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Agility

Verfasst: 25.01.2009, 20:01
von Kimy75
Noch eine Frage zum Agility.

Habe im Netz reichlich Fotos gefunden mit "gecleantem" Heck, Tank ins Helmfach gebaut und so.

Nur nirgendwo steht ob das zulässig ist. Da ich meinen ja eh neu lackieren muss koennte man das gleich mit machen vorm bunt machen.

Hat jemand dazu ne eventuelle ANleitung, gerade was den Tankumbau betrifft??
Oder wenigstens ein paat Tips? weil einfach sinnlos alles zerlegen oder rumschrauben will ich nicht.. Und per Suche hab ich nicht so richtig was gefunden...

Dankeee

Verfasst: 29.01.2009, 17:15
von Agility
Echt? Hab ich noch gar nie gesehen! Wo gibts denn son Bild kannst mal n Link schicken? Würd mich mal interressieren.

liebe Grüße

da Robin

Verfasst: 29.01.2009, 18:01
von Kimy75
Hi

Ist zwar kein Agi aber prinzipiell das selbe.

Hier Bild und
hier

Bild

Hab ich auch schon bei Agilitys gesehen...

Da ich das auch vorhab evtl suche ich Tips und Hilfen und halt die Frage was die Pozilei dazu sagt bzw der Tüff *lol

Verfasst: 30.01.2009, 16:07
von Agility
Seeeeeeeehr heiß, hehe

Also das Heck darf man ranmachen wenn es eine ABE besitzt und wenn es beim Tüv eingetragen wurde.
Das Kennzeichen muss jetzt ja aber woanders angebracht werden.
Entweder kann man dann einen anderen Halter an die ursprüngliche Stelle machen, willst du ja aber bestimmt nicht, oder an den Variodeckel.
Dazu hab ich mal was aus nem anderen Forum kopiert.(War die Antwort auf die Frage: Darf ich das Kennzeichen am Variodeckel befestigen?) auf stvo.de findest du sicher auch Informationen zum gecleanten Heck:

Rein theoretisch darf das Kennzeichen auf der Seite befestigt werden. Allerdings muss der Winkel für die Lesbarkeit und die Mindesthöhe eingehalten werden. (siehe www.stvzo.de)



Das Problem ist das dies bei den wenigsten Rollern möglich ist. Ausserdem stellt das versetzen des Kennzeichens und das anbringen des dazu nötigen Halters natürlich eine veränderung der Bauart dar und muss eingetragen werden. Die ist in Einzelfällen schon erreicht worden.



Daher würde ich die Frage mal so beantworten:

Wenn die Auflagen der STVZO eingehalten werden und der Umbau eingetragen ist, dann ist es zulässig, sonst nicht.