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Lebensdauer der Batterie / Gewährleistung?
Verfasst: 26.10.2008, 21:50
von Longrider
Hi,
wie lange hält die Batterie beim S 8 50?
Insbesondere bei Betrieb im Winter.
Verlängert es die Lebensdauer, wenn man öfter mal den Kickstarter benutzt?
Wie ist es mit der Gewährleistung?
Eine Batterie ist ja eher ein Verschleißteil, aber auf der Gewährleistungsurkunde ist sie nicht explizit von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Gruß
Longrider
Verfasst: 27.10.2008, 08:00
von MeisterZIP
Die Batterie hält schon , da mach dir mal keine Sorgen . Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht , das anstelle der serienmäßigen YTX7A-BS eine YTX9L-BS eingebaut werden sollte , da einige S8 es nicht mögen , daß das Licht über die Batterie und nicht direkt über die Lima und den Regler gespeist wird . Lustigerweise ist die größere Batterie meist preiswerter als die kleine und passen tut sie auch problemlos .
Also : Wenn die Batterie schwächelt und die Elektrik ( Massekontakte , Steckerverbindungen ) O.K. ist , einfach die stärkere Alternative einbauen . Ggf. geht das auch auf GW , wenn der Roller noch im ersten halben Jahr ist .
MeisterZIP
Verfasst: 27.10.2008, 14:22
von KymcoGuy
MeisterZip:
Also läuft das Licht, wenn der Roller im Standgas läuft nicht wie bei der Originalen Batterie über die Lima (wo es runtergedimmt wurde) sondern das Licht bleibt im Stand genau sohell wie im Fahrbetrieb oder?
Wenn man dann eine stärke Batterie einbaut, kommt dan Lichtmaschine noch mit, um die Batterie zu Laden?
Verfasst: 27.10.2008, 15:44
von MeisterZIP
Das Licht läuft immer beim S8 über die Batterie , wird nur im Leerlauf runtergedimmt .
Die Lima und der Regler halten die größere Batterie problemlos aus , habe ich von MSA bestätigt bekommen .
MeisterZIP
Verfasst: 27.10.2008, 18:04
von Longrider
Hi,
MeisterZIP hat geschrieben:.... einfach die stärkere Alternative einbauen . Ggf. geht das auch auf GW , wenn der Roller noch im ersten halben Jahr ist .
MeisterZIP
Wieso noch im ersten halben Jahr? Ich dachte gesetzliche Frist für Gewährleistung ist 2 Jahre ab Übergabe/Übernahme.
Gruß Longrider
Verfasst: 27.10.2008, 19:57
von scatman
Batterie ist ja eher ein Verschleißteil
Du hast du Antwort selbst geliefert.
Verfasst: 27.10.2008, 21:52
von Longrider
Zitat:
"Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Beleuchtungslampen
- Reibbeläge
- Zündkerzen
- Filterelemente
- Reifen
- Antriebsritzel, Kettenrad und Antriebskette
- Nicht zur Serienausstattung gehörendes Zubehör
- Wenn das Fahrzeug: Unsachgemäß behandelt wird (abweichend vom Handbuch)
- Wenn das Fahrzeug: Abseits von befestigten Strassen / Wegen, oder bei motorsportlichen Wettbewerben eingesetzt wird"
Von der Batterie steht da NIX.
Und wieso bei der nur bis zu einem halben Jahr?
Gruß Longrider
Verfasst: 28.10.2008, 07:30
von MeisterZIP
Mach dich mal schlau , wo der Unterschied zwischen GW und Garantie liegt .
Wenn deine Batterie kaputt geht , ist sie im ersten halben Jahr ein GW-Fall ( wenn sie nicht unsachgemäß behandelt wurde ) . Danach ist das etwas anders . Sie kann , muß aber nicht auf GW erneuert werden ...
MeisterZIP