Rückbank als Rückenlehne
Verfasst: 27.04.2015, 11:40
Hey leute, ich hab heute mal 2 fragen zur rechtlichen situation:
1.:
Bei meinem 50er Agility kann man den hinteren teil der rückbank nach vorne hochklappen, darunter versteckt sich u.a. der tankdeckel. Das schanier macht mir nen recht stabilen eindruck, und die hochgeklappte rückbank könnte man so als rückenlehne verwenden. ist das erlaubt?
2.:
bei einem kleineren sturz ist mir letztens der rechte aussenspiegel abgebrochen. wie ist das rechtlich? sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?
1.:
Bei meinem 50er Agility kann man den hinteren teil der rückbank nach vorne hochklappen, darunter versteckt sich u.a. der tankdeckel. Das schanier macht mir nen recht stabilen eindruck, und die hochgeklappte rückbank könnte man so als rückenlehne verwenden. ist das erlaubt?
2.:
bei einem kleineren sturz ist mir letztens der rechte aussenspiegel abgebrochen. wie ist das rechtlich? sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?