Fipps hat geschrieben:Kannst du / wirst du das Urteil anfechten ?
Hallo Fipps,
geht leider nicht !
Zum einen wurde eine Revision nicht zugelassen und für eine Beschwerde ist der Streitwert zu niedrig.
Deshalb hatte ich bereits an vorheriger Stelle erwähnt, dass dadurch das mein Rechtsanwalt in erster Instanz vor dem Amtsgericht den Mund nicht aufgemacht hat und ich mich nicht angesprochen sah, solche Widersprüche wie sie stattgefunden haben, umgehend hätte geklärt werden müssen anstatt darauf zu vertrauen, die beim Landgericht werden das schon aus den Protokollen lesen.
Sicher hat man es gelesen, sonst hätte die Richterin am 29.08.2018 nicht explizit erwähnt,dass sich viel widersprüchliches in den Aussagen wieder findet und hervorgehoben hat,welche Aussage dennoch überzeugen konnte.
Um so angefressener war ich als ich das Urteil und die Urteilsbegründung gelesen habe,nämlich genau das Gegenteil von dem was sie am 29.08. noch zum Besten gegeben hatte.
Das dann auch noch in der Urteilsbegründung exakt das wieder gegeben wurde worin sich der Sachverständige widersprochen hat, ließ zweifelsfrei erkennen, hier sollte einer vor Repressalien geschützt werden.
Man kann den Gedanken anstreben die Presse wegen möglicher Korruption oder Kungellei drauf anzusetzen, aber dazu bedarf es hieb und stichfeste Beweise, dass Absprachen zwischen Gericht und Sachverständigen stattgefunden haben.
Mein Rechtsanwalt hätte auf die Widersprüche im Wortlaut konkret hinweisen müssen und zur Klärung eine mündliche Verhandlung beantragen müssen,dann wäre der Sachverständige als auch der Beklagte aus der Nummer nicht raus gekommen.
So hatte das Landgericht freie Entscheidung ob man nochmals einen Verhandlungstag ansetzt oder nicht.
So ist das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen, ohne noch etwas retten zu können.
Um es nochmals zu konkretisieren, ein Sachverständiger tritt vor Gericht als Zeuge auf,da gibt es nicht den Spruch wir sind alle nur Menschen,er kann sich ja auch mal vertun,oder verhaspeln. Dafür unterschreibt er vor einer Auftragsvergabe, dass er für Falschaussagen und Widersprüche voll umfänglich in Haftung gegenüber dem Geschädigten zu treten hat.
Gruß
Hartmut