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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Verfasst: 10.11.2018, 15:16
von KING-KONG
Hallo

auch wenn es für Dich nicht zufriedenstellend ist, die 25 % Betriebsgefahr bekommst Du heutzutage fast immer reingedrückt.
Das habe ich auch schon ganz am Anfang mal geschrieben.

Aber Kopf hoch, es hätte für Dich auch anders ausgehen können.

Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Verfasst: 10.11.2018, 16:27
von Schrauberfile
Hallo smoki 57,

nun ja, ist kein schönes Ergebnis, wenn man unschuldig neben der Gesundheit auch noch auf Kosten sitzen bleibt.

Meine persönliche Feststellung ist schon seit längerem - daß unser Rechtsstaat keiner mehr ist, hab da auch meine diversen Erfahrungen sammeln dürfen.

Nun ja, für dich dürfte die Sache hier jetzt zwar abgeschlossen sein, nur da bliebe ja immer noch die gesundheitliche Baustelle und damit verbunden eben deine dortigen Gegener (BG / DRV) und die darf man auch keineswegs unterschätzen, denn die wollen auch nichts zahlen, was ich aktuell gerade wieder selbst erleben darf.

In meinem Fall bittet die DRV gerade das Gericht (Sozialgericht) das Verfahren zeitweilig auszusetzen. Man schreibt dazu, ... dass die Fachausschüsse der Rentenversicherungsträger zunächst die für sie ggf. einschlägigen (gab am 25.05.2018 zwei neue) BSG-Urteile beraten, ob und ggf. in welchen Fällen diesen gefolgt oder eventuell auch nicht gefolgt wird ....

Man darf mit erstaunen feststellen, die Rentenversicherungsträger beraten darüber, ob sie die Urteile des höchsten Sozialgerichtes anwenden wollen oder ganz einfach ignorieren. In was für einen Rechtsstaat leben wir hier eigentlich, sind wir bereits in einer Bananenrepublik angekommen.

Ich hoffe mal das du da weit weniger Probleme haben wirst.


Grüße Helmut

Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Verfasst: 11.11.2018, 03:07
von smoki 57
KING KONG,
mit Betriebsgefahr hat das Urteil rein gar nichts zu tun.

Aufgrund der Aussage des Beklagten (Aussage gegen Aussage ) ist man davon ausgegangen das ich in einer unklaren Verkehrslage überholt haben soll.
Dazu lies bitte mal den Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm vom 19.06.2018 unter RBs 174/18 was die mittlerweile dazu sagen.
Ob widersprüchliche Aussagen des Sachverständigen, oder des Beklagten und dieser Beschluss, es hat niemanden interessiert.

Und wenn man die Urteilsbegründung liest die im Wortlaut 1 :1 aus dem Gutachten übernommen wurde, wird klar warum das Urteil so ausfallen musste.
Wäre das Gutachten wegen Widersprüche als nicht verwertbar verworfen worden,hätte der Sachverständige bei der Industrie und Handelskammer antanzen müssen von denen er vereidigt wurde.
Das gleiche gilt für Rechtsanwälte die mehrere Prozesse ohne Erfolg führen.
Da werden die Gerichte von den Anwaltskammern angeschrieben, dass diese Rechtsanwälte für Prozesse nicht mehr zugelassen werden.

Also ging es nur darum den Sachverständigen aus der Schusslinie zu nehmen,damit er seine Zulassung vor Gericht nicht verliert.

Leider verbietet es das Gesetz jemanden an den Pranger zu stellen, sonst würde ich euch die Schriftsätze mal zum nachlesen hier ins Forum setzen, damit man mit eigenen Augen sieht was abgelaufen ist.

Gruß

Hartmut

Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Verfasst: 11.11.2018, 08:10
von Fipps
Kannst du / wirst du das Urteil anfechten ?

Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Verfasst: 11.11.2018, 10:04
von smoki 57
Fipps hat geschrieben:Kannst du / wirst du das Urteil anfechten ?
Hallo Fipps,

geht leider nicht !

Zum einen wurde eine Revision nicht zugelassen und für eine Beschwerde ist der Streitwert zu niedrig.

Deshalb hatte ich bereits an vorheriger Stelle erwähnt, dass dadurch das mein Rechtsanwalt in erster Instanz vor dem Amtsgericht den Mund nicht aufgemacht hat und ich mich nicht angesprochen sah, solche Widersprüche wie sie stattgefunden haben, umgehend hätte geklärt werden müssen anstatt darauf zu vertrauen, die beim Landgericht werden das schon aus den Protokollen lesen.
Sicher hat man es gelesen, sonst hätte die Richterin am 29.08.2018 nicht explizit erwähnt,dass sich viel widersprüchliches in den Aussagen wieder findet und hervorgehoben hat,welche Aussage dennoch überzeugen konnte.

Um so angefressener war ich als ich das Urteil und die Urteilsbegründung gelesen habe,nämlich genau das Gegenteil von dem was sie am 29.08. noch zum Besten gegeben hatte.
Das dann auch noch in der Urteilsbegründung exakt das wieder gegeben wurde worin sich der Sachverständige widersprochen hat, ließ zweifelsfrei erkennen, hier sollte einer vor Repressalien geschützt werden.

Man kann den Gedanken anstreben die Presse wegen möglicher Korruption oder Kungellei drauf anzusetzen, aber dazu bedarf es hieb und stichfeste Beweise, dass Absprachen zwischen Gericht und Sachverständigen stattgefunden haben.

Mein Rechtsanwalt hätte auf die Widersprüche im Wortlaut konkret hinweisen müssen und zur Klärung eine mündliche Verhandlung beantragen müssen,dann wäre der Sachverständige als auch der Beklagte aus der Nummer nicht raus gekommen.
So hatte das Landgericht freie Entscheidung ob man nochmals einen Verhandlungstag ansetzt oder nicht.
So ist das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen, ohne noch etwas retten zu können.

Um es nochmals zu konkretisieren, ein Sachverständiger tritt vor Gericht als Zeuge auf,da gibt es nicht den Spruch wir sind alle nur Menschen,er kann sich ja auch mal vertun,oder verhaspeln. Dafür unterschreibt er vor einer Auftragsvergabe, dass er für Falschaussagen und Widersprüche voll umfänglich in Haftung gegenüber dem Geschädigten zu treten hat.

Gruß

Hartmut