Seite 1 von 1

Leichtkraftroller oder Leichtkraftrad?

Verfasst: 22.07.2016, 20:29
von S8-Ryan
Hallo zusammen,

ich habe mir vor 4 Tagen eine neue Super 8 125 zugelegt.
Macht echt Laune das Teil :)

Leider habe ich ein kleines Problem mit der Versicherung.
Das Angebot wurde auf Grundlage eines Leichtkraftroller erstellt. Für meine Begriffe und laut Aussage des Händlers trifft das bei der S8 125 auch zu.
Die Zulassungsstelle hat aber Leichtkraftrad angegeben. Für die Versicherung ist das ein Unterschied und nun wird ein höherer Tarif aufgerufen. Ich will Vollkasko versichern und der Unterschied beträgt 100,- € p. a.
Nun meine Frage an euch: Gibt es hier jemanden der mal bei sich nachschauen kann, wie es in der Zulassungsbescheinigung angegeben ist? Steht da bei euch Leichtkraftroller oder Leichtkraftrad?
Bei mir ist Leichtkraftrad eingetragen.


Vielen Dank vorab und viele Grüße,
Ryan

Verfasst: 22.07.2016, 22:09
von Frank67
Wieso unterscheiden sich die Tarife nach Leichtkraftroller oder Leichtkraftrad bei dir? => Sind doch beides 125-er!

Da du einen Roller fährst, ist es ein Leichtkraftroller. Das "motorradähnliche" Pedant dazu wäre logischerweise ein Leichtkraftrad

(möglicherweise hat die Zulassungsstelle das sogar falsch zugeordnet??? => der feine Unterschied zwischen -roller und -rad ... - Auf Roller bestehen!)

Verfasst: 22.07.2016, 22:13
von Fipps
Den Begriff " LeichtkraftROLLER giebt es NICHT mehr :er wurde durch den Begriff "LEICHTKRAFTRAD " ersetzt .

AUSSAGE des Tüv nachdem ich den Prüfer gefragt habe was ich für ein Fahrzeug fahre (Grand-Dink S 125 )

Verfasst: 23.07.2016, 09:51
von S8-Ryan
Danke für eure Antworten.

Die Versicherungen unterscheiden tatsächlich in ihren Tarifen zwischen Leichtkraftroller und Leichtkraftrad. Kann auf diversen Vergleichsportalen nachgeschaut werden und das Angebot, das ich erhielt, war auf einen Leichtkraftroller bezogen.
Ich befürchtete schon, dass es da eventuell eine Änderung gab. Wie lange ist denn die Aussage des TÜV Mitarbeiters schon her?


Viele Grüße,
Ryan

Verfasst: 25.07.2016, 18:54
von S8-Ryan
Hallo nochmal zusammen,

die Aussage von Fipps kann ich bestätigen.
Ich habe heute bei der Zulassungsstelle nachgefragt, dort wurde mir mitgeteilt das es eine Eintragung Leichtkraftroller nicht gibt. Da der Mitarbeiter sich aber nicht festlegen wollte, bat er mich doch besser einen Sachverständigen vom TÜV zu befragen.
Bei mir um die Ecke ist gleich einer, da hab ich dann auch noch nachgefragt.
Auch hier wurde mir mitgeteilt, dass es per Definition Leichtkraftroller nicht gibt und der Gesetztgeber bis 125ccm nur als Leichtkrafträder kennt.

Sollte bei euch in der Zulassung etwas anderes stehen, wäre das interessant und hilfreich zu erfahren.


Viele Grüße
Ryan