übernommen wurde, ich dachte das funzt nur ab 45/50er :mrgreen: .

Wäre ich nicht gerade am Lappen würde ich das machen, viel bringen tut es mir nicht da ich eh mit SF Klasse 2 anfangen werde.

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 08:06
von Daxthomas
Ich finde es trotzdem verwirrend. Mach mal ne Tour und komm in eine Kontrolle. Ich selbst hab auch blöd :shock:
Bin mal gespannt was die Rennleitung meint. Kannst ja berichten.
Und wenn er Tacho 60 läuft, ab auf die Autobahn !!

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 08:26
von 0816
Moin,

Als ich meinen Dicken zugelassen habe, habe ich in der Zulassungsstelle für ein bisschen Unruhe gesorgt. Der Sachbearbeiter fand meine Idee zwar sehr spannend (weil selber begeisterter Simsonfahrer), hatte aber keine Ahnung wie er das jetzt ordungsgemäß umsetzen soll. Nach gut einer halben Stunde durch die Flure fragen ging es doch recht schnell und unkompliziert. Allerdings durfte er mir keinen Verweis in den Schein schreiben, dass hier keine Tüv-Pflicht vorliegt. Das hat er mir netterweise auf einen extra Zettel mitgegeben. Ich glaube, er ist jetzt der Zweite hier im Kreis, der seine Semmel freiwillig zugelassen hat. :D

Ich bin auch bei der HUK. Eingestiegen bin ich mit 66€ Haftplicht in der SF 1/2, da ich bis dahin kein KFZ auf mich versichert hatte. Mittlerweile stehe ich bei SF5 und zahle irgendwas bei 20 Euro. TK lohnt sich für meinen mittlerweile sechszehn Jahre alten Kübel nicht mehr. :mrgreen:
Wichtig ist bei der HUK, dass man bei denen direkt anruft und nicht einen der lokalen Vertreter fragt. Ging bei mir innerhalb einer Woche.

Mit der Rennleitung hatte ich bisher noch keine Probleme, eher im Gegenteil. Man ist nicht mehr Kontrollzielgruppe Nr.1. :lol:
Nur einmal fuhr ein dunkler Passat mit auffällig unauffälligen Insassen eine lange Zeit kreuz und quer durch die Sadt hinter mir her, ließ dann aber doch von mir ab.
Probleme hatte ich aber zweimal mit den parkraumüberwachenden Knöllchendamen, die mir ein Besagtes verpassten, weil ich mit einem Zweirad mit "abgelaufenem" TÜV auf städtischem Grund geparkt hatte. Bin dann immer mit meinen Papieren zur Stadt und hab das leicht klären können. Aber hin musste ich erstmal.

Was man allerdings recht häufig hat, sind Fragen von anderen Zweirad- meist 125er-Fahrern, die sich wundern, dass da kein Stempel drauf ist. Man kommt so aber echt gut ins Gespräch.

Im Straßenverkehr selber wurde es besser. Ich werde zwar immernoch an den dämlichsten Stellen überholt und geschnitten, obwohl mein Sofa gute echte 60kmh rennt, aber deutlich weniger als vorher. Die, die da so beschissen fahren, würden sich bestimmt auch mit einer ZZR anlegen...

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 08:28
von 0816
SaVoSch hat geschrieben: 11.02.2021, 20:01
Daxthomas hat geschrieben: 11.02.2021, 18:39 Da fehlt der Tüv Stempel

Also wenn schon dann richtig !!!!
Ich weiß was du meinst, aber richtiger geht in so einem Fall nicht. Für die Behörden ist das so richtig genug und für mich ist es gefühlt richtig.
Funfact. Es geht doch.
Man kann zum Tüv und auch bestehen, muss dann aber alle zwei Jahre hin, wenn man einmal damit angefangen hat.

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 09:36
von MeisterZIP
Also , um das nochmal zu rekapitulieren :

- Es handelt sich hier um ein Fahrzeug mit 45km/h , korrekt ?
- Das Fahrzeug ist jetzt amtlich zugelassen , als was ?
- Gut , keine TÜV Pflicht , daher kein Siegel . Und keine KFZ-Steuer , da unter 125ccm . Korrekt ?

Kannte ich garnicht ...

MeisterZIP

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 10:03
von 0816
MeisterZIP hat geschrieben: 12.02.2021, 09:36 Also , um das nochmal zu rekapitulieren :

- Es handelt sich hier um ein Fahrzeug mit 45km/h , korrekt ?
Jup

- Das Fahrzeug ist jetzt amtlich zugelassen , als was ?
Kleinkraftrad 50ccm

- Gut , keine TÜV Pflicht , daher kein Siegel . Und keine KFZ-Steuer , da unter 125ccm . Korrekt ?
Korrekt

Kannte ich garnicht ...

MeisterZIP
Man kann nahezu alles, was sich motorisiert auf der Straße bewegt freiwillig zulassen. Als ich mich damit beschäftigte, hab ich sogar ein Gabelstapler mit Kennzeichen gefunden.

Früher, als Gemeinden und Ämter noch viel auf Mopeds als Fortbewegungsmittel gesetzt haben, war das sogar recht häufig.

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 10:20
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 12:58
von MeisterZIP
Also im Prinzip einfach bei der Versicherung anrufen und eine EVB beantragen , oder ?

MeisterZIP

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 13:26
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 13:35
von MeisterZIP
Wo steht das mit der Mofadrossel ? Ich sehe es nicht .

MeisterZIP

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Verfasst: 12.02.2021, 13:50
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 14:13
von MeisterZIP
Achso , nein , das ist alles normal . Es geht da um die EU-Richtlinien und das ist ein Fahrzeug ÜBER 25km/h .
Mofa ist BIS 25km/h . Ein kleiner , aber feiner Unterschied .

Also alles gut .

MeisterZIP

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 14:31
von 0816
MeisterZIP hat geschrieben: 12.02.2021, 12:58 Also im Prinzip einfach bei der Versicherung anrufen und eine EVB beantragen , oder ?

MeisterZIP
Ich brauchte einen kleinen schriftlichen Antrag. Ein simpler freiformulierter Zweizeiler reicht dafür.
Die Behörde wäre ja keine Behörde, wenn man keinen Antrag einreichen/zum Termin dabei haben müsste. :mrgreen:

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 14:34
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 12.02.2021, 14:36
von SaVoSch
0816 hat geschrieben: 12.02.2021, 14:31
MeisterZIP hat geschrieben: 12.02.2021, 12:58 Also im Prinzip einfach bei der Versicherung anrufen und eine EVB beantragen , oder ?

MeisterZIP
Ich brauchte einen kleinen schriftlichen Antrag. Ein simpler freiformulierter Zweizeiler reicht dafür.
Die Behörde wäre ja keine Behörde, wenn man keinen Antrag einreichen/zum Termin dabei haben müsste. :mrgreen:


Dachte ich auch, aber bei mir hab ich ihr das am Schalter nur gesagt, dass ich aus versicherungstechnischen Gründen das machen wollte. Hatte den Zweizeiler in der Tasche aber nicht gebraucht. Vlt von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt unterschiedlich. Oder falls die keine Erfahrung mit sowas haben. Besser ihn mitnehmen.

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 16.02.2021, 06:22
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 17.02.2021, 09:11
von mopedfreak
"Da hat der Trottel schon ein Mopped was schneller fahren kann und dann schleicht der hier so rum..."
Der Blick in den Kopf eines hinterherbummelnden Autofahrers.
:D

Viele Grüße, Alex

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 26.02.2021, 19:01
von SaVoSch
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Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 28.02.2021, 11:23
von RollerTobi
Ist noch nicht so lange her da wollten die kleinen Jungs mit den 80er gerne ein großes Kennzeichen und die großen Jungs mit den Motorrädern ein kleineres.

Das ist irgendwie die Kennzeichen-2.0-Challenge mit nem 50er :mrgreen:

Aber schön wenn es klappt und auch wirklich einen Unterschied in der Wahrnehmung der anderen Verkehrsteilnehmer macht.

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.03.2021, 03:02
von Bastian90
Ich kannte es zwar schon vorher werde es aber definitv machen, ich bin an meinem Führerschein und steige dank Moped in der SF Klasse 2 ein, wenn mein Roller dann mal das große Kennzeichen hat kann ich wigger in der SF Klasse absteigen und so wird später das Auto günstiger im Unterhalt.

Sehr geile Sache :P

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 11.03.2021, 04:54
von Rick
Bastian90 hat geschrieben: 11.03.2021, 03:02 Ich [...] werde es [...] definitv machen, so wird später das Auto günstiger im Unterhalt.
Richtig so, Bastian!

Re: 50er Roller mit großem amtlichen Kennzeichen

Verfasst: 25.03.2021, 01:11
von Ghosti
Ich hab meinen Dicken jetzt schon 3 Jahre ordentlich zugelassen und bislang keinerlei Probleme damit bei der Rennleitung gehabt. Habe eher das Gefühl das interressiert die nicht. Aber lustig ist es, wenn man die Dumpftussen von den Knöllchenverteilern bloß stellen kann :lol:
Da frage ich dann immer ganz hinterlistig:
Kenne sie sich mit derartigen Fahrzeugen aus? .. Nein.
Haben sie sich mal gebückt und das Typenschild unter der Sitzbank angeschaut? .. Nein.
Kennen sie §3 Abs.3 der FZV? .. Was ist das?
Nun, da sie alles verneint haben, haben sie klar gestellt, daß sie gar nicht die Kompetenz besitzen, zu beurteilen ob an dem Fahrzeug die Prüfplakette fehlt oder nicht. Somit sind sie nicht berechtigt darüber einen Strafzettel auszustellen.

Macht mir jedes mal einen Heidenspaß die so an die Wand zu stellen. Natürlich bekommen die den Fahrzeugschein unter die Nase gehalten. Sind dann ganz kleinlaut und zwitschern wieder ab.
Ürsprünglich wollte ich diese Zulassung auch wegen den Prozenten bei der Versicherung, aber da hat sich mittlerweile etwas anderes ergeben. Aber missen will ich das große Kennzeichen auch nicht mehr. 1. es ist MEIN Kennzeichen, 2. ich brauch nicht jedes Jahr rennen für das neue Täfelchen (war dieses Jahr ne Katastrophe bis ich die Tafel für den kleinen hatte) und 3. das große Nummernschild sieht am Dicken einfach besser aus :mrgreen: .
Frauchen will den kleinen Chinabomber gegen ne Elystar austauschen. Die bekommt dann auch das große Schild verpasst. Bislang bin ich aber noch der erste und einzigste in meiner Stadt und dem Landkreis.

So, genug gelabert
die linke zum Gruße
bleibt gesund
Ghosti