Seite 1 von 1

Fahrzeugschein riesig - muss ich den mitführen? Und andere F

Verfasst: 13.08.2015, 17:58
von Atze666
Hi,

bin seit letztem Freitag stolzer und bis jetzt sehr zufriedener Besitzer eines People S 50 Elegance.

Da der Händler erst am Dienstag die Papiere vom Werk bekommen hat, hat er mir diese mit der Post zugesandt und heute waren sie da.

Es ist das Bedienerhandbuch mit Scheckheft und ein etwa DIN A5 großer (ich denke zumindest ) Fahrzeugschein aus Pappe und auf englisch, in dem alle Daten des Rollers stehen. Eine Gewährleistungsurkunde und den Kaufvertrag habe ich bereits bei der Übergabe erhalten. Sind das alle Papiere, die man bekommt, oder fehlt noch was?

Muss ich den riesigen Fahrzeugschein immer mitführen, oder gibt es eine kleine Ausführung, die der Händler vergessen hat mitzuschicken? Bei meiner Aprilia war einer bei, der nur so groß wie ein PKW-Fahrzeugschein war. Den habe ich auch im Portemonnaie. Aber den von der Kymco muss ich ja in der Hand tragen.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

Alex

Verfasst: 13.08.2015, 19:20
von Daxthomas
Mach ne Kopie, lass die beglaubigen und nimm die mit. Original immer zuhause lassen. Die rennerei ist immer sch.... wenn man sie verliert.
Ich hab nie was dabei.

Verfasst: 13.08.2015, 19:57
von vestnetz
Ich habe auch immer nur eine Kopie dabei, hat mir aber auch der Händler empfohlen :)

Re: Fahrzeugschein riesig - muss ich den mitführen? Und andere F

Verfasst: 30.07.2017, 15:40
von YagerDriver
Ich musste bei einer Kontrolle mal 25€ bezahlen,
weil die bei uns das Original verlangen.
Zum Reihern.

LG
YagerDriver

Re: Fahrzeugschein riesig - muss ich den mitführen? Und andere F

Verfasst: 30.07.2017, 17:15
von Frank67
Ich ziehe mir eine Kopie selber und habe diese nicht beglaubigen lassen..

Sollte die Frage aufkommen, wieso ich eine Kopie anstatt das Original dabei habe:
Die Größe des COC-Dokumentes entspricht der Größe A5 bis A4, was einem Kfz-Brief Teil 2 gleich kommt.
Beim Auto und Motorrad muss der Teil 2 auch nicht mitgeführt werden, sondern lediglich der kleine Teil 1 (Zulassung).
Beim 50ccm sind die Versicherungspapiere dem Teil 1 gleichzusetzen, da hier alle Fahrzeugdaten eingetragen werden. (wird ja jedes Jahr erneuert)
Das COC-Dokument müsste auf eine halbwegs transportable Größe zusammengefaltet werden, was wiederum bedeutet, dass es nach einigen Kontrollen nicht mehr lesbar sein wird. - Der Ersatz dieses nicht mehr lesbaren COC-Dokumentes würde Zeit und Geld kosten, was ich selber zahlen muss und hieße, dass ich die Zeit bis zur Wiederbeschaffung mein Fahrzeug nicht nutzen kann. (Dieses wäre sicherlich nicht im Sinne des Umgangs mit Original-Dokumenten)
Also führe ich eine unbeglaubigte Kopie des COC-Dokumentes mit, das ich schön klein zusammenfalten und jeder Zeit zu einem Pfennig-Preis ersetzen kann. Das original-Dokument kann ich aber bei Bedarf auf der Dienststelle vorlegen.
(Wenn die Herren sagen, dass ich eine beglaubigte Kopie benötige: "Würden Sie das denn beglaubigen, wenn ich ihnen die Original-COC vorlegen würde?" => meist wird das abgelehnt. "...Und wo kann ich das beglaubigen lassen?" (Bei uns macht das noch nicht einmal das Straßenverkehrsamt, sondern verweist auf die Versicherungspapiere beim 50ccm)).