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Maximale Breite der Beladung
Verfasst: 16.11.2008, 14:38
von Longrider
Hi,
wie breit darf die (ordnungsgemäß gesicherte) Beladung bei einem Roller sein?
Gruß
Longrider
Verfasst: 16.11.2008, 15:39
von rollerklaus
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
Ob das auch für Roller gilt weiß ich nicht!
Gruß
Rollerklaus
Verfasst: 16.11.2008, 17:00
von Claus
Ich hab das so im Hinterkopf, das die Beladung die Fahrzeugbreite nicht überschreiten darf.
(Irgendwo mal gelesen, aber es klingt logisch)
Ladebereite 1m ?
Verfasst: 10.05.2009, 22:24
von zoc
Also, wenn ich recht verstanden habe, darf Ladung ohne Fähnchen seitlich bis zu je 40 cm über die Seitenlampen herausragen.
Mein Yager hat ~20cm breite Rückleuchten, die Vorderbeleuchtung ist noch breiter.
Also darf ich einen 1m breiten Koffer auf den Durchstieg stellen, falls er ausreichend befestigt ist, der Lenker nicht blockiert wird, und ich meine Beine fahrsicher verstauen kann. Oder?
Habe letztens einen kleineren 15kg-Nähmaschinenkoffer so 30 km weit transportiert. Nur mit einem Gummiriemen an Koffergriff und Fußrasten gesichert.
Die Straßenlage ist einwandfrei, nur die Beine ermüden.
Verfasst: 10.05.2009, 22:49
von tjoris
ich "missbrauche" meine agi auch abunzu zum getränke holen, leute abholen, sachen rumfahre/ausliefern usw.
bin schon einige male mit 2 großen sixpacks (wasser) im fußraum und einem hinten drauf gefahren, da waren auch die grünen freunde dabei, die haben nix gesagt oder gemacht. also denk ich schon das du recht hast zoc, solange es den ordnungsgemäßen fahrbetrieb nicht stört, dürfte es legal sein.
Verfasst: 11.05.2009, 09:10
von tomS
Der zutreffende § wurde ja schon gefunden. Ergänzen würde ich noch StVO §23 (1).
Verfasst: 30.08.2009, 12:48
von JTH
Die theoretisch maximale Breite beträgt 2,55m. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40cm über Lichtaustrittsflächen der Beleuchtung über, so ist die Ladung gesondert kenntlich zu machen.